digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Borph
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digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

Also eigentlich wollte ich ja nur Internet & Phone von KDG... Nun hatte ich direkt nach der Bereitstellung im Online-Portal "Kabel Digital Home" gesehen und mir wurde ein digitaler Receiver zugeschickt (vermute ich, Annahme verweigert).

Natürlich habe ich schriftlich diesem Auftrag unter Angabe der Nummer widersprochen (obwohl ich ihn nie wissentlich erteilt habe).

Nun aber (nach 3 Mon) fängt KDG an, das digitale TV wieder in Rechnung zu stellen. Ich wollte mich noch dort beschweren, aber jetzt rief eine Dame von KDG mich an und wollte einen Termin für den Techniker ausmachen, der das dann sperrt.

Ich wohne im Mehrfamilienhaus, bei dem Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten sind! Aber die Dame bestand darauf, dass der Techniker einen Filter für das digitale TV einsetzt und verblombt, aber das analoge nicht. Hä geht das? Und nimmt man da nicht allen Nachbarn das digitale TV weg?

Muss ich überhaupt das digitale TV zahlen? Ich hab weder Box, noch Auftrag, dafür ne Kündigungsbestätigung.
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VBE-Berlin
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von VBE-Berlin »

Borph hat geschrieben:Muss ich überhaupt das digitale TV zahlen? Ich hab weder Box, noch Auftrag, dafür ne Kündigungsbestätigung.
Da müsstest Du in die von Dir annahmeverweigerte Auftragsbestätigung schauen!

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Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

MB-Berlin hat geschrieben: Da müsstest Du in die von Dir annahmeverweigerte Auftragsbestätigung schauen!
MB-Berlin
Das heisst man kann unaufgefordert ein Paket zuschicken, und wenn der Kunde es nicht aufgemacht hat, später sagen "tja hättest mal reingeschaut, nun hast du den 5-Jahresvertrag am Hals" ?! (natürlich überspitzt gesagt)

Schriftlich hab ich dagegen den Auftrag fürs Internet&Phone, ebenso die Kündigung der Zusatzoptionen wie Flatrate, auch Kündigungsbestätigung. Aber das hält die ja auch nicht davon ab, eben jene Flatrate in Rechnung zu stellen.
Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

Naja aber zu meiner eigentlichen Frage:

Wenn man Kabel digital home kündigt, kommt dann ein Techniker, der den Anschluss verblombt? Bei mir in der Wohnung oder unten im Hausanschluss?
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Nibelungen
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Nibelungen »

Also den digitalen Empfang kann man nicht verplomben meines Wissens.

Ist ja auch nicht nötig - denn obwohl das digitale Signal überall anliegt (auch bei der 80jährigen Oma die seit 20 Jahren Kabel über die Nebenkosten bezahlt) - nur braucht man zur Nutzung halt Receiver UND Smartcard! Gerade die Smartcard ist dafür da, die zahlenden Nutzer zuzulassen und den Rest draußen.

Da täten die sich total ins eigene Fleisch schneiden!
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
GorillaBD
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von GorillaBD »

Das heisst man kann unaufgefordert ein Paket zuschicken, und wenn der Kunde es nicht aufgemacht hat, später sagen "tja hättest mal reingeschaut, nun hast du den 5-Jahresvertrag am Hals" ?! (natürlich überspitzt gesagt)
Rechtlich ist das in Deutschland vollständig geklärt.

Was Dir unaufgefordert zugeschickt wird, darfst Du behalten. Keiner darf daraus irgendwelche Ansprüche ableiten und keiner kann die Wieder-Herausgabe verlangen. Auch bei nachweislichem Irrtum nicht. "Weg ist weg".

Du kannst mit dem Ding also machen was Du willst und irgendwelche Forderungen daraus ablehnen, ohne die Gegenstände wieder rausrücken zu müssen.

Allerdings ist eine genaue Prüfung der Vertragslage und des Vorgangs selbst zu prüfen, damit das "unaufgefordert" wasserdicht ist.

Damit wurde ein Riegel vor unlautere Werbepraktiken geschoben, Dir unaufgefordert was zuzuschicken und allein aus der Annahme dessen, dem Öffnen oder der Inbetriebnahme eines Gegenstandes dann eine positive Vertragserfüllung abzuleiten, z.B. eine Zahlungsverpfichtung oder eine Abo-Verpflichtung. Der Ausschluss der Verpflichtung zum Wieder-Herausgeben wurde mit voller Absicht eingebaut, um den Versendern das vollständige Risiko für ihre Praktiken zu geben und damit das Verhalten zu verleiden.

Was ich richtig finde. Nur so gehts.



Greets

GorillaBD
HenVal
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von HenVal »

GorillaBD hat geschrieben:Rechtlich ist das in Deutschland vollständig geklärt.

Was Dir unaufgefordert zugeschickt wird, darfst Du behalten. Keiner darf daraus irgendwelche Ansprüche ableiten und keiner kann die Wieder-Herausgabe verlangen. Auch bei nachweislichem Irrtum nicht. "Weg ist weg".

Du kannst mit dem Ding also machen was Du willst und irgendwelche Forderungen daraus ablehnen, ohne die Gegenstände wieder rausrücken zu müssen.
Man, man, man. so einen Schwachsinn zu labern möchte ich auch mal können. Nur weil mir jemand anders unaufgefordert ein Paket schickt, findet deswegen noch lange kein Eigentumswechsel statt. Der Receiver, oder was immer im Paket war ist weiterhin Eigentum der Kabel Deutschland und sie kann auch die Herausgabe verlangen. Du als Empfänger bist sogar gesetztlich verpflichtet das Paket eine gewisse Dauer aufzubewahren. Meldet sich der Sender nicht mehr, dann kannst du nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Vorhaltezeit mit dem Inhalt machen was du willst. Erst DANN geht das Eigentum auf dich über. Wenn du also den Receiver in die Tonne schmeisst, hat die Kabel Deutschland unter Umständen Schadensersatzansprüche im dreistelligen Bereich gegen dich.
Borph hat geschrieben:Aber das hält die ja auch nicht davon ab, eben jene Flatrate in Rechnung zu stellen.
Geh mal zur Vebraucherzentrale. Kabel Deutschland ist da ein gern gesehener Kunde, was ich so aus dem Fernsehen mitbekommen habe. Die Verbraucherzentralen wissen auch genau wie man gegen die Kabel Deutschland vorgehen muss.
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Nibelungen
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Nibelungen »

HenVal, oder auch der, der sich unbeliebt machen will...

es geht aber nicht um den Receiver an sich sondern um die Papiere die im Karton liegen. Der ganze Karton wurde "unverlangt" zugsandt, und nur weil da Papiere drin waren heißt das jetzt noch nicht dass der Empfänger ein Abo an der Backe hat.

Leider ist es halt immer schwer mit der Beweisführung - bei Vertragsabschluß ist selten ein Zeuge dabei, und von der I-Net-Bestellung macht man sich selten Screenshots von jedem Fenster (und selbst wenn - es "könnte" ja ein Fenster bei den Shots fehlen). Bei der Telefonbestellung schneidet auch kaum einer mit - das darf er eh nur nach Ankündigung machen (sonst ist es nicht als Beweismittel zugelassen).

Also: Persönlich beim Fachhändler/Medienberater buchen, einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen (also nicht jemandem aus dem Verwandtenkreis o.ä.). Der "Zeuge" macht insbesondere dann Sinn, wenn er Ahnung von der Materie hat die dem eigentlichen Kunden fehlt. So kann er nämlich gleich noch helfend eingreifen wenns um komische Details geht (ich war bei nem Bekannten z.B. dabei, weil ich einfach mehr Plan von der Materie hab als er).
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chepri

Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von chepri »

HenVal hat geschrieben:Man, man, man. so einen Schwachsinn zu labern möchte ich auch mal können
Nun wie wäre es denn, wenn du mal einen schönen Aufsatz zu § 241a BGB schreiben würdest (aber bitte unter Beachtung der vorhandenen Literatur und einschlägiger Fachkommentare dazu).
Ich bezweifle allerdings, dass das sehr ergiebig sein wird, denn wer solche Sachen von sich gibt:
Du als Empfänger bist sogar gesetztlich verpflichtet das Paket eine gewisse Dauer aufzubewahren
läßt erkennen, dass er nicht wirklich viel von der Materie versteht (Sei doch so nett und nenne die Rechtsgrundlage, bzw. woraus du diese Pflicht ableitest, da § 241a Ziff. 1 BGB ausdrücklich klarstellt: "1. Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.")

Andere würde möglicherweise sagen, du laberst nur Schwachsinn, ich beschränke mich darauf zu behaupten du plapperst irgendetwas nach, was du irgendwo mal gehört hast.
Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

Sorry komme jetzt erst dazu, auf die Beiträge zu antworten.
Nibelungen hat geschrieben: Gerade die Smartcard ist dafür da, die zahlenden Nutzer zuzulassen und den Rest draußen.
So würde ich das auch verstehen! Wäre doch viel zu viel Aufwand, für digitales TV noch Sperrfilter zu verwenden, wenn man doch moderne Möglichkeiten hat, die Nicht-zahler draussen zu lassen.

Allerdings: Gibt es etwa _ganz_ freie Kanäle, wie etwa die öffentlichen, die so unverschlüsselt sind, dass der einzige Weg, den Empfang zu unterbinden, dieser Sperrfilter ist? Nur dann würde es für mich Sinn machen.