Merlin hat geschrieben:
.2.5. Stellt Kabel Deutschland dem Kunden Endgeräte [...] zur Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Kabel Deutschland [...], haftet Kabel Deutschland nicht für ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Kabel Deutschland [...] an den Endgeräten technische Veränderungen vornimmt.
Technische Veränderungen <> Softwareeinstellungen
Merlin hat geschrieben:
5.3. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Kabel Deutschland berechtigt, dem Kunden die Kabel Deutschland entstandenen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Wenn dem so wäre hättest du die Freq vor der Störung hochsetzen müssen.
Merlin hat geschrieben:
Das ist nicht eindeutig, sondern Interpretationssache. Und wenn das eng ausgelegt wird, wenn die KDG ihrerseits angepisst ist, dass wir uns die vertraglich vereinbarte (und nicht gelieferte) Bandbreite eigenmächtig verschaffen, dürfen sich die per HFC-MAC Identifizierten vielleicht demnächst über eine satte Rechnung freuen, weil sie die ABG verletzt, angeblich eine Störung verursacht haben und der KDG für die Beseitigung Kosten entstanden sind. Wer will das Gegenteil beweisen?
Du musst nicht das Gegenteil beweisen sondern KD müsste dir genau das erstmal beweisen.