Hallo,
erstmal tolles Forum hier, hab schon viel hier gelesen und nun muss ich selber mal ran hier
Mein Problem: Ich ziehe in 3 Wochen in eine neue Wohnung (2 Familienhaus) um. Ich habe seit Oktober 2009 Kabel Digital + mit Mindestlaufzeit 12 Monate. Bin ganz stolz und froh es zu haben und wollte in der neuen Wohnung jetzt sogar noch Internet + Phone dazubuchen. Habe vor paar Tagen mit der Hotline schon drüber Telefoniert und ein Verfügbarkeitscheck machen lassen. POSITIV - Kein Problem. Heute habe ich dann den Mietvertrag unterschrieben und gleich nachgefragt wo der Kabelanschluss wäre. Und da teilte der Vermieter mir mit, das es keinen gäbe weil er den Kabel abgezwickt habe. Das Antennenkabel geht noch durch ein Strommast ins Haus und dann entlang an der Außenmauer runter in den Keller. Das Problem, letztes Jahr wurde das Haus gedämmt und die Vermieter haben einfach das Kabel abgezickt was sich jetzt hinter der Dämmung befindet.
Was mach ich jetzt?? Kann ich vielleicht ein Techniker kommen lassen der das noch irgendwie hinbiegen kann (was ich persönlich nicht glaube) oder kann ich jetzt bei KD vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen? Meine Laufzeit läuft noch 6 Monate aber mir bringt das ganze ja nix da ich kein Anschluß besitze ( Und vorallem wie beweise ich das KD mit den Kabel??
Vielen Dank im Vorraus
UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
hI
Normalerweise besteht bei einem Umzug ein sonderregelung für eine Kündigung. Also kannst du Kündigen weil du umgezogen bist und must es halt irgendwie bescheinigen.
Grüsse
Normalerweise besteht bei einem Umzug ein sonderregelung für eine Kündigung. Also kannst du Kündigen weil du umgezogen bist und must es halt irgendwie bescheinigen.
Grüsse
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- Kabelexperte
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Re: UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
Allerdings gilt das nur, wenn am neuen Wohnort kein KDG erreichbar ist. Zumindest meines Wissens nach.
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- Forenmutti
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Re: UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
Na ja, der Vermieter müßte die Erlaubnis geben, dass an das abgezwickte Kabel wieder rangegangen wird. Da muß die Dämmung geöffnet werden und das Kabel verlängert (ich nehm an dass auch das "In"-Kabel von draußen irgendwie verlängert werden kann, evtl. halt blos nicht mit 0815-Koax sondern was dickerem oder sowas). Dann käme ein neuer HÜP in den Keller und von da aus ein Kabel in die Wohnung (wenn noch eines vorhanden ist kann das evtl. benutzt werden - aber ich denke mal das geht an ne Sat-Anlage inzwischen).
Da nun der Vermieter das wohl einfach rausgeworfen hat müßte er das zahlen. Weil der HÜP gehört noch KDG - den hätte er gar nicht einfach "wegschmeißen" dürfen (hinhängen und nix mehr damit machen wäre halt korrekt gewesen).
Preisfrage ist ob der Vermieter das macht. Wenn nein - dann müßte der Status des Hauses geändert werden. Die KDG weiß noch nix davon dass der HÜP entsorgt wurde. Also müßte da jemand her der sich das anguckt, der Vermieter schreibt halt so in etwa "ich erlaube hier keine Änderungen" oder so - und dann steht in Zukunft "nicht verfügbar" in der Datenbank.
Und wenn eben Kabel nicht verfügbar ist - hast Du das Sonderkündigungsrecht und wärst aus dem Vertrag draußen.
Nun frag mich blos nicht wer bei KDG sowas in die Wege leiten kann/der richtige Ansprechpartner ist. Man kriegt ja da immer blos Hotliner ans Telefon...
Da nun der Vermieter das wohl einfach rausgeworfen hat müßte er das zahlen. Weil der HÜP gehört noch KDG - den hätte er gar nicht einfach "wegschmeißen" dürfen (hinhängen und nix mehr damit machen wäre halt korrekt gewesen).
Preisfrage ist ob der Vermieter das macht. Wenn nein - dann müßte der Status des Hauses geändert werden. Die KDG weiß noch nix davon dass der HÜP entsorgt wurde. Also müßte da jemand her der sich das anguckt, der Vermieter schreibt halt so in etwa "ich erlaube hier keine Änderungen" oder so - und dann steht in Zukunft "nicht verfügbar" in der Datenbank.
Und wenn eben Kabel nicht verfügbar ist - hast Du das Sonderkündigungsrecht und wärst aus dem Vertrag draußen.
Nun frag mich blos nicht wer bei KDG sowas in die Wege leiten kann/der richtige Ansprechpartner ist. Man kriegt ja da immer blos Hotliner ans Telefon...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Registriert: 18.04.2010, 10:52
Re: UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
Ich bin selbst Vermieter, deswegen gebe ich dir den Rat: Schau in deinen Mietvertrag, den du unterschrieben hast. Ein Kabelanschluß wird - ich denke in Mehrfamilienhäusern ist das üblich (?), zumindest ist es bei uns so - für alle Mieteinheiten über den Vermieter abgerechnet, der das dann über die Nebenkosten wieder eintreibt. Deswegen steht es normalerweise im Mietvertrag drin, wenn ein Kabelanschluß dabei ist. Ich befürchte mal ... daß da nix von drin steht. Dann hast du einen Vertrag unterschrieben, der das was du gewollt hast - den Kabelanschluß - nicht enthält. Da ist der Vermieter erst mal aus dem Schneider und du hast die Niete gezogen. Ob der nun für dich den Verputz aufschlagen läßt, ich weiß nicht, ich täte es nicht. Aber vielleicht gibts noch Leerrohre im Hausgang, z.B. für Telefon oder Treppenhausbeleuchtung. Allerdings auch hier mußt du den Vermieter erst überzeugen, schließlich ist das sein Treppenhaus.
