Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Nibelungen hat geschrieben:Du bekommst das, was der Vermieter zahlt. Du benutzt das Wort Grundversorgung - das sind 5 Sender! Wenn Du 30 Sender willst - brauchst Du einen extra Vertrag. Den kannst Du nach Ablauf der Kündigung natürlich wieder abschließen
Erst nach Klärung/Begleichung der Schulden. so lange offene Posten bestehen, ist kein Vertrag möglich.
Nibelungen hat geschrieben:Wenn es doch keine Grundversorgung ist - und nur der Vermieter das halt so nennt - dann gilt wieder: Nur der Vermieter hat die Papiere für seinen Vertrag. Man muß hier jedes Wort beachten, Grundversorgung ist für KDG vll was anderes als für Deinen Vermieter *gg*.
Das wäre zu klären. Wenn es wirklich Grundversorgung gibt, muss sie auch geschaltet werden.
Mann erkläre mir Nichttechniker mal, wie KDG es geschafft hat den analogen Anschluss aus der Ferne abzuschalten.
Kann es nicht eher sein, dass es bislang nicht "geschafft" wurde, wieder einen Empfang ohne Durchleitung durch den Receiver zu bewerkstelligen?
Bubblegum hat geschrieben:Mann erkläre mir Nichttechniker mal, wie KDG es geschafft hat den analogen Anschluss aus der Ferne abzuschalten.
Kann es nicht eher sein, dass es bislang nicht "geschafft" wurde, wieder einen Empfang ohne Durchleitung durch den Receiver zu bewerkstelligen?
Der Receiver war überhaupt nicht mehr angesteckt...Trotzdem konnte ich wie gewohnt TV gucken...