KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

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Fabian
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von Fabian »

Nibelungen hat geschrieben:Ah, ok. Danke. Hm, Toilette draußen ist was, was ich noch kenne *gg*. Da hat im Winter keiner ne Zeitung gelesen aufm Klo.
Die Zeitungen, die damals als Toilettenpapier dienten, waren auch meist nicht mehr aktuell oder der interessante Teil fehlte womöglich.
Nibelungen hat geschrieben:Aber mal ernsthaft: So könnte man jedes volljährige Kind, welches halt noch daheim wohnt in seinem Zimmer, zum Abschluß eines Vertrages zwingen. Das kanns aber doch auch nicht sein.
In der elterlichen Wohnung sind die Familienangehörigen alle - ob volljährig oder nicht - unter der gleichen Adresse angemeldet.
Dann ist klar, welche Behörde Ausweise ausstellt, Wahlbenachrichtigungen und Steuerkarten zuschickt und welches Kreiswehrersatzamt zuständig ist.
In den USA gibt es das nicht. Man muss sich dort vor Wahlen selbst registrieren und Geburtsurkunden erhält man gegen Gebühr von der zuständigen Stelle am Geburtsort, um einen Pass bei irgendeiner US-Behörde zu beantragen.

Entscheidet man sich bei uns, sich nicht nur zu Besuch bei der Oma an einer anderen Adresse aufzuhalten und hat dort ein eigenes Zimmer, entsteht ein weiterer Wohnort, der auch Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) mit allen Konsequenzen werden kann.
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Eisenbart
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von Eisenbart »

BleedingHeart hat geschrieben:im ersten Stock ist meine Spielwiese mit Computer, TV und Konsolen. (Und ja es gibt Küche und WC, dies stammt noch aus Zeiten als ihr Sohn hier oben wohnte)
Das ist dann eine sog. Einliegerwohnung. Damit ist das kein reines Einfamilienhaus mehr. Und wenn die Einliegerwohnung auch noch abgeschlossen ist, dann ist es definitiv ein Zweifamilienhaus.
Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. [..] Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen im Sinne der Baugesetze sein, aber selbstständig vermietbar. [..] Wenn die Wohnung außerdem noch sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit enthält, gilt das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus (§ 75 des Bewertungsgesetzes).
Von daher hat imho der Techniker schon recht, wenn er von Schwarzsehen spricht, denn für abgetrennte Wohneinheiten muß man jeweils extra den Anschluß bezahlen. Ich wäre also vorsichtig, wie man hier gegenüber KDG auftritt. Das kann sonst noch ordentlich nach hinten losgehen :-P
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BleedingHeart
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von BleedingHeart »

Eisenbart hat geschrieben:
BleedingHeart hat geschrieben:im ersten Stock ist meine Spielwiese mit Computer, TV und Konsolen. (Und ja es gibt Küche und WC, dies stammt noch aus Zeiten als ihr Sohn hier oben wohnte)
Das ist dann eine sog. Einliegerwohnung. Damit ist das kein reines Einfamilienhaus mehr. Und wenn die Einliegerwohnung auch noch abgeschlossen ist, dann ist es definitiv ein Zweifamilienhaus.
Das obere Geschoss ist nicht abgeschlossen und auch vom Zugang her nicht getrennt. Man erreicht es über eine Treppe im Erdgeschoss.

Morgen kommt ein neuer Techniker der auch die Erdung etc. vornimmt. Mal sehen was der meint.
Fabian
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von Fabian »

BleedingHeart hat geschrieben: Das obere Geschoss ist nicht abgeschlossen und auch vom Zugang her nicht getrennt. Man erreicht es über eine Treppe im Erdgeschoss.
Das ist ziemlich unwichtig, wenn die Wohnung nicht vermietet ist. Soweit ich das bisher verstanden habe, gehört das gesamte Haus deiner Grossmutter, und du bist dort nicht gemeldet.
BleedingHeart hat geschrieben:Morgen kommt ein neuer Techniker der auch die Erdung etc. vornimmt. Mal sehen was der meint.
Den würde ich nicht mit juristischen Fragen belästigen. Der ist für die Installation des Anschlusses zuständig.

Da der Anschluss bis jetzt noch nicht installiert wurde, würde ich den höchstens fragen, ob der Internet Anschluss nicht doch noch auf den Namen deiner Grossmutter gebucht werden kann. Das gäbe klarere Verhältnisse.