Rede erstmal mit dem Vermieter. Wahrscheinlich ist das so ein Technikmuffel, der überhaupt keine Ahnung hat. Sonst hätte der nicht einfach ein funktionierendes Kabel abgeschnippelt.
Rede erstmal mit dem Vermieter. Wahrscheinlich ist das so ein Technikmuffel, der überhaupt keine Ahnung hat. Sonst hätte der nicht einfach ein funktionierendes Kabel abgeschnippelt.
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Re: UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
Vielen Dank für die vielen Hilfreichen Antworten. Im Mietvertrag steht nix von Kabelanschluss, und mir wurde auch mitgeteilt das ich keine Nebenkosten dafür zahle. Die Vermieter sind sehr nett und Vertrauen mir glaubich auch sehr gut. Ich werde mal gucken ob ich vielleicht ins Dachgeschoss darf, und vielleicht über ein rohr ein neues Kabel rutnerziehn kann. Anschließen muss es natürlich ein Techniker
Das mit den Sonderkündigungsrecht find ich suoer, falls es echt nicht anders geht. Über Festnetz (Telefon) kireg ich maximal DSL 1000 rein In der aktuellen hab ich 16000. Das wäre schon starker Rückschlag, da ich viele Filme über Videoload und maxdome anschaue.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende, und berichte euch noch weiter was sache ist
mfg
Das mit den Sonderkündigungsrecht find ich suoer, falls es echt nicht anders geht. Über Festnetz (Telefon) kireg ich maximal DSL 1000 rein In der aktuellen hab ich 16000. Das wäre schon starker Rückschlag, da ich viele Filme über Videoload und maxdome anschaue.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende, und berichte euch noch weiter was sache ist
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- Kabelfreak
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- Registriert: 05.08.2009, 12:33
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Re: UMZUG- Neue Wohnung hat zwar Anschluss, aber abgezwickt
Wenn ich das so lese, dann stellt sich mir aus Sicht des Mieters die Frage, wie der Mieter denn zukünftig TV schaut?
Kabel hat er nicht, weil gekappt und von Schüssel stand bis dato nichts.
Ich erwähne das nur, weil die Möglichkeit des TV-Schauens vielleicht noch geschaffen werden muss, und wenn, warum dann nicht gleich wieder per Kabel.
Soweit dies als Argumentationshilfe.
Rechtlich sieht es so aus, dass der Vermieter eine technische Einrichtung, für welche er vorher die Genehmigung und Duldung unterschrieben hat und die nicht in seinem Eigentum steht, vorsätzlich zum Zwecke der Dämmung zerstört hat.
Folglich muss der Vermieter die Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustands und seine eigenen Aufwendungen für die Wieder-Dämmung bezahlen. Ich würde mal so um 1000.- veranschlagen.
Nun zur Praxis: Ich würde bei KDG den Umzug melden und gleichzeitig die bisherigen Produkte beantragen. Techniker kommt, stellt Problem fest, verweigert Herstellung des Anschlusses wegen Unmöglichkeit, meldet Zusand an KDG, Vermieter bekommt Wiederherstellungsangebot. Wenn Vermieter Wiederherstellung verweigert, dann kann Dein Anschluss nicht hergestellt werden und Du bist aus dem alten Vertrag raus.
Zu beachten ist aber: Es fördert den Hausfrieden nicht, denn KDG könnte den Vermieter trotzdem in Regress nehmen und Du bist der böse Bube, der das angezettelt hat. Und Internet hast Du damit auch noch nicht
Also wisse, was Du da tust
Kabel hat er nicht, weil gekappt und von Schüssel stand bis dato nichts.
Ich erwähne das nur, weil die Möglichkeit des TV-Schauens vielleicht noch geschaffen werden muss, und wenn, warum dann nicht gleich wieder per Kabel.
Soweit dies als Argumentationshilfe.
Rechtlich sieht es so aus, dass der Vermieter eine technische Einrichtung, für welche er vorher die Genehmigung und Duldung unterschrieben hat und die nicht in seinem Eigentum steht, vorsätzlich zum Zwecke der Dämmung zerstört hat.
Folglich muss der Vermieter die Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustands und seine eigenen Aufwendungen für die Wieder-Dämmung bezahlen. Ich würde mal so um 1000.- veranschlagen.
Nun zur Praxis: Ich würde bei KDG den Umzug melden und gleichzeitig die bisherigen Produkte beantragen. Techniker kommt, stellt Problem fest, verweigert Herstellung des Anschlusses wegen Unmöglichkeit, meldet Zusand an KDG, Vermieter bekommt Wiederherstellungsangebot. Wenn Vermieter Wiederherstellung verweigert, dann kann Dein Anschluss nicht hergestellt werden und Du bist aus dem alten Vertrag raus.
Zu beachten ist aber: Es fördert den Hausfrieden nicht, denn KDG könnte den Vermieter trotzdem in Regress nehmen und Du bist der böse Bube, der das angezettelt hat. Und Internet hast Du damit auch noch nicht
Also wisse, was Du da tust
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.