KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
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KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Hallo liebes Board,
ich habe sozusagen eine inoffizielle 2. Wohnung bei meiner Oma im Haus, mein Wohnsitz ist nach wie vor bei meinen Eltern. Oma wohnt im Erdgeschoss, im ersten Stock ist meine Spielwiese mit Computer, TV und Konsolen. (Und ja es gibt Küche und WC, dies stammt noch aus Zeiten als ihr Sohn hier oben wohnte).
Nun dachte ich mir ich bestelle für Omi und mich schnelles Kabelinternet und bezahle die Kosten um ihre Rente nicht zu belasten. Der Vertrag läuft deshalb und aus Gründen der Einfachheit auf meinen Namen. Oma bezahl seit Jahren brav den Kabelanschluss.
Nun war letztens ein KD Techniker da um die Geräte zu installieren. Aufgrund des fehlenden Potentialausgleichs (Altbau) ging er wieder unverrichteter Dinge, bezichtigte uns jedoch zuvor des Schwarzsehens. Gestern kam bei Oma dann ein Receiver mit Smartcard auf meinem Namen an. Dies wurde sofort zurückgesendet und per Email den (nicht erteilten) Auftrag widerrufen.
Meine Idee war alles zu stornieren und auf Omas Namen wieder Internet zu beauftragen, nur halt mit meiner Bankverbindung. Ein Bekannter ist KD Berater und meinte ich solle alles so lassen wie es ist, wenn der Installateur da war und einen Filter einbaut soll ich den einfach wieder ausbauen. Wobei er der Meinung ist dass der Techniker sowieso nichts einbaut.
Die Frage ist nun, wer hat Recht ? Hier in der Straße hat keines der Kinder / Enkel welche unter dem gleichen Dach wohnen einen extra Vertrag. Zumal ich noch nichtmals hier offiziell wohne.
Danke für eure Beiträge.
Grüße
Alex
ich habe sozusagen eine inoffizielle 2. Wohnung bei meiner Oma im Haus, mein Wohnsitz ist nach wie vor bei meinen Eltern. Oma wohnt im Erdgeschoss, im ersten Stock ist meine Spielwiese mit Computer, TV und Konsolen. (Und ja es gibt Küche und WC, dies stammt noch aus Zeiten als ihr Sohn hier oben wohnte).
Nun dachte ich mir ich bestelle für Omi und mich schnelles Kabelinternet und bezahle die Kosten um ihre Rente nicht zu belasten. Der Vertrag läuft deshalb und aus Gründen der Einfachheit auf meinen Namen. Oma bezahl seit Jahren brav den Kabelanschluss.
Nun war letztens ein KD Techniker da um die Geräte zu installieren. Aufgrund des fehlenden Potentialausgleichs (Altbau) ging er wieder unverrichteter Dinge, bezichtigte uns jedoch zuvor des Schwarzsehens. Gestern kam bei Oma dann ein Receiver mit Smartcard auf meinem Namen an. Dies wurde sofort zurückgesendet und per Email den (nicht erteilten) Auftrag widerrufen.
Meine Idee war alles zu stornieren und auf Omas Namen wieder Internet zu beauftragen, nur halt mit meiner Bankverbindung. Ein Bekannter ist KD Berater und meinte ich solle alles so lassen wie es ist, wenn der Installateur da war und einen Filter einbaut soll ich den einfach wieder ausbauen. Wobei er der Meinung ist dass der Techniker sowieso nichts einbaut.
Die Frage ist nun, wer hat Recht ? Hier in der Straße hat keines der Kinder / Enkel welche unter dem gleichen Dach wohnen einen extra Vertrag. Zumal ich noch nichtmals hier offiziell wohne.
Danke für eure Beiträge.
Grüße
Alex
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Wenn es eine eigene Wohnung ist, und das ist es nach Deinen Angaben, wird ein eigener Kabelfernsehvertrag benötigt. Wenn Du dort nicht wohnst, kann es Dich doch auch gar nicht stören, wenn das Kabel-TV bei der Installation abgeschaltet wird.BleedingHeart hat geschrieben:Hier in der Straße hat keines der Kinder / Enkel welche unter dem gleichen Dach wohnen einen extra Vertrag.
