Kompetenzen der KDG Hotline

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Nickname
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Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Nickname »

Hallo,

kann die KDG Hotline telefonisch Rechnungen ändern, zurückbuchen, Zahlungen anweisen oder Rechnungsteilbeträge löschen?

Oder geht das dann parallel mit den schriftlichen Rechnungen? Also weiß die eine Hand dann was die andere macht?

Meine schriftlichen zugestellten Rechnungen waren vom Hotline Mitarbeiter nicht einsehbar, trotzdem empfahl er mir, diese einfach zu ignorieren.
Die neue Rechnungssumme (während des Gespräches vom SB ausgerechnet) und die neue Rechnungsnummer wurde mir mündlich mitgeteilt!

Danke für eure Antworten...
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Bubblegum
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Bubblegum »

kann die KDG Hotline telefonisch Rechnungen ändern, zurückbuchen, Zahlungen anweisen oder Rechnungsteilbeträge löschen?
Der Mitarbeiter kann Buchungskorrekturen zur Durchführung eintragen- auch Teilbeträge einer Rechnung-, Erstattungen von definierten Beträgen veranlassen.

Die Rechnung selbst ergibt sich aus den Änderungen, die letztlich jedoch an anderer Stelle durchgeführt und verbucht werden.
Nickname
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Nickname »

Ok, danke Bubblegum!
Bubblegum hat geschrieben:
Die Rechnung selbst ergibt sich aus den Änderungen, die letztlich jedoch an anderer Stelle durchgeführt und verbucht werden.
Heisst das, dass der Rechnungsbetrag doch noch mal von einer anderen Stelle geändert werden kann, oder ist das , was der Mitarbeiter nannte, der Endbetrag?

Sollte ich auf eine schrift. Rechnungszustellung drängen oder ist das unnötig? Wenn ich den mündlich ausgesprochende Rechnungsbetrag überweise, habe ich ja keinen Beleg in der Hand, mit dem ich den vom Hotlinemitarbeiter genannten Betrag beweisen kann.
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VBE-Berlin
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von VBE-Berlin »

Die normale Hotline kann jedenfalls nicht bei einem Gespräch die Höhe einer Rechnung berechnen und diese dann auch gleich mit Rechnungsnummer erstellen.

Das klingt sehr sehr eigenartig, was die Hotline hier erzählt hat.

MB-Berlin
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Nickname
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Nickname »

Danke, MB-Berlin...

...das kam mir auch schon komisch vor.

Habe deshalb abermals bei der Hotline angerufen und wiederholt nach dem noch offenstehenen Rechnungsbetrag gefragt.
Der Herr nannte mir eine andere Summe!!! Die zuvor rechnete war nirgends im System zu finden und auch die
Rechnungsnummer gab es nicht. Jetzt soll ich meine Kundennummer als Verwendungszweck bei der Überweisung angeben.
Ob diese stimmt, ist dann wohl auch nicht sicher. Im Gespräch wurde kurzerhand vom KD Mitarbeiter die Summe um ein paar Euros hoch und auf Nachfragen meinerseits dann wieder runter gerechnet. Habe jetzt aber wenigstens nach einer schiftl. Rechnung verlangt, die in den nächsten Tagen bei mir eingehen soll.
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Bubblegum
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Bubblegum »

Heisst das, dass der Rechnungsbetrag doch noch mal von einer anderen Stelle geändert werden kann, oder ist das , was der Mitarbeiter nannte, der Endbetrag?
Wenn der vorgeschlagene Betrag der Änderung nicht genehmigt wird oder an anderer Stelle was falsch läuft ...

- Wenn der MA von den richtigen Beträgen ausgeht
- richtig rechnet
- den Buchungsauftrag richtig erstellt
- dieser so ausgeführt wird

kann er durchaus den richtigen Endbetrag benennen.

Im Ausgangsbeitrag war von einer nicht einsehbaren Rechnung die Rede - die Rechnungsnummer einer noch nicht abschliessend erstellten Rechnung kann bereits vorgemerkt hinterlegt sein - evt hat er diese benannt.
Jetzt soll ich meine Kundennummer als Verwendungszweck bei der Überweisung angeben.
Erfahrungsgemäß reicht das, wenn nur ein Vertrag unter der Kundennummer geführt wird.
Habe jetzt aber wenigstens nach einer schiftl. Rechnung verlangt, die in den nächsten Tagen bei mir eingehen soll.
Die "normale" Rechnung oder eine Zwischenrechnung, bzw Aufstellung?
Nickname
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Nickname »

Hallo Bubblegum,

ich möchte eigentlich nur wissen, was ich KDG überweisen soll. Ich bekam gestern zwei Rechnung mit unterschiedlichen Zahlbeträgen für einem Sachverhalt ins Haus. Beide Rechnungen hatten unterschiedliche Rechnungsnummern. Da habe ich die Hotline angerufen und um Klärung gebeten, welche Betrag nun gilt. Der Hotlinemitarbeiter konnte die zugesandten Rechnungen nicht einsehen, wollte beide aber stornieren, nannte mir einen neuen Betrag. Dazu gab er mir eine weitere Rechnungsnummer, die mit keiner vorhergehenden zugesandten Nummern übereistimmte. Er sagte mir, mit diesem Betrag wäre dann alles bezahlt.

Beim zweiten Anruf wollte ich eigentlich nur diese Rechnungssumme bestätigt wissen und eine schriftl. Rechnung anfordern. Der nun kontaktierte Mitarbeiter sagte, ich sollte doch einfach die Rechnung bezahlen, die ich zuerst erhalten habe. Dabei sind beide Rechnungen am selben Tag angekommen. Die Eintragung einer drittten von seinem Hotlinekollegen zuvor angewiesene Rechnung+Rechnungsnummer konnte er nicht finden. Dann rechnete er noch mal nach und gab mir wieder einen neuen Betrag aus. Ich erbat mir nun eine schriftl. Endrechnung, die alles auflistet! Er versicherte mir, mit dieser Rechnung wäre nun wirklich alles erledigt.

Bei einem dritten Anruf würde ich sicher wieder einen anderen Betrag genannt bekommen und so weiter....

Meiner Meinung nach müssten doch alle Rechnungsbelange jederzeit im System vorhanden sein. Eine nicht abschliessend erstellten, als vorgemerkt hinterlegte Rechnung muss doch wenigsten als solche vom Hotlinemitarbeiter zu erkennen sein.
Es muß doch möglich sein einen korrekten Rechnungbetrag zu stellen, den ich schlussendlich überweisen muss, ohne das dann Nachzahlungen, Ärger und Mahnungen zu erwarten sind.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Gastanmeldung
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Gastanmeldung »

Nickname hat geschrieben:Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Wie wäre es mit einem Briefe schreiben? Mir ist auch nicht ganz klar, warum überhaupt die Beträge geändert werden sollen.

Gruß Gastanmeldung
Nickname
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Re: Kompetenzen der KDG Hotline

Beitrag von Nickname »

Gastanmeldung hat geschrieben: Wie wäre es mit einem Briefe schreiben?
Ist wohl das Sinnvollste!

Die verlangte schriftl. Rechnung ist mir bis dato jedenfalls nicht zugesandt worden.
Wie kann man mir was "in die Hand"versprechen und dann nicht einhalten. Sind die da an der Hotline nur abgestumpft, oder was? :wand: