digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

GorillaBD hat geschrieben: Damit wurde ein Riegel vor unlautere Werbepraktiken geschoben, Dir unaufgefordert was zuzuschicken und allein aus der Annahme dessen, dem Öffnen oder der Inbetriebnahme eines Gegenstandes dann eine positive Vertragserfüllung abzuleiten, z.B. eine Zahlungsverpfichtung oder eine Abo-Verpflichtung. Der Ausschluss der Verpflichtung zum Wieder-Herausgeben wurde mit voller Absicht eingebaut, um den Versendern das vollständige Risiko für ihre Praktiken zu geben und damit das Verhalten zu verleiden.
Hm, es klingt vernünftig, wenn der Gesetzgeber da diesen unlauteren Wettbewerb mal einen Riegel vorschieben wollte, aber ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass im Allgemeinen sofort ein Besitzanspruch an der Hardware existiert, wenn mir z.B. ein Computer (wirklich) irrtümlicherweise zugeschickt wird. Abos und Verträge sind möglicherweise dadurch noch nicht gültig geworden, aber die Hardware?
Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

HenVal hat geschrieben:
Borph hat geschrieben:Aber das hält die ja auch nicht davon ab, eben jene Flatrate in Rechnung zu stellen.
Geh mal zur Vebraucherzentrale. Kabel Deutschland ist da ein gern gesehener Kunde, was ich so aus dem Fernsehen mitbekommen habe. Die Verbraucherzentralen wissen auch genau wie man gegen die Kabel Deutschland vorgehen muss.
Ich habe wegen der Rechnung über Flatrate Telefonie und Kabelsicherheitspaket ein Fax geschickt. Habe schliesslich die Kündigungsbestätigung schwarz auf weiß. Wenns nicht hilft in der Tat ein Fall für die Verbraucherzentrale. Kenne auch irgendwie nur Leute die Ärger mit KDG haben/hatten.
Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

Nibelungen hat geschrieben: es geht aber nicht um den Receiver an sich sondern um die Papiere die im Karton liegen. Der ganze Karton wurde "unverlangt" zugsandt, und nur weil da Papiere drin waren heißt das jetzt noch nicht dass der Empfänger ein Abo an der Backe hat.
Richtig, ich kann doch nicht ein Abo-Vertrag haben, weil ich etwas nicht bekommen habe, oder?!?!

Leider ist es halt immer schwer mit der Beweisführung - bei Vertragsabschluß ist selten ein Zeuge dabei, und von der I-Net-Bestellung macht man sich selten Screenshots von jedem Fenster (und selbst wenn - es "könnte" ja ein Fenster bei den Shots fehlen). Bei der Telefonbestellung schneidet auch kaum einer mit - das darf er eh nur nach Ankündigung machen (sonst ist es nicht als Beweismittel zugelassen).
Ja, ganz genau!! Wo kann man sich sicher sein, dass man etwas nicht bestellt hat?! Ein Bekannter wollte DSL im T-Punkt bestellen, hatte dann aber auch das volle digital-TV-home sonstwas Erlebnis, und er hatte natürlich kein Beleg im Shop bekommen. Ich habe online Telefon+Internet bestellt, hab aber keine Bestätigungsmail bekommen, und Screenshots hab ich natürlich nicht gemacht! Nun hab ich angeblich ein digital-TV-Vertrag! Ich vermute dahinter schon System... :evil:
Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

chepri hat geschrieben: [...] da § 241a Ziff. 1 BGB ausdrücklich klarstellt: "1. Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.")
Hm, nur was ist mit Anspruch jetzt gemeint? "Anspruch gegen diesen" meint wohl Anspruch gegen den Verbraucher. Anspruch an die Lieferung (also zurückschicken) oder Anspruch an Zahlungen (sprich Abo etc.)?
chepri

Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von chepri »

Hi,

ein Musterbeispiel, wie angehende Juristen an solch einen Fall herangehen, liefert diese BGB-Übung

Bei der KDG-Sache müßte aber zunächst mal geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine "unbestellte" Sendung handelt. Wenn ich mich recht erinnere, steht da beim Bestellvorgang schon etwas dabei, von wegen "Sie erhalten ein kostenloses Probe-Abo.......".
Wäre wirklich mal interessant, zu subsumieren, ob hier der 241a greift. ich persönlich würde auf die schnelle eher "Nein" sagen, aber das ist jetzt wirklich nur ein Bauchgefühl, ohne näher zu untersuchen.
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von VBE-Berlin »

Borph hat geschrieben:Richtig, ich kann doch nicht ein Abo-Vertrag haben, weil ich etwas nicht bekommen habe, oder?!?!
Dann bräuchte man ja bei telefonisch geschlossenen Verträgen nur die Post nicht öffnen und kommt so aus allen Verträgen ohne Probleme wieder raus. Irgendwie muss hier noch was fehlen.

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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

Wie erwartet, der Betrag für das digitale Kabel wurde vom Konto abgezogen.

Kann ich eine Rücklastschrift machen, ohne dass für den anderen Vertrag (Internet) die Einzugsermächtigung erlischt?
Fabian
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Fabian »

Borph hat geschrieben: Kann ich eine Rücklastschrift machen, ohne dass für den anderen Vertrag (Internet) die Einzugsermächtigung erlischt?
Ja.
Du kannst auch im Kundenportal feststellen, dass dann die Kontonummer für TV gelöscht wird.
Es gibt Sachen, die bei KDG hervorragend funktionieren.
Borph
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Borph »

Fabian hat geschrieben: Du kannst auch im Kundenportal feststellen, dass dann die Kontonummer für TV gelöscht wird.
Es gibt Sachen, die bei KDG hervorragend funktionieren.
Hum, in der Tat ist der gesamte Vertrag verschwunden. Internet ("Konto 1") ist noch da. Meinst ich soll trotzdem (bzw. erst recht) eine Rücklastschrift machen?
Fabian
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Re: digitales Kabel sperren, aber analoges nicht?

Beitrag von Fabian »

Borph hat geschrieben:
Fabian hat geschrieben: Hum, in der Tat ist der gesamte Vertrag verschwunden. Internet ("Konto 1") ist noch da. Meinst ich soll trotzdem (bzw. erst recht) eine Rücklastschrift machen?
Wenn TV nicht bestellt wurde, besteht auch kein Grund, dafür etwas von seinem Konto abbuchen zu lassen, also Rücklastschrift veranlassen.
Du kannst KDG ja mitteilen, dass da versehentlich bei dir was abgebucht worden ist, nur der Höflichkeit halber.