Kündigung Kabel Digital

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Benutzeravatar
NURadio
Ehrenmitglied
Beiträge: 3052
Registriert: 03.04.2007, 21:42
Wohnort: Niedersachsen

Re: Kündigung Kabel Digital

Beitrag von NURadio »

TheOperator hat geschrieben:Nein, das ist falsch.
Na, wenn du meinst. In der Regel lässt man sich ja auch bestätigen, dass der Adressat den Inhalt des Schreibens, also die Kündigung, zur Kenntnis genommen hat sowie den Kündigungstermin. Das müsste man ja nicht, wenn es ausreichen würde, einfach nur einen Brief zu schicken, dessen Zustellung durch den Rückschein bestätigt wird. Juristisch ist halt wichtig, ob der Inhalt auch zur Kenntnis genommen wurde. Deshalb die Bestätigung. :wink:

Edit: Der Gerichtsvollziehr wurde aber von Gerichten als einziger Nachweis bisher anerkannt. Alles andere, wie der Rückschein, nur als Indizien.
MfG NURadio