Mein Internet bei KDG viel letzte Woche 6 Tage lang komplett aus.
Und danach jeden Tag mehrmals für mehrere Stunden.
Da KDG eine Verfügbarkeit von 98,5 Prozent garantiert, das sind 359,5 Tage, komme ich alleine mit den 6 Tagen Totalausfall schon darunter.
Und dann noch die Stunden zusammen gerechnet, so komme ich definitiv darunter.
Kennt sich jemand aus diesbezüglich? Möchte versuchen aufgrund der nicht eingehaltenen mir garantierten Verfügbarkeit von
98,5 Prozent zu kündigen.
Wäre schön, wenn sich jemand dazu konkret äußern würde.
MfG
Vielen Dank
Total Ausfall & Kündigungsrecht
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Re: Total Ausfall & Kündigungsrecht
Damit sich jemand konkret dazu äußern kann solltest du mit allen Unterlagen etc. zu deinem Anwalt gehen. Nur er kann dir dazu eine konkrete Antwort geben und das Vorgehen zur Kündigung planen. Hier im Forum können wir nur vermuten, theoretisieren, raten und vermuten...
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Re: Total Ausfall & Kündigungsrecht
Diesen Fall habe ich auch mal mit einer Juristin zerpflückt: Was die Kündigung betrifft, war sie etwas skeptisch. Sie war allerdings sicher, daß Du Schadenersatz beanspruchen kannst. Allerdings müßtest Du den Schaden bzw. Deinen Aufwand konkret beziffern, z. B. also Kauf eines Aldi-Sticks plus Tagesraten plus Fahraufwand.molokohouse hat geschrieben:Mein Internet bei KDG viel letzte Woche 6 Tage lang komplett aus.
Und danach jeden Tag mehrmals für mehrere Stunden.
Da KDG eine Verfügbarkeit von 98,5 Prozent garantiert, das sind 359,5 Tage, komme ich alleine mit den 6 Tagen Totalausfall schon darunter.
Und dann noch die Stunden zusammen gerechnet, so komme ich definitiv darunter.
Kennt sich jemand aus diesbezüglich? Möchte versuchen aufgrund der nicht eingehaltenen mir garantierten Verfügbarkeit von
98,5 Prozent zu kündigen.
Gewöhnlich regelt KDG das aber durch Gutschrift einer Monatsrate per Brief. Ich würde entweder mal den Kundendienst deswegen fragen oder einfach mal noch ne Woche warten.
Aber grundsätzlich hast Du schon recht: KDG kann den Vertrag nicht erfüllen.
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- Kabelfreak
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Re: Total Ausfall & Kündigungsrecht
Bei dir gilt das Gleiche: Du bist in der Nachweispflicht und weise das mal nach das KD Schuld daran hat. Lol, dass wirst du niemals schaffen.