HDTV über Kabel?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
diddi4
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von diddi4 »

Ich habe heute folgenden Brief per FAX an die Bundesnetzangetur geschrieben. Das sollten noch mehr tun!

Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn

Betr.: Missbrauch der Monopolstellung von Kabel Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren

als Berliner bin ich bei Kabelfernsehen auf den Netzbetreiber Kabel Deutschland angewiesen. Kunde war ich schon, als das Netz noch von der "Telecom" betrieben wurde. Ein Wechsel des Kabelanbieters ist, wie sie wissen, nicht möglich. Leider nutzt KD seine Monopolstellung aus.

Schon seit einiger Zeit wird von den öffentlichen Sendern, wie Arte usw. HD TV ausgestrahlt. Da ich als Teilnehmer des öffentlichen Rundfunks GEZ Gebühren bezahle, habe eigentlich auch das Recht diese Sendungen zu empfangen. Leider hat Kabel Deutschland bis heute diese Sendungen nicht ins Netzt übernommen und wie es aussieht, werden auch die im Februar beginnenden HD Sendungen der öffentlichen Sender nicht eingespeist.

Was mich auch ärgert, das ich monatlich Kabelgebühren zahle, die deutschsprachigen Sender aber mittlerweile bei KD in der Minderheit sind. Dieses ist ein völlig unhaltbarer Zustand.

Des weiteren schreibt uns KD vor, welche Hardware zum Empfang ihrer digitalen Sendungen zu verwenden ist. Die auf dem Markt vorhandenen LCD Fernseher mit DVBC-Receiver werden alle nicht von KD mit fadenscheinigen Gründen nicht zertifiziert. Dieser Zustand ist unhaltbar. Es kann nicht sein, das ein Monopolanbieter die Kunden derart bevormundet.

Ich möchte sie bitten, hier endlich ihrer Aufsichtpflicht nachzukommen.

mit freundlichen Grüßen
TV: Panasonic TX-L37V10E
Philips 26" PFL 5604H/12
Western Digital Media Live Player
HTPC: FireDTV C/CI Digital EveryWhere
DVB Viewer Pro
chepri

Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von chepri »

Das hast Du gut gemacht!
Ich habe jetzt auch an ARD und ZDF geschrieben, sie mögen mir doch bitte unverzüglich das technische Equipment zur Verfügung stellen, damit ich diese Sendungen auch tatsächlich in bester Güter sehen kann. Kann ja nicht angehen, dass ich mit meinen GEZ-Gebühren die Produktion von HDTV-Sendungen finanziere und dann noch zusätzlich Geld ausgeben soll, um diese überhaupt nutzen zu können. Wird eh schon langsam Zeit, dass meine alten Kisten erstzt werden.
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Sveni2706
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von Sveni2706 »

diddi4 hat geschrieben:Ich habe heute folgenden Brief per FAX an die Bundesnetzangetur geschrieben. Das sollten noch mehr tun!

Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn

Betr.: Missbrauch der Monopolstellung von Kabel Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren

als Berliner bin ich bei Kabelfernsehen auf den Netzbetreiber Kabel Deutschland angewiesen. Kunde war ich schon, als das Netz noch von der "Telecom" betrieben wurde. Ein Wechsel des Kabelanbieters ist, wie sie wissen, nicht möglich. Leider nutzt KD seine Monopolstellung aus.

Schon seit einiger Zeit wird von den öffentlichen Sendern, wie Arte usw. HD TV ausgestrahlt. Da ich als Teilnehmer des öffentlichen Rundfunks GEZ Gebühren bezahle, habe eigentlich auch das Recht diese Sendungen zu empfangen. Leider hat Kabel Deutschland bis heute diese Sendungen nicht ins Netzt übernommen und wie es aussieht, werden auch die im Februar beginnenden HD Sendungen der öffentlichen Sender nicht eingespeist.

Was mich auch ärgert, das ich monatlich Kabelgebühren zahle, die deutschsprachigen Sender aber mittlerweile bei KD in der Minderheit sind. Dieses ist ein völlig unhaltbarer Zustand.

