Lastschriftrückgabe ist Dein gutes Recht, aber Du mußt Dich darauf gefaßt machen, dass die KDG Dir evtl. Internet/Telefon drosselt!
Ich würde der RG widersprechen und auf eine Gutschrift auf der nächsten RG pochen. Schriftlich per Einschreiben/Rückschein, Beschwerdemanagement (im Helpdesk ist die Adresse). Gib natürlich genau alle Daten an (Vertragsnummern usw).
Was mir noch einfällt:
Hast Du den digital-TV-Vertrag gekündigt oder wiederrufen???
Kündigung wird zum nächsten ordentlichen Termin (also in 1 Jahr) wirksam, Widerruf sofort wenn Du rechtzeitig widerrufen hast.
Du mußt bei dem Briefchen keine Gründe nennen - nur auf das Schreiben vom xxx verweisen (wo Du ebend widerrufen hast). Da Du das Paket nicht angenommen hast hast Du leider keinen Rücksendungsschein, der wäre wichtig als Beweis der Rücksendung und auch an welche Adresse Du geschickt hast (es gibt mehrere...).
Dann warte die nächste RG ab - die kommt in 4 Wochen. Wenn dann immer noch nichts passiert ist kannst Du nochmal über die Lastschriftrückgabe nachdenken.
Die Smartcard-Nummer findest Du ebend online im Kundenportal und/oder bei der Hotline raus.
Wenn KDG sagt sie hätten die Karte nicht bekommen (oder gar weder das Gerät noch die Karte) dann müßtest Du beweisen dass sie es doch haben (das wäre möglich wenn Du ein Sendungsnummer hättest die man beim Paketversand bekommt) - ansonsten wird leider Geld fällig. Das ist in den Bedingungen der KDG geregelt (250 für den DVR, 35 für die Karte). Da kannst Dich sonst auf nen langwierigen Streit vorbereiten...
Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
Erstmal Danke für die ausführliche Antwort!
Ich würde der RG widersprechen und auf eine Gutschrift auf der nächsten RG pochen. Schriftlich per Einschreiben/Rückschein, Beschwerdemanagement (im Helpdesk ist die Adresse). Gib natürlich genau alle Daten an (Vertragsnummern usw).
Also bevor es einen langwierigen und dreckigen Streit gibt, finde ich mich lieber mit den 10EUR ab (sofern es einmalig war).
Ach, machen die das Internet langsamer oder meinst du, man bekommt schlichtweg ne Sperre?Nibelungen hat geschrieben:Lastschriftrückgabe ist Dein gutes Recht, aber Du mußt Dich darauf gefaßt machen, dass die KDG Dir evtl. Internet/Telefon drosselt!
Ich würde der RG widersprechen und auf eine Gutschrift auf der nächsten RG pochen. Schriftlich per Einschreiben/Rückschein, Beschwerdemanagement (im Helpdesk ist die Adresse). Gib natürlich genau alle Daten an (Vertragsnummern usw).
Widerrufen! Unter Angabe der Vertragsnummer, die ich online gesehen habe. Im Antwortschreiben haben die auch den Widerruf "Kabel und Kabel digital" bestätigt. Diese Zusatzoptionen zum Paket Classik hab ich natürlich regelgerecht gekündigt.Nibelungen hat geschrieben: Was mir noch einfällt:
Hast Du den digital-TV-Vertrag gekündigt oder wiederrufen???
Nun, aber bin ich in der Beweisschuld, das Paket zurückgeschickt zu haben, oder KDG, einen Auftrag von mir zu haben? Das klingt ja nach einen Pizzaservice, der vor der Tür steht, obwohl man nie bestellt hatte. Er ist zwar bereit, die Pizza wieder mitzunehmen, will aber die Anfahrt bezahlt kriegen.Du mußt bei dem Briefchen keine Gründe nennen - nur auf das Schreiben vom xxx verweisen (wo Du ebend widerrufen hast). Da Du das Paket nicht angenommen hast hast Du leider keinen Rücksendungsschein, der wäre wichtig als Beweis der Rücksendung und auch an welche Adresse Du geschickt hast (es gibt mehrere...).
Also für so dreist halte ich selbst Telekommunikationsfirmen nicht Auf Verdacht zuschicken, Kunde schickt zurück, sagen die hätten es nicht bekommen und die Hardware berechnen! So gesehen habe ich das Paket auch nie bekommen (stimmt ja sogar irgendwie )Wenn KDG sagt sie hätten die Karte nicht bekommen (oder gar weder das Gerät noch die Karte) dann müßtest Du beweisen dass sie es doch haben (das wäre möglich wenn Du ein Sendungsnummer hättest die man beim Paketversand bekommt) - ansonsten wird leider Geld fällig. Das ist in den Bedingungen der KDG geregelt (250 für den DVR, 35 für die Karte). Da kannst Dich sonst auf nen langwierigen Streit vorbereiten...
Also bevor es einen langwierigen und dreckigen Streit gibt, finde ich mich lieber mit den 10EUR ab (sofern es einmalig war).
