Conn hat geschrieben:Ein Anfang hierfür wäre eine weitere Kontaktvermittlung mit dem MB.
Die Telefonnummer hat der Kunde aber. Wenn es eine Medienberaterin war, ging die Kontaktaufnahme vom Kunden aus!
Wir Medienberater dürfen die Kunden gar nicht mit telefonischer Kaltakquise belästigen.
Conn hat geschrieben:dann würde es ja bedeuten, dass jegliche mündliche Zusagen irrelevant wären.
Das ist im deutschen Vertragsrecht aber so. Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. eine Auftragsbestätigung, zählt diese.
Conn hat geschrieben:In diesem Fall merkt aber der Kunde das eine Woche zu spät. Und imho ist es nicht sein Fehler. Denn wer so weit denkt, dass trotz Versprechen im "Beratungsgespräch" und Werbung, es evtl. sein kann, das HD am Ende doch nicht empfangen wird, der braucht imho keinen Medienberater mehr. Die Beratung findet man in diesem Fall nur in der Bezeichnung.
Das eine Beratung so nicht ablaufen darf, habe ich oben schon geschrieben.
Wenn der TE keine Telefonummer von der Dame hat, Frage ich mich, ob es überhaupt eine Medienberaterin war.
Ich ging immer von Vorortkontakt mit einer Frau aus.
MB-Berlin