Des weiteren schreibt uns KD vor, welche Hardware zum Empfang ihrer digitalen Sendungen zu verwenden ist. Die auf dem Markt vorhandenen LCD Fernseher mit DVBC-Receiver werden alle nicht von KD mit fadenscheinigen Gründen nicht zertifiziert. Dieser Zustand ist unhaltbar. Es kann nicht sein, das ein Monopolanbieter die Kunden derart bevormundet.

Ich möchte sie bitten, hier endlich ihrer Aufsichtpflicht nachzukommen.

mit freundlichen Grüßen

der war gut weisst was damit passiert? Das interessiert die gar nicht die haben doch Ihre zustimmung dafür gegeben der wandert gleich in die Tonne und was ARD/ZDF angeht da hätteste mal abwarten sollen zumal ich schon einiges mehr weiss es aber nicht sagen darf.Aber naja wenn Du Dich lächerlich machen willst.
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KDG Paket Comfort 32 MBit/2MBit
hypnorex
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von hypnorex »

Ich finde den Brief super. Glaube aber auch nicht dass etwas passieren wird da die alle unter eine Decke stecken.
1und1 Glasfaser 1000
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Sveni2706
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von Sveni2706 »

chepri hat geschrieben:Das hast Du gut gemacht!
Ich habe jetzt auch an ARD und ZDF geschrieben, sie mögen mir doch bitte unverzüglich das technische Equipment zur Verfügung stellen, damit ich diese Sendungen auch tatsächlich in bester Güter sehen kann. Kann ja nicht angehen, dass ich mit meinen GEZ-Gebühren die Produktion von HDTV-Sendungen finanziere und dann noch zusätzlich Geld ausgeben soll, um diese überhaupt nutzen zu können. Wird eh schon langsam Zeit, dass meine alten Kisten erstzt werden.
das glaubst Du doch selber nicht das Dir ARD/ZDF die technische Ausrüstung stellt wenn Du das schauen willst musste Dich schon selber drum kümmern.Das ist ein Auszug von der ARD "Um HDTV-Programme empfangen zu können,
wird zusätzlich zu einem HD-fähigen Display ein HD-Empfangsgerät benötigt."
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KDG Paket Comfort 32 MBit/2MBit
chepri

Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von chepri »

das glaubst Du doch selber nicht das Dir ARD/ZDF die technische Ausrüstung stellt
Ja wenn das so ist, dann schreib ich jetzt gleich an die Bundesnetzagentur, dass sie wegen der HDTV-Problematik mit KDG nichts unternehmen müssen. :brüll:
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Sveni2706
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von Sveni2706 »

chepri hat geschrieben:
das glaubst Du doch selber nicht das Dir ARD/ZDF die technische Ausrüstung stellt
Ja wenn das so ist, dann schreib ich jetzt gleich an die Bundesnetzagentur, dass sie wegen der HDTV-Problematik mit KDG nichts unternehmen müssen. :brüll:
musste nicht schreiben da machen die so oder so nix
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KDG Paket Comfort 32 MBit/2MBit
Wikibear
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von Wikibear »

Das hast Du gut gemacht!
Ich habe jetzt auch an ARD und ZDF geschrieben, sie mögen mir doch bitte unverzüglich das technische Equipment zur Verfügung stellen, damit ich diese Sendungen auch tatsächlich in bester Güter sehen kann. Kann ja nicht angehen, dass ich mit meinen GEZ-Gebühren die Produktion von HDTV-Sendungen finanziere und dann noch zusätzlich Geld ausgeben soll, um diese überhaupt nutzen zu können. Wird eh schon langsam Zeit, dass meine alten Kisten erstzt werden.
*LachendvomStuhlfall* Hey, dass ist der beste Beitrag den ich seit langem in einem Forum gelesen haben. :love:
was ARD/ZDF angeht da hätteste mal abwarten sollen zumal ich schon einiges mehr weiss es aber nicht sagen darf
Jetzt kannst du auch gleich sagen, dass es ARD und ZDF in HD geben wird zu Weihnachten. :D
Der Wikibär