Ein starker Tipp. In diesem Fall machst Du dich verschiedener Straftaten schuldig. Wenn Du einmal ein Störung hast, die bei Dir repariert werden muss, fällt das ganze dann eh auf.BleedingHeart hat geschrieben:Ein Bekannter ist KD Berater und meinte ich solle alles so lassen wie es ist, wenn der Installateur da war und einen Filter einbaut soll ich den einfach wieder ausbauen.
Das spielt in diesem Fall keine Rolle. Normalerweise müsste der Kabelanschluss in dieser Wohnung außer Funktion sein.BleedingHeart hat geschrieben:Zumal ich noch nichtmals hier offiziell wohne.
Da Du diese Frage so gestellt hast, antworte ich auch so aus rechtlicher Sicht darauf!BleedingHeart hat geschrieben:Die Frage ist nun, wer hat Recht ?
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Danke für deinen Beitrag MB-Berlin.
Es interessiert aber den Hauseigentümer, daß nichts an Status Quo geändert wird. Schließlich wird auch auf dem oberen Stockwerk der Fernsehanschluss von ihr genutzt. Und KD darf nicht einfach im EFH an den Anschlüssen rumspielen wie sie wollen. Es wird bezahlt und also darf der Hauseigentümer diesen Anschluss auch im ganzen Haus nutzen.MB-Berlin hat geschrieben:Wenn es eine eigene Wohnung ist, und das ist es nach Deinen Angaben, wird ein eigener Kabelfernsehvertrag benötigt. Wenn Du dort nicht wohnst, kann es Dich doch auch gar nicht stören, wenn das Kabel-TV bei der Installation abgeschaltet wird.BleedingHeart hat geschrieben:Hier in der Straße hat keines der Kinder / Enkel welche unter dem gleichen Dach wohnen einen extra Vertrag.
Okay, dann also die Hotline anrufen und den Vertrag auf Oma umschreiben lassen. Abbuchen können Sie ja trotzdem bei mir. Ich denke somit ist das Problem gelöst und auch die reale Situation abgebildet.MB-Berlin hat geschrieben:Ein starker Tipp. In diesem Fall machst Du dich verschiedener Straftaten schuldig. Wenn Du einmal ein Störung hast, die bei Dir repariert werden muss, fällt das ganze dann eh auf.BleedingHeart hat geschrieben:Ein Bekannter ist KD Berater und meinte ich solle alles so lassen wie es ist, wenn der Installateur da war und einen Filter einbaut soll ich den einfach wieder ausbauen.
Wie oben schon geschrieben sehe ich das nicht so. Dann könnte die Oma nämlich oben keinen TV mehr schauen.MB-Berlin hat geschrieben:Das spielt in diesem Fall keine Rolle. Normalerweise müsste der Kabelanschluss in dieser Wohnung außer Funktion sein.BleedingHeart hat geschrieben:Zumal ich noch nichtmals hier offiziell wohne.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Wenn du dort wohnst, bist du verpflichtet, die Wohnung innerhalb einer gewissen Frist neben deiner Wohnung bei deinen Eltern als Zweitwohnsitz anzumelden.BleedingHeart hat geschrieben: Oma wohnt im Erdgeschoss, im ersten Stock ist meine Spielwiese mit Computer, TV und Konsolen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnsitz
Das interessiert auch die GEZ, und KDG wird sich sicher dann auf einen neuen Kunden freuen.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Hatten sie ja schon, siehe erster PostFabian hat geschrieben:...und KDG wird sich sicher dann auf einen neuen Kunden freuen.
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Der Threadtitel hat leider auch einen Fehler.
Nach Bausubstanz ist das Haus noch ein MFH. (Zweifamilienhaus)
MB-Berlin
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Kannst du dir sparen. Dein Internetvertrag wird nicht umgeschrieben. Denn eine Vertragsübernahme gibt es nur im Todesfall.BleedingHeart hat geschrieben: Okay, dann also die Hotline anrufen und den Vertrag auf Oma umschreiben lassen. Abbuchen können Sie ja trotzdem bei mir. Ich denke somit ist das Problem gelöst und auch die reale Situation abgebildet.
