Geht das so in Ordnung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Geht das so in Ordnung?
Hallo,
da ich hier im Forum einige Beiträge wegen Ärger mit KD gelesen habe, wollte ich im Vorfeld mal fragen ob das so in Ordnung ist.
Ich wohne bei meinen Eltern im Haus. Diese wohnen im Erdgeschoss und ich ihm 1. Stock. Ich habe eine kleine Kochnische und natürlich ein Extra-Bad. Oft habe ich gelesen dass KD nur auf sowas schaut und nicht auf die Familienverhältnisse.
Ist es in Ordnung wenn wir nur 1 Vertrag für Kabelfernsehen haben ? Immerhin wohnen nur wir in unserem Haus und keine Mieter. Nicht dass es Ärger gibt wenn wir nun Internet bestellen und ein KD-Techniker vorbei kommt.
Grüße
Sunrise83
da ich hier im Forum einige Beiträge wegen Ärger mit KD gelesen habe, wollte ich im Vorfeld mal fragen ob das so in Ordnung ist.
Ich wohne bei meinen Eltern im Haus. Diese wohnen im Erdgeschoss und ich ihm 1. Stock. Ich habe eine kleine Kochnische und natürlich ein Extra-Bad. Oft habe ich gelesen dass KD nur auf sowas schaut und nicht auf die Familienverhältnisse.
Ist es in Ordnung wenn wir nur 1 Vertrag für Kabelfernsehen haben ? Immerhin wohnen nur wir in unserem Haus und keine Mieter. Nicht dass es Ärger gibt wenn wir nun Internet bestellen und ein KD-Techniker vorbei kommt.
Grüße
Sunrise83
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Re: Geht das so in Ordnung?
Schau mal ob dir der Threat hier weiterhilft. Hier wird genau das Selbe gefragt.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=11462
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Re: Geht das so in Ordnung?
es kommt halt darauf an, ob das haus nun ein oder zwei wohnungen hat. wenn du einfach nur im ersten stock eines einfamilienhauses wohnst, dann ist es auch egal wie groß die küche ist, du musst dich dann nicht extra anmelden.
ach ja und stell diese frage bitte nicht im GEZ forum
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Re: Geht das so in Ordnung?
Genau das ist Falsch. Deswegen habe ich ihm den Link geschickt.kabel-partner hat geschrieben:es kommt halt darauf an, ob das haus nun ein oder zwei wohnungen hat. wenn du einfach nur im ersten stock eines einfamilienhauses wohnst, dann ist es auch egal wie groß die küche ist, du musst dich dann nicht extra anmelden.
Als Einliegerwohnung wird eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim bezeichnet, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. [..] Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen im Sinne der Baugesetze sein, aber selbstständig vermietbar. [..] Wenn die Wohnung außerdem noch sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit enthält, gilt das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus (§ 75 des Bewertungsgesetzes).
Das heißt er kann in einem Einfamilienhaus wohnen und muss trotzdem einen eigenen Vertrag abschließen. Sobald man eine Küche und ein WC hat wird es als separate Wohnung gewertet.
Wie du dich am besten verhältst steht da auch drin
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Re: Geht das so in Ordnung?
Naja, WIMRE ist die netzideen GmbH (die hinter dem "kabel-partner" steckt ...) bei uns MB etwas unrühmlich bekannt ...Scraby hat geschrieben:Genau das ist Falsch. Deswegen habe ich ihm den Link geschickt.kabel-partner hat geschrieben:es kommt halt darauf an, ob das haus nun ein oder zwei wohnungen hat. wenn du einfach nur im ersten stock eines einfamilienhauses wohnst, dann ist es auch egal wie groß die küche ist, du musst dich dann nicht extra anmelden.
(Sollt ich mich irren, bitte ich einen der Leipziger MB um Info ) Auch jetzt noch hat sie ein Produkt, dessen Vermarktung offiziell eingestellt ist, noch im Angebot ...
kabelmensch.de
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Re: Geht das so in Ordnung?
Lass den bestellen, der heute schon das Kabel-TV bezahltSunrise83 hat geschrieben:Nicht dass es Ärger gibt wenn wir nun Internet bestellen
und
halte Du den Mund und die Füsse still
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Geht das so in Ordnung?
@sunrise: warum baust du dir ned ne schüssel aufs dach?
TV Gerät: Samsung UE55ES8090
Receiver: Humax S HD 3 (SKY und KD Free, SKY+ auf einer G09) und Philips DCR 9001 (KD Free zweitabo)
Anschluss: Kabel Deutschland, nicht mehr zwangsverkabelt!!!
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Re: Geht das so in Ordnung?
Der Vertrag soll sowieso auf meine Eltern laufen, da denen ja auch das Haus gehört. Ich hoffe mal dann gibt es auch keine Probleme. Ich denke solange die gleiche Familie in dem Haus wohnt und wir keine Mieter haben, brauchen wir auch nicht mehr als 1 TV-Vertrag.
@Scraby: Danke für den Link, habe ich noch gar nicht gesehen. Dort ist es aber irgendwie anders. Ich bin ja das Kind (wenn auch über 18).
@Scraby: Danke für den Link, habe ich noch gar nicht gesehen. Dort ist es aber irgendwie anders. Ich bin ja das Kind (wenn auch über 18).
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Re: Geht das so in Ordnung?
Was bedeutet das? "Nicht abgeschlossen" ggü der Hauptwohnung verstehe ich - eine Treppe nach oben usw usf. Aber wie sind Räume im OG selbständig vermietbar wenn man erstmal durch das ganze EG latschen muß?Scraby hat geschrieben:Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen im Sinne der Baugesetze sein, aber selbstständig vermietbar.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Geht das so in Ordnung?
Ein Bekannter meinte zu dem Thema, die Einliegerwohnung müsse eigenes WC und Dusche und Küche haben, sowie einen eigenen Stromzähler und Telefonanschluss. Die Thematik mit dem abschließbar ist ein bisschen weich formuliert. Hier gibt es nur eine normale Dünne Tür wie an jedem Raum vor dem Treppenaufgang. Theoretisch könnte man das Teil abschliessen mit so einem komischen Schlüssel der vermutlich an alle Türen im Haus passt. Ob das nun abschliessbar im Sinne von selbstständig vermietbar ist, sei dahingestellt.Nibelungen hat geschrieben:Was bedeutet das? "Nicht abgeschlossen" ggü der Hauptwohnung verstehe ich - eine Treppe nach oben usw usf. Aber wie sind Räume im OG selbständig vermietbar wenn man erstmal durch das ganze EG latschen muß?Scraby hat geschrieben:Die Einliegerwohnung muss nicht notwendigerweise gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen im Sinne der Baugesetze sein, aber selbstständig vermietbar.
Fakt ist, die Wohnung hier ist nach obiger Definition keine Einliegerwohnung, da keine Dusche und kein Stromzähler.