Samsung LCD TV HDReady 26"
Technisat HD8C + AlphaCrypt light 1.16 + D09 und externer 500GB Festplatte (Humax 9700 PVR im Schrank)
TechniSat Cablestar Combo HD CI an HTPC ASUS Pundit 4P5 optional mit AlphaCrypt Light 1.16 und D09 WINXP und DVBViewer
KDG Produkte FreeTV und KDG Home HD
Wer KDG Internet hat ist selber schuld. Früher hieß es mal Kabelfernsehen und nicht Kabelinternet oder Kabeltelefon...
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Sveni2706
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Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von Sveni2706 »

Wikibear hat geschrieben:Jetzt kannst du auch gleich sagen, dass es ARD und ZDF in HD geben wird zu Weihnachten. :D
das meinte ich jetzt aber nicht :grin:
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Butsu
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Beiträge: 53
Registriert: 12.08.2009, 14:42

Re: HDTV über Kabel?

Beitrag von Butsu »

Sveni2706 hat geschrieben:
chepri hat geschrieben:
das glaubst Du doch selber nicht das Dir ARD/ZDF die technische Ausrüstung stellt
Ja wenn das so ist, dann schreib ich jetzt gleich an die Bundesnetzagentur, dass sie wegen der HDTV-Problematik mit KDG nichts unternehmen müssen. :brüll:
musste nicht schreiben da machen die so oder so nix
Rechtliches zur HDTV-Einspeisung

Wir hatten das Thema schon im August. Damals hatte ich u.a. an die Bundesnetzagentur, an die Sächsische Landesmedienanstalt und an die Sächs. Staatsregierung geschrieben. Nachfolgend Auszüge aus den Antworten, die die rechtliche Seite doch etwas erhellen. Demnach müssen sich die ÖR mit den Providern einigen, und da sitzen wir leider nicht am Tisch. Wir können ja mal Herrn Koch odr Herrn Stoiber (ZDF Verwaltungsrat) fragen oder Herrn Brender, solange er noch im Amt ist... SLM hat momentan wenig Zweck, die Wahlen (in Sachsen) sind gelaufen...

Aus der Antwort der Bundesnetzagentur (02.09.2009):
„Die Versorgung mit den Rundfunk und TV-Dienstleistungen ist keiner der Universaldienstleistungen Sprachtelefondienst, Auskunftsdienst, Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen, Bereitstellung von Telefonstellen und von Übertragungswegen zuzuordnen. Die Grundversorgung mit Rundfunkdienstleistungen (Hör- und Fernsehrundfunk) ist vielmehr im Rundfunkstaatsvertrag geregelt und damit Sache der Bundesländer.
Die Programmbelegung in Kabelanlagen und somit auch die Entscheidung, in welchem Übertragungsformat die Programme bereitzustellen wären, fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. In Wahrnehmung ihrer Kulturhoheit entscheiden die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland selbst, welche Programme in die Kabelanlagen im jeweiligen Bundesland eingespeist werden dürfen bzw. einzuspeisen sind. Zuständig dafür sind die Staatskanzleien oder die mit dieser Aufgabe von ihnen beauftragten Landesmedienanstalten.
Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen hat mir der Gesetzgeber nicht eingeräumt. Insofern steht es mir nicht zu, direkten Zugriff auf Ihre Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und ich habe auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall sowie dessen Geschäftsgebaren einschließlich Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Produktvermarktung.“

