Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

cpt. crunch hat geschrieben:So ist es halt, wenn man mit Leuten Verträge anschließt, die durch diese Provisionen erhalten.
Dann darfst Du keinerlei Verträge abschließen!
Egal ob Handel, 0800er-Nummer, Medienberater -> alle arbeiten auf Provision.
Bei den anderen Anbietern genauso. Oder meinst Du, es macht sich eine die Mühe, berät dich, schließt den Vertrag ab und verdient daran nichts?

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NURadio
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von NURadio »

Conn hat geschrieben:Jegliche Aussage bzgl. der Verfügbarkeit von HD kurz vor dem Regelbetrieb, wäre demnach ein Täuschungsversuch.
Natürlich ist das ein Täuschungsversuch. Den muss der Kunde aber ersteinmal nachweisen, was in diesem Fall wohl eher schwieriger sein dürfte, da der Vertragsabschluss telefonisch erfolgte.
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cpt. crunch
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von cpt. crunch »

Ich meine, dass es auf jeden Fall dazu führt das verkaufte Produkt besser darzustellen als es ist. Im Gegensatz dazu, wenn der Verkäufer ein fixes Gehalt bekommt und er nicht direkt von der Anzahl der geschlossenen Verträge profitiert. Warum soll er da "schwammig" werden, um die Leute zum Vertragsabschluss zu bringen?
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

cpt. crunch hat geschrieben:Warum soll er da "schwammig" werden, um die Leute zum Vertragsabschluss zu bringen?
Warum soll er das so? Im Normalfall nutzt es ihm überhaupt nichts! Jeder, der nicht im Handel abschließt, hat sein 2wöchiges Widerrufsrecht. Der Kunde sollte also im Normalfall merken, dass etwas nicht stimmt, bevor diese Frist abgelaufen ist.
Falsche Beratung führt nicht zu höherem Verdienst. Im Gegenteil, durch Falschberatung kommt es nie zu Empfehlungen und Folgegeschäften. Daher also zu weniger Geld bei mehr Arbeit!

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Conn
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von Conn »

Natürlich ist das ein Täuschungsversuch. Den muss der Kunde aber ersteinmal nachweisen, was in diesem Fall wohl eher schwieriger sein dürfte, da der Vertragsabschluss telefonisch erfolgte.
Ich verstehe natürlich, dass der Nachweis nicht so einfach ist. Aber vielleicht liegt ja auch in so einem Fall die Beweispflicht bei KD, sprich dass bewiesen werden muss, dass eine kompetente Beratung vorgelegen hat. Ein Anfang hierfür wäre eine weitere Kontaktvermittlung mit dem MB. Angenommen dem ist aber nicht so, d.h. dass der Kunde der Dumme ist, dann würde es ja bedeuten, dass jegliche mündliche Zusagen irrelevant wären. Folge dessen: 1. Man kann werben wie man möchte. Falschinformationen eingeschlossen. 2. Ich muss das Gespräch auf Band aufzeichnen. 3. Ich mach ein Nickerchen bei der Beratung, lese aber mehrfach den Vertrag durch in Rücksprache mit meinem Anwalt, was zu Folge hat, dass der einzige Vertrag den ich überhaupt noch abschließen werde, der Apfeleinkauf beim Obsthändler ist.
Der Kunde sollte also im Normalfall merken, dass etwas nicht stimmt, bevor diese Frist abgelaufen ist.
In diesem Fall merkt aber der Kunde das eine Woche zu spät. Und imho ist es nicht sein Fehler. Denn wer so weit denkt, dass trotz Versprechen im "Beratungsgespräch" und Werbung, es evtl. sein kann, das HD am Ende doch nicht empfangen wird, der braucht imho keinen Medienberater mehr. Die Beratung findet man in diesem Fall nur in der Bezeichnung.
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

