Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert!?
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- Forenmutti
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
--> Einwurfeinschreiben *gg* (man hat auch nen Beleg/kann sich bei der Post online was drucken - ist halt die Unterschrift vom Postboten drauf) - und dann ists "im Machtbereich des Empfängers".
Aber wir sind eh keine Anwälte - wenns hart auf hart kommt braucht man den immer noch *gg*.
Aber wir sind eh keine Anwälte - wenns hart auf hart kommt braucht man den immer noch *gg*.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Kabelexperte
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Das Amtsgericht Kempen am Niederrhein entschied in seinem Urteil vom 22.8.2006, dass der Auslieferungsbeleg des Postboten den Zugang gerade nicht beweist, ja noch nicht einmal als Anscheinsbeweis brauchbar ist. Ist zwar nur ein AG Urteil und damit für keine anderen Gerichte oder Richter bindend - aber es ist trotzdem ein Teil der Rechtsprechung und auch eine Meinung in der Lehre.Nibelungen hat geschrieben:--> Einwurfeinschreiben *gg* (man hat auch nen Beleg/kann sich bei der Post online was drucken - ist halt die Unterschrift vom Postboten drauf) - und dann ists "im Machtbereich des Empfängers".
Öhm, chepri ist meines Wissens nach Anwalt und ich bin auf dem allerbesten Weg einer zu werden und bereits auf der ZielgeradenNibelungen hat geschrieben:Aber wir sind eh keine Anwälte - wenns hart auf hart kommt braucht man den immer noch *gg*.

Das Ganze ist darüber hinaus Stoff aus dem 1. Semester ("BGB AT") =)
LCD-TV: Sony KDL-40W4000
BD-Player: Sony BDP-S550
DVB-S PVR: Siemens Gigaset M451-S CI
DVB-C Receiver: Nokia D-Box 1 u.a.
CI-Module: ACL u.a.
AV-Receiver (6.1): Sony STR-DB790 QS
Lautsprecher: 2x Sony SS-SR17 (FNT), 2x Sony SS-SR-15 (SRD), 1x Sony SS-CN17 (CTR), 1x Sony SS-CN15 (SRDB), 1x Sony SA-WM200 (SUB)
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- Forenmutti
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Na gut, was chepri beruflich macht wußte ich nicht. Mir gings eigentlich mehr um den Standard-Disclaimer von wegen "keine Rechtsberatung" und so.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Kabelexperte
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Ach so, dann war das n kleines Mistverständnis 
Wenn wir hier über ein konkretes reelles Problem gesprochen hätten, wäre der Disclaimer sicherlich auch nötig gewesen. Aber hier handelt es sich ja nur um abstrakte Lehrbuchartige und fiktive Darstellungen.
So, schluss mit OT - nu ist der Thread wieder entsprechend dem Topic freigegeben

Wenn wir hier über ein konkretes reelles Problem gesprochen hätten, wäre der Disclaimer sicherlich auch nötig gewesen. Aber hier handelt es sich ja nur um abstrakte Lehrbuchartige und fiktive Darstellungen.

So, schluss mit OT - nu ist der Thread wieder entsprechend dem Topic freigegeben

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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Hallo chepri, darkstorm & Co:Nibelungen hat geschrieben:Na gut, was chepri beruflich macht wußte ich nicht. Mir gings eigentlich mehr um den Standard-Disclaimer von wegen "keine Rechtsberatung" und so.
Mit Interesse hab ich die Beiträge der zwischendurch eingefügten Thematik in diesem Thread gelesen! Es hat zwar nix mit dem Kernthema zu tun, aber ist trotzdem interessant.

Aber mal Folgendes: Wenn hier tatsächlich User am Start sind die von Berufswegen Hintergrund in Sachen Recht haben, könnten die doch mal entsprechend zum Thema posten, oder? Also in meinem Fall: Ist die "überarbeitete" Kündigung mit dem neuem Datum rechlich überhaupt korrekt bzw. haltbar? Und wie sollte man hier dann korrekt gegenargumentieren bzw. vorgehen?
Würde mich freuen hierzu mal was zu Hören...