Die Kontonummer, von dem die monatlichen Kosten abgebucht werden, kann man meines Wissens auch später noch ändern.
Das lässt sich m.E Online machen und gibt dir die Möglichkeit, die Kosten für einen Vertrag zu übernehmen.
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BleedingHeart
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von BleedingHeart »

Fabian hat geschrieben:
BleedingHeart hat geschrieben: Das obere Geschoss ist nicht abgeschlossen und auch vom Zugang her nicht getrennt. Man erreicht es über eine Treppe im Erdgeschoss.
Das ist ziemlich unwichtig, wenn die Wohnung nicht vermietet ist. Soweit ich das bisher verstanden habe, gehört das gesamte Haus deiner Grossmutter, und du bist dort nicht gemeldet.
Genau so ist es.
Fabian hat geschrieben:
BleedingHeart hat geschrieben:Morgen kommt ein neuer Techniker der auch die Erdung etc. vornimmt. Mal sehen was der meint.
Den würde ich nicht mit juristischen Fragen belästigen. Der ist für die Installation des Anschlusses zuständig.

Da der Anschluss bis jetzt noch nicht installiert wurde, würde ich den höchstens fragen, ob der Internet Anschluss nicht doch noch auf den Namen deiner Grossmutter gebucht werden kann. Das gäbe klarere Verhältnisse.

Die Kontonummer, von dem die monatlichen Kosten abgebucht werden, kann man meines Wissens auch später noch ändern.
Das lässt sich m.E Online machen und gibt dir die Möglichkeit, die Kosten für einen Vertrag zu übernehmen.
Fragen kostet ja nichts. Werde ich dann gleich mal tun und berichten. Danke
joergx66
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von joergx66 »

Fabian hat geschrieben: Die Kontonummer, von dem die monatlichen Kosten abgebucht werden, kann man meines Wissens auch später noch ändern.
Das lässt sich m.E Online machen und gibt dir die Möglichkeit, die Kosten für einen Vertrag zu übernehmen.
Ja das geht, hab ich genauso gemacht. Man kann die Rechnungsanschrift und Konto, vonn dem abgebucht werden soll, online ändern.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von BleedingHeart »

Also, der Techniker war super nett. Er hat nachgefragt und meinte dann müsse der Auftrag storniert und neu angelegt werden. Leider ist er deswegen dann unverrichteter Dinge gefahren. Ich hoffe er kommt bei nächsten mal wieder.

Der Auftrag wird nun direkt auf die Oma gemacht und dann gibts wohl hoffentlich keinen Stress mehr.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von BleedingHeart »

Update:

Brief erhalten dass mein Widerspruch nicht akzeptiert wird, da der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht für diesen Fall nicht vorsieht. Ich habe daraufhin der Hotline erneut eine Email gesendet, dass ich weder einen Auftrag noch einen Vertrag unterzeichnet habe. Also können die einen Widerruf gar nicht ablehnen, da die mir einfach ein Produkt senden welches ich nicht bestellt habe auf irgend eine Art und Weise.

Ich glaube ich habe die Büchse der Pandora geöffnet ...
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von VBE-Berlin »

Meine Annahme:

Die Firma des Technikers arbeitet gleichzeitig als Händler für die KDG.
Er hat Dich "Schwarznutzer" dann gleich angemeldet.

Da es dann ein Handelsvertrag ist. bzw. ein Vertrag bei Dir zu Hause, wo Du denjenigen, der den Vertrag abgeschlossen hat, "eingeladen" hast, besteht wirklich kein Widerrusrecht.

In dem Fall kannst Du den Vertrag maximal anfechten, weil nie von Dir so gewollt/abgeschlossen.

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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH

Beitrag von BleedingHeart »

Also in Deutschland kommt ein Vertrag immer noch durch beidseitige Willenserklärung zustande, soviel weiss ich noch aus meiner Rechtsvorlesung :)

Da diese nicht abgegeben wurde, kam auch nichts zustande. Auch wenn ein Techniker der Meinung ich wäre Schwarzseher, ist dies seine Meinung und nicht
gleich ein Vertrag. Fakt ist ich wohne dort nicht und es besteht ein bezahlter Vertrag für KabelTV in diesem Haus.

Ich denke eine 2. Email mit ausführlicher Erklärung kann da trotzdem nicht schaden.