Conn hat geschrieben:Ein Anfang hierfür wäre eine weitere Kontaktvermittlung mit dem MB.
Die Telefonnummer hat der Kunde aber. Wenn es eine Medienberaterin war, ging die Kontaktaufnahme vom Kunden aus!
Wir Medienberater dürfen die Kunden gar nicht mit telefonischer Kaltakquise belästigen.
Conn hat geschrieben:dann würde es ja bedeuten, dass jegliche mündliche Zusagen irrelevant wären.
Das ist im deutschen Vertragsrecht aber so. Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. eine Auftragsbestätigung, zählt diese.
Conn hat geschrieben:In diesem Fall merkt aber der Kunde das eine Woche zu spät. Und imho ist es nicht sein Fehler. Denn wer so weit denkt, dass trotz Versprechen im "Beratungsgespräch" und Werbung, es evtl. sein kann, das HD am Ende doch nicht empfangen wird, der braucht imho keinen Medienberater mehr. Die Beratung findet man in diesem Fall nur in der Bezeichnung.
Das eine Beratung so nicht ablaufen darf, habe ich oben schon geschrieben.
Wenn der TE keine Telefonummer von der Dame hat, Frage ich mich, ob es überhaupt eine Medienberaterin war.
Ich ging immer von Vorortkontakt mit einer Frau aus.

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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von NURadio »

MB-Berlin hat geschrieben:
Conn hat geschrieben:dann würde es ja bedeuten, dass jegliche mündliche Zusagen irrelevant wären.

Das ist im deutschen Vertragsrecht aber so. Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. eine Auftragsbestätigung, zählt diese.
In diesem Fall zählt der mündlich geschlossene Vertrag. :wink:

Infolgedessen muss auch geklärt werden, wie dieser zu Stande gekommen ist. Es geht hier immer noch um den Vorwurf der arglistigen Täuschung bei Vertragsabschluss und eine eventuelle Anfechtung wg. arglistiger Täuschung. Was in der Auftragsbestätigung steht, ist da zunächst einmal irrelevant. Dennoch muss der Kunde die arglistige Täuschung beim Vertragsabschluss beweisen. Das wird halt schwierig.
Conn hat geschrieben:Aber vielleicht liegt ja auch in so einem Fall die Beweispflicht bei KD, sprich dass bewiesen werden muss, dass eine kompetente Beratung vorgelegen hat.
Die KDG bzw. die Medienberaterin muss nur beweisen, dass ein Vertrag überhaupt zu Stande gekommen ist. Das kann sie ja unter Berufung auf das Telefongespräch. Der Vertragsschluss wird vom Kunden auch nicht bestritten.
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

NURadio hat geschrieben:In diesem Fall zählt der mündlich geschlossene Vertrag. :wink:
Mündlich ist ein Auftrag entgegengenommen worden!!!!
Mit Vertrag hat das an dieser Stelle nichts zu tun!
NURadio hat geschrieben:Was in der Auftragsbestätigung steht, ist da zunächst einmal irrelevant.
Was ich stark bezweifle! Der Vertrag kommt nämlich durch die Annahme der Auftragsbestätigung zu stande.
NURadio hat geschrieben:Dennoch muss der Kunde die arglistige Täuschung beim Vertragsabschluss beweisen. Das wird halt schwierig.
Genau!

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PS: Mich würde schon interessieren, wie sich die Medienberaterin jetzt nachträglich dazu äußert.
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von NURadio »

MB-Berlin hat geschrieben:Mündlich ist ein Auftrag entgegengenommen worden!!!!
Mit Vertrag hat das an dieser Stelle nichts zu tun!
:brüll: Wo ist da jetzt der Unterschied?
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Re: Falsche Zusagen, trotzdem keine Kündigung möglich?

Beitrag von VBE-Berlin »

Den Unterschied zwischen Auftrag und Vertrag sollte man schon kennen.
Aber das wird hier komplett OT. Dafür gibt es Rechtsberatungsforen!

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