Verlegung Kabelanschluss

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chillmaster
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Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von chillmaster »

Hallo Leute,

bitte steinigt mich nicht wenn das nicht hier rein gehört. Ich wusste nicht wo ich es reinschreiben soll. Eine Freundin von mir ist gerade umgezogen und hat in ihrem Haus nur eine Gemeinschaftsantenne. Heute hat ihr der Hausmeister erklärt das es aber einen Kabelanschluss bzw. die Anlage dafür im Keller gibt, dieser aber nicht in die Wohnungen führt und ihn keiner nuzt. Meine Frage ist jetzt: Wenn ich sie im Internet für den Kabelanschluss angemeldet habe, ist dann die verlegung des Kabels mit in der Bereitstellungsgebühr (knapp 50€) enthalten oder nicht ?

Danke im Voraus für eure Antworten :)
ihk.
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von ihk. »

Ich würde mal pauschal sagen: Nein. Den für die Aufrüstung des Hauses ist der Besitzer verantworlich. KDG definitiv nicht. KDG stellt alles bis zum Keller bereit. Es stellt sich auch die Frage, warum der Anschluss im Keller vorhanden ist, aber nicht weitergeführt wurde.
chillmaster
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von chillmaster »

Ja das gleiche haben wir uns auch gefragt. Die Antwort haben wir leider auch nicht. Naja wir werden morgen nochmal bei der Hotline anrufen und nachfragen. Der Mitarbeiter wird uns wahrscheinlich das gleiche erzählen :/. Trotzdem danke.
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Scraby
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von Scraby »

Die Innenhausverkabelung ist definitv nicht im Bereitstellungsentgelt inbegriffen. Kabel Deutschland ist erstmal nur bis zum Übergabepunkt im Keller zuständig.

Ihr habt nun 2 Möglichkeiten.

1) schließt nen Internetvertrag mit ab oder
2) Widerruft den Kabelanschluss und schließt ihn erneut mit Vor-Ort-Installation ab. Die würde 99,90 Euro kosten dafür entfällt aber das Bereitstellungsentgelt über 49,90 Euro. In beiden Fällen würde Kabel Deutschland nun die Innenhausverkabelung bis zur Wohnung übernehmen.
chillmaster
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von chillmaster »

Und wenn ich das Internet mitbestelle ohne Techniker dann auch ?
Lars21423
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von Lars21423 »

ihk. hat geschrieben:Es stellt sich auch die Frage, warum der Anschluss im Keller vorhanden ist, aber nicht weitergeführt wurde.
Der Anschluss im Keller wurde vermutlich gelegt, als auch in der Straße die entsprechenden Kabel gelegt wurden. Meine Eltern haben selber ein Haus und sie wurden damals gefragt, ob man den Anschluß gleich bis in den Keller legen dürfte. So haben meine Eltern im Keller auch den Anschluß für Kabelfernsehen, obwohl dieser nie genutzt wurde.

PS: Bei einem Mehrfamilienhaus sollte das Verlegen der Kabel möglichst bereits vorher geklärt worden sein. Sofern keine Versorgungsschächte existieren, müßte das Kabel unter Umständen durch mehrere Wohungen oder außen an der Fassade zur eigenen Wohnung geführt werden. In den meisten Fällen bedarf dieses einer entsprechenden Erlaubnis.
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Kabelmensch
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von Kabelmensch »

Lars21423 hat geschrieben:... müßte das Kabel unter Umständen ... außen an der Fassade zur eigenen Wohnung geführt werden.
Das ist nicht zulässig - Blitzschutz ...
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von VBE-Berlin »

Kabelmensch hat geschrieben:
Lars21423 hat geschrieben:... müßte das Kabel unter Umständen ... außen an der Fassade zur eigenen Wohnung geführt werden.
Das ist nicht zulässig - Blitzschutz ...
Die normalen Kabel sind auch nicht UV-beständig.

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Kabelmensch
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von Kabelmensch »

MB-Berlin hat geschrieben:
Kabelmensch hat geschrieben:
Lars21423 hat geschrieben:... müßte das Kabel unter Umständen ... außen an der Fassade zur eigenen Wohnung geführt werden.
Das ist nicht zulässig - Blitzschutz ...
Die normalen Kabel sind auch nicht UV-beständig.

MB-Berlin
Das heißt auf deutsch, daß die Dinger dann irnkwann anfangen, zu krümeln ...
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Lars21423
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Re: Verlegung Kabelanschluss

Beitrag von Lars21423 »

Was manche Leute aber nicht davon abhalten würde, das Kabel dort unerlaubt zu verlegen. Der Punkt ist, dass man in einem Mehrfamilienhaus fast immer eine Zustimmung vom anderen braucht, um das Kabel legen zu dürfen. Selbst wenn man dort eine Eigentumswohnung hat.

-Treppenhaus und Fassade sind Gemeinschaftseigentum. Daher bedarf es da der Zustimmerung aller Eigentümer.
-Bei fremden Wohnungen muß der Eigentümer und gegebenenfalls auch der derzeitige Mieter zustimmen.

Wenn man also nicht das große Glück hat, und in einem Haus mit zugänglichen Versorgungsschacht wohnt, kann es schwer werden das Kabel vom Keller in die Wohnung zu bekommen. Daher sollte man dieses auch bereits im Vorfeld abgeklärt haben.