Mehrnutzervertrag Frage
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Mehrnutzervertrag Frage
Hallo Leute,
ich bin neu hier und hoffe, dass das folgende Thema an der richtigen Stelle ist! Ich bin froh so ein kompetentes Forum zum Thema KD gefunden zu haben... Jedoch habe ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden, daher meine Frage!
Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus:
Ich möchte eine Wohnung vermieten! Dabei handelt es sich um eine Einfamilienhaus, eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im Obergeschoss. Für das gesamte Haus ist ein Kabelanschluss vorhanden, der sich im Keller in der Garage befindet.
Ist es so richtig, dass wenn ich nun als Vermieter einen Mehrnutzervertrag abschließe und den fälligen Betrag jährlich bezahle ( der Mieter würde seinen Anteil per monatlicher Mietzahlung an mich überweisen )? Oder muss der Mieter in dem Vertrag namentlich angegeben sein?
Oder wäre es möglich, dass lediglich ein normaler Vertrag abgeschlossen wird ( lediglich ein Anschluss ) und so verfahren wird wie oben angegeben?
Ihr seht schon, ich habe davon überhaupt keine Ahnung! Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären....
Ich freue mich auf eure Antworten!
ich bin neu hier und hoffe, dass das folgende Thema an der richtigen Stelle ist! Ich bin froh so ein kompetentes Forum zum Thema KD gefunden zu haben... Jedoch habe ich zu meiner Frage keine Antwort gefunden, daher meine Frage!
Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus:
Ich möchte eine Wohnung vermieten! Dabei handelt es sich um eine Einfamilienhaus, eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im Obergeschoss. Für das gesamte Haus ist ein Kabelanschluss vorhanden, der sich im Keller in der Garage befindet.
Ist es so richtig, dass wenn ich nun als Vermieter einen Mehrnutzervertrag abschließe und den fälligen Betrag jährlich bezahle ( der Mieter würde seinen Anteil per monatlicher Mietzahlung an mich überweisen )? Oder muss der Mieter in dem Vertrag namentlich angegeben sein?
Oder wäre es möglich, dass lediglich ein normaler Vertrag abgeschlossen wird ( lediglich ein Anschluss ) und so verfahren wird wie oben angegeben?
Ihr seht schon, ich habe davon überhaupt keine Ahnung! Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären....
Ich freue mich auf eure Antworten!
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- Insider
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Also scheint es eher um 2 Verträge zu gehenEinfamilienhaus, eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im Obergeschoss.
Aus persönlicher Bewertung würd ich jedem Mieter eher die Verantwortung selber übertragen und eigene Verträge abschliessen lassen. Ein Abschluss auf den Namen des Eigentümers der durch den Mieter genutzt wird halte ich nicht für sinnig - dann eher den "klassischen" indirekten Vertrag, da zwei Wohnungen vorhanden sind gar als Mehrnutzer.
Aber evt haben die anwesenden MB ja noch eine clevere Idee ...
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Es gibt die 2 Möglichkeiten:
1. beide Wohnungen melden sich bei Bedarf an. ab 16,90 Euro/mtl. je nach gewünschtem Anschluss. Digital-Receiver incl.
2. der Vermieter macht für 2 WE einen Mehrnutzervertrag = 12,82 Euro/mtl. - analoger Grundanschluss. Aufpreis je WE Digital: ab 2,90 euro (dann ohne Receiver) oder 9,90 Euro mit Festplattenreceiver.
variante 3 (1 einzelnutzervertrag für das gesamte Haus) ist bei 2 getrennten Wohnungen nicht möglich!
MB-Berlin
1. beide Wohnungen melden sich bei Bedarf an. ab 16,90 Euro/mtl. je nach gewünschtem Anschluss. Digital-Receiver incl.
2. der Vermieter macht für 2 WE einen Mehrnutzervertrag = 12,82 Euro/mtl. - analoger Grundanschluss. Aufpreis je WE Digital: ab 2,90 euro (dann ohne Receiver) oder 9,90 Euro mit Festplattenreceiver.
variante 3 (1 einzelnutzervertrag für das gesamte Haus) ist bei 2 getrennten Wohnungen nicht möglich!
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Daher meine Frage mit dem Mehrnutzervertrag! Ich weiß das selbst nämlich auch nicht!
Also, nehmen wir mal an, ich würde als Vermieter im EG und der Mieter im OG wohnen.... Es gibt lediglich eine Hauseingangstür, die Wohnungen werden erst im Flur / Treppe getrennt! Und es gibt nur einen Kabelanschluss...
Dass der Mieter das Geld per Mietzahlung bezahlt halte ich für sinnvoll, da man dies für jeden folgenden Mieter übernehmen kann... Jetzt ist nur die Frage, ob das alles so zulässig ist!
Daher die Frage, ob Mehrnutzervertrag oder "normaler" Vertrag...
Ob der Mehrnutzervertrag in dem Fall greift ist auch noch so eine Frage...