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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Das wäre eine REchtsberatung und somit nicht erlaubt. Man könnte fiktive Fälle diskutieren, aber mehr auch nicht.snoopy66 hat geschrieben:Hallo chepri, darkstorm & Co:Nibelungen hat geschrieben:Na gut, was chepri beruflich macht wußte ich nicht. Mir gings eigentlich mehr um den Standard-Disclaimer von wegen "keine Rechtsberatung" und so.
Mit Interesse hab ich die Beiträge der zwischendurch eingefügten Thematik in diesem Thread gelesen! Es hat zwar nix mit dem Kernthema zu tun, aber ist trotzdem interessant.Übrigens: Bezüglich der Zustellung eines Briefs von KDG hat bisher kein Brief den ich erhalten habe ein Poststempel o.ä. gehabt; wenn die Einhaltung von Fristen maßgeblich ist, könnte dies u.U. auch problematisch werden... wenn das Datum des KDG-Briefs z.B. eine Woche vor dem eigentlichen Erhalt datiert ist... na ja.
Aber mal Folgendes: Wenn hier tatsächlich User am Start sind die von Berufswegen Hintergrund in Sachen Recht haben, könnten die doch mal entsprechend zum Thema posten, oder? Also in meinem Fall: Ist die "überarbeitete" Kündigung mit dem neuem Datum rechlich überhaupt korrekt bzw. haltbar? Und wie sollte man hier dann korrekt gegenargumentieren bzw. vorgehen?
Würde mich freuen hierzu mal was zu Hören...
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Eine Rechsberatung strebe ich hier nicht an...ihk. hat geschrieben: Das wäre eine REchtsberatung und somit nicht erlaubt. Man könnte fiktive Fälle diskutieren, aber mehr auch nicht.


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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Interessant wären die Details zu dem von "Darkstorm" angeführte Urteil. So ein Auslieferungsbeleg sagt ja nur "Das" etwas zugestellt wurde und nicht "Was". Wobei es schon eigenartig ist, wenn eine Firma etwas per Einschreiben erhält und von deren Seite keine Reaktion erfolgt. Selbst bei einem leeren Umschlag sollten die zumindest mal Nachfragen was das soll. Bei einigen Faxgeräten gibt es aber auch die Möglichkeit den Inhalt der Sendung nachzuweisen.Darkstorm hat geschrieben: Das Amtsgericht Kempen am Niederrhein entschied in seinem Urteil vom 22.8.2006, dass der Auslieferungsbeleg des Postboten den Zugang gerade nicht beweist, ja noch nicht einmal als Anscheinsbeweis brauchbar ist. Ist zwar nur ein AG Urteil und damit für keine anderen Gerichte oder Richter bindend - aber es ist trotzdem ein Teil der Rechtsprechung und auch eine Meinung in der Lehre.
Bei Kündigungen habe ich ein einfaches System, welches fast immer funktioniert.
- Angemessene Frist für Antwort setzen
Wobei es wichtig ist einen genauen Tag zu definieren. - Schriftliche Bestätigung mit Kündigungstermin verlangen
So habe ich etwas in der Hand, was kaum angezweifelt werden kann. - Nachweisbarer Versand
Auch wenn man so nur beweisen kann, dass die irgendetwas erhalten haben.
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Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
Hurra! Es gibt interessante Neuigkeiten zu meiner Kündigung
Nachdem ich ja KDG mein Leid über die nicht akzeptierte Kündigung von Digitall Home nochmals beklagen wollte, habe ich mir gedacht erst mal die nächste Abrechnung abzuwarten...
So, und diese Rechnung wäre gestern eingetroffen. Da bin ich ja fast vom Hocker gefallen. Es sei mal vorab gesagt, ich wurde im im positiven Sinn überascht!!
Nun haben die - gemäß meiner ursprünglichen Kündigungsbetätigung am 23.02.2010 - auch tatsächlich alles so abgerecht. Also Gutschrift der zuviel gezahlten Gebühren von für Digital Home (u. Sicherheitspaket aus Internet & Phone) rückwirkend bis zum 23.02. Man Beachte: Meiner Kündigung zu vorbenanntem Termin wurde ja nachträglich noch wiedersprochen und alles zum 14.10.2010 neu datiert.
Es hat hier stark den Anschein, daß die vom Rechnungswesen bei KDG irgendwie nicht mit mit dem Vertragswesen sprechen... also da muss es schon ziemlich abendteuerlich zugehen bei KDG!!
Jetzt also halte ich erst mal still und warte ab, ob das alles auch so bleibt. Es gab ja auch kein Schreiben von KDG, daß irgend etwas an diesem Vorgang richtig stellt oder erklärt. Dann wären die meinem Kündigungswunsch einfach nur stillschweigend nachgekommen, eigentlich ohne daß ich offiziell reklamiert habe. Dies ist zwar zunächst mal positiv zu sehen, jedoch traue ich dem Frieden noch nicht so ganz...
... to be continued!