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Re: Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
Da Du die Annahme verweigert hast, hat der Ablieferfahrer auch keinerlei Unterschrift von Dir.Borph hat geschrieben:Nun, aber bin ich in der Beweisschuld, das Paket zurückgeschickt zu haben, oder KDG, einen Auftrag von mir zu haben?
Daher ist nachweisbar, dass Du das Paket nie bekommen hast.
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Re: Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
Internet unerträglich langsam, Telefon gesperrt - nur noch die KDG-Hotline ist dann möglich (damit man KDG noch kontaktieren kann sozusagen).Borph hat geschrieben:Ach, machen die das Internet langsamer oder meinst du, man bekommt schlichtweg ne Sperre?Nibelungen hat geschrieben:Lastschriftrückgabe ist Dein gutes Recht, aber Du mußt Dich darauf gefaßt machen, dass die KDG Dir evtl. Internet/Telefon drosselt!
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
So, ich war mal im Kabel-Deutschland-Shop.
"Wo haben Sie bestellt? Online? Ganz schlecht! Wieso? Weil wir eigentlich nicht für Sie zuständig sind. KDG hat zwei Vertriebswege." Ich kanns mir echt gut vorstellen. Aber gut, dass der Junge mir trotzdem geholfen hat.
Ich habe wohl den "Kabel Digital+"-Vertrag (Anm. '...am Hals'), weil ich "Try & Buy" gemacht habe. Wie ist mir ein Rätsel. Aber die Kündigung liegt ja bereits jetzt schon vor, obwohl es erst nach 3 Monaten kostenpflichtig wird. Daher müsse ich nichts mehr machen. Ausser den Versand bitteschön bezahlen.
1. KDG schickte mir eine "Widerrufsbestätigung". Warum reden die jetzt von einer vorgemerkten Kündigung?
2. Wo und wann stolpert man über das "Try & Buy"? Ein Häkchen, wenn man online bestellt?
3. Muss ich überhaupt beweisen, dass ich es nicht wollte, oder die, dass ich es bestellt hab? Hab nie die Auftragsbestätigung gesehen.
Naja, immerhin hab ich doch kein Vertrag 'am Hals'. Aber was meint ihr: Gegen die ungewünschten Versandkosten vorgehen durch Widerspruch der Rechnung (wie von Nibelungen angedacht)? Allein das Einschreiben kostet ja halb so viel wie die Gutschrift.
Ansonsten kann ich alle Neukunden nur auffordern, bei der Bestellung äusserste Vorsicht walten zu lassen. Und Erfahrungen hier zu posten
"Wo haben Sie bestellt? Online? Ganz schlecht! Wieso? Weil wir eigentlich nicht für Sie zuständig sind. KDG hat zwei Vertriebswege." Ich kanns mir echt gut vorstellen. Aber gut, dass der Junge mir trotzdem geholfen hat.
Ich habe wohl den "Kabel Digital+"-Vertrag (Anm. '...am Hals'), weil ich "Try & Buy" gemacht habe. Wie ist mir ein Rätsel. Aber die Kündigung liegt ja bereits jetzt schon vor, obwohl es erst nach 3 Monaten kostenpflichtig wird. Daher müsse ich nichts mehr machen. Ausser den Versand bitteschön bezahlen.
1. KDG schickte mir eine "Widerrufsbestätigung". Warum reden die jetzt von einer vorgemerkten Kündigung?
2. Wo und wann stolpert man über das "Try & Buy"? Ein Häkchen, wenn man online bestellt?
3. Muss ich überhaupt beweisen, dass ich es nicht wollte, oder die, dass ich es bestellt hab? Hab nie die Auftragsbestätigung gesehen.
Naja, immerhin hab ich doch kein Vertrag 'am Hals'. Aber was meint ihr: Gegen die ungewünschten Versandkosten vorgehen durch Widerspruch der Rechnung (wie von Nibelungen angedacht)? Allein das Einschreiben kostet ja halb so viel wie die Gutschrift.
Ansonsten kann ich alle Neukunden nur auffordern, bei der Bestellung äusserste Vorsicht walten zu lassen. Und Erfahrungen hier zu posten
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Re: Neukunde: zum Internet ein Vertrag "Kabel digital" dazu?
Dann faxe es. Achte darauf, dass das Faxgerät einen qualifizierten Sendebericht ausdrucken kann - da wird Dein Textfaxt verkleinert mit im Sendebericht abgedruckt. Das hat auch Beweiskraft. Faxe es ans Beschwerdemanagement und verlange halt Gutschrift der 10 Euro.Borph hat geschrieben:ungewünschten Versandkosten vorgehen durch Widerspruch der Rechnung (wie von Nibelungen angedacht)? Allein das Einschreiben kostet ja halb so viel wie die Gutschrift.
Du kannst es so "einfach mal versuchen", ob KDG drauf eingeht ist natürlich ne andere Frage. Aber jeder darf gegen ne RG nen Widerspruch einlegen.
Lastschriftrückgabe & Co. würde ich da aber nicht machen, das sind jetzt nur 10 Euro und sich dafür ne Menge Chaos aufzuhalsen finde ich Verschwendung ehrlich gesagt.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.