Also, nehmen wir mal an, ich würde als Vermieter im EG und der Mieter im OG wohnen.... Es gibt lediglich eine Hauseingangstür, die Wohnungen werden erst im Flur / Treppe getrennt! Und es gibt nur einen Kabelanschluss...
Dass der Mieter das Geld per Mietzahlung bezahlt halte ich für sinnvoll, da man dies für jeden folgenden Mieter übernehmen kann... Jetzt ist nur die Frage, ob das alles so zulässig ist!
Daher die Frage, ob Mehrnutzervertrag oder "normaler" Vertrag...
Ob der Mehrnutzervertrag in dem Fall greift ist auch noch so eine Frage...
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Du warst schneller MB-Berlin...
Also mit einem Mehrnutzervertrag ist alles in trockenen Tüchern... Mit dem Vetrag hat der Mieter auch nichts zu tun oder?
Dank dir...
Also mit einem Mehrnutzervertrag ist alles in trockenen Tüchern... Mit dem Vetrag hat der Mieter auch nichts zu tun oder?
Dank dir...
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- ehemals MB-Berlin
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- Wohnort: Berlin
Re: Mehrnutzervertrag Frage
Nein!Fuzzy hat geschrieben:Mit dem Vetrag hat der Mieter auch nichts zu tun oder?
Er muss sich nur anmelden, falls er zusätzlich digital haben will bzw. Internet und Telefon.
Meine Kollegen freuen sich, wenn Du den Vertrag über sie abschließt
MB-Berlin
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Ja ja, is schon klar!MB-Berlin hat geschrieben:Meine Kollegen freuen sich, wenn Du den Vertrag über sie abschließtFuzzy hat geschrieben:Mit dem Vetrag hat der Mieter auch nichts zu tun oder?
MB-Berlin
Ich bedank mich erstmal bei dir... Warst eine große Hilfe...
Gruß
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Es ist auch noch ein anderer Aspekt zu bedenken.
Wenn Du selbst als Vermieter einen Vertrag hast / abschliesst und überlässt Deinem Mieter einen Anschluss davon
und Dein Mieter ist ein Fan von anrüchigen und verbotenen Webseiten, dann bleibt das zunächst mal auf Dir hängen.
Wenn Du selbst als Vermieter einen Vertrag hast / abschliesst und überlässt Deinem Mieter einen Anschluss davon
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Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Guten Morgen der Fred ist fehlplatziert, es geht nicht um Internet - es geht um Fernsehen!EdeVau hat geschrieben:Es ist auch noch ein anderer Aspekt zu bedenken.
Wenn Du selbst als Vermieter einen Vertrag hast / abschliesst und überlässt Deinem Mieter einen Anschluss davon
und Dein Mieter ist ein Fan von anrüchigen und verbotenen Webseiten, dann bleibt das zunächst mal auf Dir hängen.
Da ist das mit dem Mehrnutzervertrag aber vielleicht auch nicht so sinnvoll - bedenke Mietrückstand usw. Dann zahlt Vermieter 2* knapp 13 Euro also 26, und wenn jeder seinen eigenen vertrag hat, wäre er nur mit 16,90 dabei ...
kabelmensch.de
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Re: Mehrnutzervertrag Frage
Eine Ersparnis ist zwar vorhanden mit dem Mehrnutzervertrag - sie ist bei nur 2 Wohnungen aber gering.
Beim Mehrnutzervertrag bist Du halt derjenige mit dem Risiko - steht die Wohnung leer zahlst Du dennoch den vollen Betrag an KDG. Bei mehr Wohnungen lohnt sich das sicher auch immer mehr - da gibts Staffelpreise.
Aber na ja, bei der geringen Ersparnis und dem verhältnismäßig hohen Risiko würd ich mir das nicht antun.
Jeder macht seinen eigenen Einzelnutzervertrag und fertig.
Der Mieter kann sich entscheiden ob er Kabel nimmt oder nicht (vll reicht ihm ja DVB-T), Du hast kein Risiko. SAT kannst Du ihm dennoch verbieten - er "könnte" ja Kabel abschließen.
Zieht er aus muß er halt kündigen. KDG wird sich aber halt nicht an Dich wenden wenn es mit dem Vermieter "Streß" gibt.
Beim Mehrnutzervertrag bist Du halt derjenige mit dem Risiko - steht die Wohnung leer zahlst Du dennoch den vollen Betrag an KDG. Bei mehr Wohnungen lohnt sich das sicher auch immer mehr - da gibts Staffelpreise.
Aber na ja, bei der geringen Ersparnis und dem verhältnismäßig hohen Risiko würd ich mir das nicht antun.
Jeder macht seinen eigenen Einzelnutzervertrag und fertig.
Der Mieter kann sich entscheiden ob er Kabel nimmt oder nicht (vll reicht ihm ja DVB-T), Du hast kein Risiko. SAT kannst Du ihm dennoch verbieten - er "könnte" ja Kabel abschließen.
Zieht er aus muß er halt kündigen. KDG wird sich aber halt nicht an Dich wenden wenn es mit dem Vermieter "Streß" gibt.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.