KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnung
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KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnung
Hallo zusammen...
Heute bin ich mal wieder etwas mehr vom Glauben abgefallen..
Folgende Vorgeschichte.
Ich bin erst seit kurzem Kunde bei KD und die ersten Rechnungen wurden im Lastschriftverfahren abgebucht.
Von einem Konto das ich extra zur Begleichung der monatlich anfallenden Kosten eingerichtet habe.
Jeden Monatsanfang wird auf dieses Konto dann ein Grundbetrag überwiesen und gegen Ende des Monats der Restbetrag zurück überwiesen.
Nun ist KD aber mit deren Rechnungspolitik und Abbuchung ziemlich unzuverlässig.
Email Benachrichtigungen über neue Rechnungen kommen teilweise erst Tage bis Wochen nach dem Rechnungsdatum.
Und zwischen Rechnungsdatum und tatsächlicher Abbuchung können auch schon mal Wochen liegen.
Dadurch bestand die Gefahr, dass die Restbeträge vor der KD Abbuchung zurück überwiesen werden und das Konto somit zum Zeitpunkt der
Abbuchung nicht mehr die notwendige Deckung aufweist.
Ich habe darauf hin bei der Hotline angerufen und angefragt, ob ich statt der Lastschrifft den Betrag einfach nach Erhalt der Rechnung selber überweisen könnte.
Mit wurde versichtert, dies sei kein Problem, ich müsse nur ne kurze Mail an den Kundenservice@kabeldeutschland.de schreiben und die Einzugsermächtigung widerrufen.
Zwei Wochen gingen ins Land, und statt einer Bestätigung über die Aufhebung der Einzugsermächtigung bekam ich heute einen schriftlichen Drohbrief von KD.
Ich solle KD innerhalb von 14 Tagen eine Einzugsermächtigung samt Bankverbindung zuschicken, oder sie würden gemäss deren AGB von deren Recht auf außerordentliche Kündigung gebrauch machen.
Ich gleich bei der Hotline angerufen, in der Warteschleife mein Geld aussem Fenster geworfen und knapp 10 minuten gewartet.
Dann hatte ich eine recht genervt wirkende junge Dame am anderen Ende, die nur lapidar meinte Sie würde einen Vermerk machen, dass wir telefoniert hätten und ich die Rechnung selber per Überweisung begleichen wolle.
Meine Frage an euch, was soll man davon halten und was wäre eine angemessene Reaktion auf diese Kündigungsdrohung ?
Grüsse Jui
Heute bin ich mal wieder etwas mehr vom Glauben abgefallen..
Folgende Vorgeschichte.
Ich bin erst seit kurzem Kunde bei KD und die ersten Rechnungen wurden im Lastschriftverfahren abgebucht.
Von einem Konto das ich extra zur Begleichung der monatlich anfallenden Kosten eingerichtet habe.
Jeden Monatsanfang wird auf dieses Konto dann ein Grundbetrag überwiesen und gegen Ende des Monats der Restbetrag zurück überwiesen.
Nun ist KD aber mit deren Rechnungspolitik und Abbuchung ziemlich unzuverlässig.
Email Benachrichtigungen über neue Rechnungen kommen teilweise erst Tage bis Wochen nach dem Rechnungsdatum.
Und zwischen Rechnungsdatum und tatsächlicher Abbuchung können auch schon mal Wochen liegen.
Dadurch bestand die Gefahr, dass die Restbeträge vor der KD Abbuchung zurück überwiesen werden und das Konto somit zum Zeitpunkt der
Abbuchung nicht mehr die notwendige Deckung aufweist.
Ich habe darauf hin bei der Hotline angerufen und angefragt, ob ich statt der Lastschrifft den Betrag einfach nach Erhalt der Rechnung selber überweisen könnte.
Mit wurde versichtert, dies sei kein Problem, ich müsse nur ne kurze Mail an den Kundenservice@kabeldeutschland.de schreiben und die Einzugsermächtigung widerrufen.
Zwei Wochen gingen ins Land, und statt einer Bestätigung über die Aufhebung der Einzugsermächtigung bekam ich heute einen schriftlichen Drohbrief von KD.
Ich solle KD innerhalb von 14 Tagen eine Einzugsermächtigung samt Bankverbindung zuschicken, oder sie würden gemäss deren AGB von deren Recht auf außerordentliche Kündigung gebrauch machen.
Ich gleich bei der Hotline angerufen, in der Warteschleife mein Geld aussem Fenster geworfen und knapp 10 minuten gewartet.