So wie du es schreibst ist es nur nach deiner Ansicht ein Einfamilienhaus. Denn eure zweite Etage verfügt eben über eine eigene Küche und ein eigenes Bad und hat somit alles um als einzelne Wohnung gewertet zu werden. Es gibt lediglich keine Trennung zur ersten Etage. Die Anlage und später die Berechnung des Kabelanschlusses wäre also von Seiten KDG gerechtfertigt.BleedingHeart hat geschrieben:im ersten Stock ist meine Spielwiese mit Computer, TV und Konsolen. (Und ja es gibt Küche und WC, dies stammt noch aus Zeiten als ihr Sohn hier oben wohnte).
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- Forenmutti
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Hm, wie siehts denn mit dem Zugang zur oberen WHG aus? Weil um als Mehrparteienhaus gelten zu können müßte man ja auch oben vermieten können - und der Mieter müßte seinen eigenen Zugang zur Wohnung haben. Also das ist meine Vermutung - bin kein Anwalt oder sonstwie in der Branche beschäftigt. Ein eigenes Bad in jedem Stockwerk ist schon mal kein Problem - hat heute eh fast jeder. Die Küche ist was anderes - die gibts normal nur 1x in einem EFH. Fazit: Man bräuchte da mal gesetzliche Grundlagen was genau ein MFH charakterisiert und was nicht. "Große" Häuser gibts öfter und die sind keine MFH.
Das Ding ist halt - solange keiner was gemacht hat - ist alles "gut gegangen". Der Anschluß wurde anno dazumal gelegt, per Analog haben alle ihr Fernsehen gehabt. Und nun war eine Änderung und nun stehen solche Fragen auf dem Prüfstand.
Umschreiben kann man Verträge nicht so einfach - man kann aber den alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Achtung: Die Bedingungen verschlechtern sich! (früher hatte man ein 4wöchtiges Kündigungsrecht - immer, heute hat man eine MLVZ mit 12 Monaten, bei Nichtkündigung Verlängerung um volle 12 Monate! Also nur noch 1x im Jahr Gelegenheit zur Kündigung).
Das Ding ist halt - solange keiner was gemacht hat - ist alles "gut gegangen". Der Anschluß wurde anno dazumal gelegt, per Analog haben alle ihr Fernsehen gehabt. Und nun war eine Änderung und nun stehen solche Fragen auf dem Prüfstand.
Umschreiben kann man Verträge nicht so einfach - man kann aber den alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Achtung: Die Bedingungen verschlechtern sich! (früher hatte man ein 4wöchtiges Kündigungsrecht - immer, heute hat man eine MLVZ mit 12 Monaten, bei Nichtkündigung Verlängerung um volle 12 Monate! Also nur noch 1x im Jahr Gelegenheit zur Kündigung).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Da täuschst du dich. Hier geht es nur darum, ob man irgendwo wohnt. Die Toilette kann auch wie früher im Hof sein und eine gesonderte Etage ist auch nicht erforderlich.Nibelungen hat geschrieben:Fazit: Man bräuchte da mal gesetzliche Grundlagen was genau ein MFH charakterisiert und was nicht. "Große" Häuser gibts öfter und die sind keine MFH.
Auf Bundesebene ist das z.B. wichtig für das Wahlrecht
"(3) Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
Für die Anmeldung der Wohnung bei den Meldeämtern gelten Landesgesetze, die Fristen enthalten und in denen die Wohnungen ähnlich beschrieben sind.
Den übergeordneten Link von Wikipedia zur Zweitwohnung findest du in einem Beitrag von mir weiter oben.
Einzelne Gemeinden erheben inzwischen schon Gebühren für Zweitwohnungen.
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- Forenmutti
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Ah, ok. Danke. Hm, Toilette draußen ist was, was ich noch kenne *gg*. Da hat im Winter keiner ne Zeitung gelesen aufm Klo.
Aber mal ernsthaft: So könnte man jedes volljährige Kind, welches halt noch daheim wohnt in seinem Zimmer, zum Abschluß eines Vertrages zwingen. Das kanns aber doch auch nicht sein.
Aber mal ernsthaft: So könnte man jedes volljährige Kind, welches halt noch daheim wohnt in seinem Zimmer, zum Abschluß eines Vertrages zwingen. Das kanns aber doch auch nicht sein.
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