Sperrung des Antennenanschlusses

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veni
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Sperrung des Antennenanschlusses

Beitrag von veni »

Also heut war ein kabel deutschland mensch vor der tür, der wollte den kabel deutschland anschluss im keller verblomben. wir nutzen ihn nicht, hab mir nichts bei gedacht, wir sind keine schwarzgucker und so, ihn reingelassen, fix ein zettel unterschrieben das er da war und das war es schon wieder.

seiddem schiebt meine mutter riesenpanik was das für ein zettel war und was das für konsequenzen hat und so.

http://www.bilder-hosting.info/viewer.p ... 12641o.jpg

so sieht das ding aus.

sie will wissen was das üp heisst, sie meint jetzt unbedingt widerrufen und so. kann mir jemand bitte ein paar infos über die ganze sache liefern.

vielen dank.
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tvnord
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Beitrag von tvnord »

Hi Veni,

wenn Ihr ehrliche Menschen seid, würde ich mir keine Sorgen machen. Da ja grds. die Möglichkeit besteht, den Hausanschluß von Kabel Deutschland zu nutzen, möchte KDG auf Nummer sicher gehen. Der Hausanschluß wird versiegelt, damit nicht jemand auf dumme Ideen kommt. Wird nun in den nächsten hundert Jahren festgestellt, dass das Siegel am Ansluß gebrochen wurde, bekommt ihr den Zettel unter die Nase gehalten und müßt zahlen, weil man dann annehmen wird ihr hättet über KDG geschaut....
:roll:
Knidel
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Beitrag von Knidel »

sie will wissen was das üp heisst
ÜP steht für Übergabepunkt. ;)
veni
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Beitrag von veni »

wäre es sinnvoll zu wiederrufen? man weiß ja nie was kommt und wer im haus wohnt?

bzw. wäre es unterschied mit oder ohne zettel wenn es doch dazu kommt das man schwarz guckt?
Xenia
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Beitrag von Xenia »

was willst du denn widerrufen?? Ihr habt unterschrieben, dass ihr den Anschluss nicht nutzt. Da gibt es nix zu widerrufen.
veni
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Beitrag von veni »

wenn ich da was unterschrieben hat, dann kann man das auch wiederrufen.

gibt es nix zu widerrufen, dann hätte es doch auch nichts zu unterschreiben zu geben.
Xenia
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Beitrag von Xenia »

Wenn du dir den Zettel durchgelesen hast, dann hast du sicher gemerkt, dass du keinen Vertrag unterschrieben hast. Du hast unterschrieben, dass du den Anschluss NICHT nutzt.
Wenn du den Anschluss doch irgendwann nutzen solltest und KD das mitbekommt, kannst du angezeigt werden. Da du ja der Sperrung zugestimmt hast und den Anschluss jetzt nicht nutzen darfst.

Was gibt es da nicht zu verstehen? Und zu widerrufen gibt es auch nix! Basta!
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Kabelmensch
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Beitrag von Kabelmensch »

veni hat geschrieben:wenn ich da was unterschrieben hat, dann kann man das auch wiederrufen.
*seufz*
Sieh nochmal _ganz_ _genau_ hin.
Bist Du dort in irgendeiner Art und Weise unter Nutzung von Fernabsatzmitteln einen Vertrag eingegangen? Dann steht ja auch die Widerrufsbelehrung drunter, oder?
(Vorab die Auflösung: Nein. - Preisfrage: Was willste denn widerrufen :question: )
gibt es nix zu widerrufen, dann hätte es doch auch nichts zu unterschreiben zu geben.


Du hast die Belehrung unterschrieben, wer sich anschaltet und guckt, ohne zu bezahlen - der ist ganz pöse und strafbar.
Thats all ;-)
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Nemada
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Beitrag von Nemada »

Hi,

Xenia hat recht.
Du hast nur unterschrieben das du nichts nutzt und auch nichts nutzen willst.

Wenn ihr jetzt widerruft denkt KDG das ihr doch nutzen wollt und wird versuchen euch einen Vertrag aufzudrücken.

Das einzige was Ihr nicht machen dürft: Die plombe entfernen, weil dann liegt Diebstahl vor und die Sache wird Strafrechtlich verfolgt.

nemada
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EzraFitch
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Beitrag von EzraFitch »

Sperrung wiederrufen?
hab ich ja noch nie gehört in meiner 5 jährigen zugehörigkeit bei der firma, naja es gibt immer wieder was neues :lol:
he, macht euch da nich so viele gedanken, da kommt rein gar nichts mehr auf euch zu,
vieleicht irgentwann ein anderer mitarbeiter, der halt nachfragt ob der ÜP schon verplommt wurde, und wenn du dann ja sagst, war schon jemand hier, sollte das sich erledigt haben...