Nachdem ich ja KDG mein Leid über die nicht akzeptierte Kündigung von Digitall Home nochmals beklagen wollte, habe ich mir gedacht erst mal die nächste Abrechnung abzuwarten...
So, und diese Rechnung wäre gestern eingetroffen. Da bin ich ja fast vom Hocker gefallen. Es sei mal vorab gesagt, ich wurde im im positiven Sinn überascht!!
Nun haben die - gemäß meiner ursprünglichen Kündigungsbetätigung am 23.02.2010 - auch tatsächlich alles so abgerecht. Also Gutschrift der zuviel gezahlten Gebühren von für Digital Home (u. Sicherheitspaket aus Internet & Phone) rückwirkend bis zum 23.02. Man Beachte: Meiner Kündigung zu vorbenanntem Termin wurde ja nachträglich noch wiedersprochen und alles zum 14.10.2010 neu datiert.

Es hat hier stark den Anschein, daß die vom Rechnungswesen bei KDG irgendwie nicht mit mit dem Vertragswesen sprechen... also da muss es schon ziemlich abendteuerlich zugehen bei KDG!!

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- Newbie
- Beiträge: 13
- Registriert: 19.04.2010, 01:02
Re: Kündigung Digital Home bestätigt - aber nicht akzeptiert
KD hat vermutlich teilweise Verwaltungsstrukturen wie früher die Post vor den Privatisierungen. Etwas vergleichbares ist mir in der Prä-DSL-Zeit passiert. Ich hatte ISDN und ein Handy. Das Unternehmen hat ungefragt beider Verträge gekoppelt, wodurch es aber für mich preiswerter wurde. Doch als ich mein Handy-Vertrag kündigen wollte, fingen die Probleme an. Ich habe keine Bestätigung erhalten, sondern irgendwann war mein Handy plötzlich nicht mehr im Netz. Dafür mußte ich aber noch Monate kämpfen, bevor es auch von der Rechnung genommen wurde und mir das zuviel Berechnete zumindest gutgeschrieben wurde.
In einem anderen Fall habe ich regelmäßig für eine Leistung gezahlt. Irgendwann wurde etwas geändert und die Zahlung hätte an ein anderes Konto gehen müssen. Erst viel später ist dieses jemand aufgefallen und die neue Stelle wollte das gesamte Geld nachgezahlt haben. Eine interne Umbuchung war angeblich nicht möglich. Also mußte ich es vom einen Konto zurückfordern, aber bereits vorher auf das neue Konto einzahlen.
Wenn du Glück hast, merkt es keiner. Wenn du Pech hast, merken die es erst sehr spät und fordern dann das Geld nach. Du solltest zumindest damit rechnen.
In einem anderen Fall habe ich regelmäßig für eine Leistung gezahlt. Irgendwann wurde etwas geändert und die Zahlung hätte an ein anderes Konto gehen müssen. Erst viel später ist dieses jemand aufgefallen und die neue Stelle wollte das gesamte Geld nachgezahlt haben. Eine interne Umbuchung war angeblich nicht möglich. Also mußte ich es vom einen Konto zurückfordern, aber bereits vorher auf das neue Konto einzahlen.
Wenn du Glück hast, merkt es keiner. Wenn du Pech hast, merken die es erst sehr spät und fordern dann das Geld nach. Du solltest zumindest damit rechnen.