Dann hatte ich eine recht genervt wirkende junge Dame am anderen Ende, die nur lapidar meinte Sie würde einen Vermerk machen, dass wir telefoniert hätten und ich die Rechnung selber per Überweisung begleichen wolle.
Meine Frage an euch, was soll man davon halten und was wäre eine angemessene Reaktion auf diese Kündigungsdrohung ?
Grüsse Jui
Online Petition gegen Traffic Shaping.
http://www.petitiononline.de/petition/s ... -co-kg/108
Stoppt die Drosselung durch Kabel Deutschland.
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- Kabelfreak
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Juido hat geschrieben:Meine Frage an euch, was soll man davon halten
Von dieser Methode würde ich nichts halten. Beweis: es ist prompt schiefgegangenJuido hat geschrieben:Jeden Monatsanfang wird auf dieses Konto dann ein Grundbetrag überwiesen und gegen Ende des Monats der Restbetrag zurück überwiesen.
Ne Ne, wenn ich sowas lese, dann falle ich vom Glauben ab
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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- Ehrenmitglied
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Folgendes steht dazu in den aktuellen AGB:
...
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.1. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto
zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen:
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Kabel Deutschland
die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich
des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat.
b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die
fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Kabel Deutschland
berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu
verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben.
In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der
...
Meiner Meinung nach kann sich daraus keine außerordentliche Kündigung ableiten. Sehr wohl aber die Möglichkeit, dass KD dir pro Überweisung eine zusätzliche Gebühr berechnet.
Auch in dem Absatz zur außerordentlichen Kündigung finde ich nichts entsprechendes.
Außen vor bleibt natürlich die Betrachtung, ob der Teil der AGB, dass grundsätzlich ausschließlich im Einzugsverfahren bezahlt werden kann, so OK ist.
...
4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet,
4.1.1. eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto
zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen:
a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Kabel Deutschland
die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich
des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat.
b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die
fälligen Entgelte, z. B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Kabel Deutschland
berechtigt, für den höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs
eine Pauschale gemäß Preisliste für Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu
verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben.
In beiden vorgenannten Fällen bleibt dem Kunden der
...
Meiner Meinung nach kann sich daraus keine außerordentliche Kündigung ableiten. Sehr wohl aber die Möglichkeit, dass KD dir pro Überweisung eine zusätzliche Gebühr berechnet.
Auch in dem Absatz zur außerordentlichen Kündigung finde ich nichts entsprechendes.
Außen vor bleibt natürlich die Betrachtung, ob der Teil der AGB, dass grundsätzlich ausschließlich im Einzugsverfahren bezahlt werden kann, so OK ist.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
du gibst lieber deine hauptkonto daten aller welt bekannt, weil die banken ja auch ständig bei jeder abbuchung prüfen ob sie legitim ist, und banken ja bekanntlich auch keine fehler machen..EdeVau hat geschrieben: Ne Ne, wenn ich sowas lese, dann falle ich vom Glauben ab
und versuchst dir dann die abbuchung die dein konto geplündert hat von ner bank sonstwo wieder zu holen wo das geld schon lange nicht mehr ist..
richtig..
ähh wie war doch gleich noch mal deine kontonummer und blz ?
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http://www.petitiononline.de/petition/s ... -co-kg/108
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Ich geb dir meine. Möchtest du mir auch etwas überweisen? Schade, hat nicht geklappt.Juido hat geschrieben:ähh wie war doch gleich noch mal deine kontonummer und blz ?
Zuletzt geändert von Kunterbunter am 22.04.2010, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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VoIP-Provider: dus.net Router: [KD Homebox] AVM Fritz!Box Fon WLAN 7270 54.06.05
Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Die Tatsache, dass KD keine Einzugsermächtigung vorliegen hat, zeigt wohl deutlich genug, das die Einzugsermächtigung gelöscht wurde.Zwei Wochen gingen ins Land, und statt einer Bestätigung über die Aufhebung der Einzugsermächtigung bekam ich heute einen schriftlichen Drohbrief von KD.
Grundsätzlich richtig und auch möglich, da dies eine nicht vereinbarte Abweichung der zu Vertragsbeginn festgelegten Zahlungsweise darstellt. Und dass die Regelung zur Zahlung ein nicht unerheblicher Vertragsbestandteil ist, dürfte unstrittig sein.Ich solle KD innerhalb von 14 Tagen eine Einzugsermächtigung samt Bankverbindung zuschicken, oder sie würden gemäss deren AGB von deren Recht auf außerordentliche Kündigung gebrauch machen.
Nun kommt das aber, denn KD widerspricht sich selbst:Meine Frage an euch, was soll man davon halten?