Aus der Antwort der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM, 18.08.2009):
„Gemäß § 38 Absatz 3 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) sind - sofern in einer Kabelanlage Programme in digitaler Technik weiterverbreitet werden - die öffentlich-rechtlichen Programmbouquets von ARD und ZDF im Sinne des § 19 Absatz 4 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) einschließlich des sächsischen MDR-Programms weiterzuverbreiten. Sonstige und mithin außerhalb dieses Bouquets bzw. nicht für Sachsen veranstaltete Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden von dieser Verpflichtung nicht umfasst. Die HD-Versionen von Das Erste, Eins Festival, ARTE und dem ZDF gehören der letztgenannten Kategorie an, da sie weder gesondert für Sachsen bestimmt sind noch innerhalb des in § 19 Abs. 4 RStV erwähnten Programmbouquets verbreitet werden. Dieses Bouquet umfasst, wie in § 19 Abs. 5 RStV näher erläutert wird, die Bandbreite von insgesamt drei analogen Fernsehkanälen - eine Bandbreite, die durch die zwingend weiterzuverbreitenden Transponder 51, 71, 77 und 85 mehr als ausgeschöpft wird. Alle übrigen öffentlich-rechtlichen Programme können, müssen aber nicht zwingend in jeder sächsischen Kabelanlagen mit digitaler Technik zum Empfang bereit gehalten haben.“

Aus der Antwort der CDU Sachsen (21.08.2009; angefragt hatte ich bei der Sächs. Staatsregierung):
"Sie weisen zwar zutreffend auf die in § 28 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes niedergelegten Aufgaben der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) im Zusammenhang mit der Förderung und dem Ausbau der Rundfunkversorgung und der (Weiter-)Verbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen hin. Dieser Zuständigkeitskatalog verleiht der SLM jedoch keine Befugnis für aufsichtliche Maßnahmen gegenüber den Kabelnetzbetreibern, um eine bestimmte Nutzung oder Belegung ihres Kabelnetzes durchzusetzen.
Der Gesetzgeber hat sich insoweit dagegen entschieden, die Eigentümerbefugnisse der lokalen Kabelnetzbetreiber dahingehend einzuschränken, dass die Nutzung ihrer Kabelnetze durch Kabelbelegungssatzungen abschließend reglementiert wird. Es wurde vielmehr einer Beschränkung auf gewisse Mindestnotwendigkeiten durch so genannte „must carry-Bestimmungen“ der Vorzug gegeben, die indes den HD-Standard nicht enthalten.
Dem liegt nicht zuletzt die begründete Erwartung zugrunde, dass eine solche verpflichtende Festlegung gar nicht erforderlich sein sollte. Die lokalen Kabelnetzbetreiber können sich in ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse den Wünschen und Erwartungen der Betreiber, der ihnen vorgelagerten Kabelnetzstufen, der Rundfunkanstalten und vor allem der Zuschauer hinsichtlich zeitgemäßer Übertragungsstandards, wie eben HD, nicht verschließen, wenn sie ihren Wohnungsbestand weiterhin wettbewerbsfähig und profitabel halten wollen.
Es ist letztlich eine Verhandlungsfrage im Verhältnis zwischen den lokalen Kabelnetzbetreibern einerseits und den "vorgelagerten" Betreibern bzw. den Rundfunkteilnehmern andererseits, durch eine entsprechende Verteilung der finanziellen Lasten Anreize beim lokalen Betreiber für eine HD-fähige Ertüchtigung seiner Infrastruktur zu schaffen. Der SLM kommt in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Beratung und Förderung zu, der sie gern und sachkundig nachkommt.
Der einzelne Zuschauer ist demnach darauf zu verweisen, den Hauseigentümer im Mietvertrag zur Bereitstellung eines Kabelanschlusses in HD-Qualität oder zumindest zur Duldung einer außen an der Hauswand angebrachten Satellitenantenne zu verpflichten, die einen Empfang in HD-Qualität gewährleistet. Hilfsweise wäre es dem Zuschauer auch ohne mietvertragliche Gestattung möglich, in der Wohnung eine so genannte Indoor-Satellitenantenne nebst Satelliten-Empfänger (Receiver) anzubringen.
Auch wenn - oder gerade weil - eine eigenverantwortliche Lösung den Beteiligten vor Ort ein gewisses Maß an Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft abverlangt, halte ich sie für vorzugswürdig gegenüber einer Anordnung "von oben", die bei einzelnen Akteuren keine Akzeptanz findet und nicht in jedem Falle den spezifischen Gegebenheiten Rechnung trägt."