1.Einerseits weil sie in den AGB die Möglichkeit der (späteren) Selbstüberweisung unter Zusatzkosten einräumt
und weil
2. KD eine erteilte Einzugsermächtigung als widerruflich bezeichnet (Vordrucke zur Einzugsermächtigung oder auch Bestätigungen der Bankverbindung).
Vielleicht entscheidet sich KD ja mal.
Erfahrungswert:
Mir ist noch keine außerordentliche Kündigung wegen Wegfall oder Entzug der Einzuzgsermächtigung bekannt geworden.
Konsequenter Weise wird allerdings eine Nutzung von Zusatzdiensten (im PayPerView) verweigert, die optionalen Mobileprodukte dann sehr kritisch beobachtet.
KD sollte mal das Standardschreiben auf die Kongruenz der eigenen AGB prüfen - oder alternativ mal mit der Rechtslage ...
Du kannst KD ja gerne mal darauf aufmerksam machen - vielleicht reagiert KD ja, und verzichtet auf einen Kunden, in dem man den Vertrag tatsächlich kündigt. Zu einer ordentlichen Kündigung langt es auf jeden Fall.was wäre eine angemessene Reaktion auf diese Kündigungsdrohung
Ach ja- besser zukünftig darauf achten, dass Rechnungen auch wirklich zugehen und gezahlt werden.
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Auch dann, wenn vor dem Entzug der Eze. extra telefonisch beim Kundendienst das ok eingeholt wurde ?Bubblegum hat geschrieben: Grundsätzlich richtig und auch möglich, da dies eine nicht vereinbarte Abweichung der zu Vertragsbeginn festgelegten Zahlungsweise darstellt. Und dass die Regelung zur Zahlung ein nicht unerheblicher Vertragsbestandteil ist, dürfte unstrittig sein.
das ist ja die absicht dahinter, wenns mir egal wäre das die ihre rechnungen nach lust und laune verschicken und die abbuchung in keinerlei weise zeitnah zur rechnung erfolgen,Ach ja- besser zukünftig darauf achten, dass Rechnungen auch wirklich zugehen und gezahlt werden.
hätte ich die Eze ja nicht widerrufen brauchen.
gruss jui
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Sowas habe ich jede Woche - und die Lastschriftrückbuchungen sind problemlos.Juido hat geschrieben:versuchst dir dann die abbuchung die dein konto geplündert hat von ner bank sonstwo wieder zu holen
Wenn man natürlich wie die Oma Hintermoser nur alle 2 Jahre mal den Kontoauszug anschaut, dann hat man in der Tat ein Problem
Grüße von EdeVau
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
Silverio hat geschrieben:
Meiner Meinung nach kann sich daraus keine außerordentliche Kündigung ableiten. Sehr wohl aber die Möglichkeit, dass KD dir pro Überweisung eine zusätzliche Gebühr berechnet.
Auch in dem Absatz zur außerordentlichen Kündigung finde ich nichts entsprechendes.
Außen vor bleibt natürlich die Betrachtung, ob der Teil der AGB, dass grundsätzlich ausschließlich im Einzugsverfahren bezahlt werden kann, so OK ist.
Mhhh weiß ja nicht wo du nachgelesen hast steht aber eindeutig drin
10.5.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde
– für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder
– in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät.
Also wenn du selber überweist wirst du zukünftig 1,50 Euro Selbstzahlerpauschale und 1,50 Euro für den Rechnungsversandt bezahlen. Die unregelmäßige Abbuchung hängt im Moment mit der Umstellung des Rechnungssystems zusammen. Der Vertrag wird also außerordentlich gekündigt, wenn du vergisst zu zahlen.
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Re: KD droht mit Kündigung bei Selbstüberweisung der Rechnun
ich sehe bei 10.5 keinen unterschied zwischen lastschrift und selbst überweisung.Scraby hat geschrieben: 10.5.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde
– für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder
– in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät.
Also wenn du selber überweist wirst du zukünftig 1,50 Euro Selbstzahlerpauschale und 1,50 Euro für den Rechnungsversandt bezahlen. Die unregelmäßige Abbuchung hängt im Moment mit der Umstellung des Rechnungssystems zusammen. Der Vertrag wird also außerordentlich gekündigt, wenn du vergisst zu zahlen.
nicht gedeckte lastschrift ist genauso nen bezahl verzug wie zu spät oder garnicht überweisen.
und wo entnimmst du die 2x 1,5€ ?
aber untern strich gut zu wissen, wie leicht man aus dem kd vertrag rauskommen kann einfach nicht mehr bezahlen ^^
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