KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
mehrere Dinge
für die KDG hast du dann eine eigene Wohnung wenn du deine Räume zu Wohnzwecken nutzt und diese für dich verschliesen kannst. Mit einem seperaten Zugang. Hierbei sei gesagt, das das das keine Hauseingangstüren gemeint sind. Hast du also eine Hauseingangstür zum Treppenhaus und oder Flur und von dort gehen beide Wohnungen ab, sind es getrennte Wohnungen.
Wie kannst du sagen es existiert kein Auftrag? Su selbst hast doch bereits einen Technikertermin vereinbart, damit ist doch wohl eindeutig klar, das du auch einen Auftrag erteilt hast.
Desweiteren erhältst du eine Auftragsbestädigung, da hast du bei telefonischer Bestellung (oder Internet) 2 Wochen Zeit zu Widersprechen. Machst du das nicht, akzeptierst du den Vertrag.
Die Frage ist also, wie hast du den Auftrag gemacht und wieviel Zeit ist bis zum Widerruf verstrichen.
für die KDG hast du dann eine eigene Wohnung wenn du deine Räume zu Wohnzwecken nutzt und diese für dich verschliesen kannst. Mit einem seperaten Zugang. Hierbei sei gesagt, das das das keine Hauseingangstüren gemeint sind. Hast du also eine Hauseingangstür zum Treppenhaus und oder Flur und von dort gehen beide Wohnungen ab, sind es getrennte Wohnungen.
Wie kannst du sagen es existiert kein Auftrag? Su selbst hast doch bereits einen Technikertermin vereinbart, damit ist doch wohl eindeutig klar, das du auch einen Auftrag erteilt hast.
Desweiteren erhältst du eine Auftragsbestädigung, da hast du bei telefonischer Bestellung (oder Internet) 2 Wochen Zeit zu Widersprechen. Machst du das nicht, akzeptierst du den Vertrag.
Die Frage ist also, wie hast du den Auftrag gemacht und wieviel Zeit ist bis zum Widerruf verstrichen.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Der Auftrag für Internet und Telefon wurde über die Conrad Website abgeschlossen. Das ist ja auch in Ordnung. Was nicht in Ordnung ist, daß der Techniker vorbeikommt, sagt er könne nichts installieren wegen fehlenden Potentialausgleichs, aber dann vor der Haustür sagt "Sie sehen ja schwarz fern". Und plötzlich kommt per Post ein Receiver.
So oder so bin ich der Meinung es handelt sich um ein Einfamilienhaus, da das obere Geschoss zwar über eine extra Tür im Treppenhaus verfügt, diese aber eine "normale" Zimmertür (dünn, aus Holz) ist. Kleine Kochnische und Toilette sind vorhanden.Weiterhin gibt es keinen separaten Wasser- und Stromzähler. Wie das obere Geschoss unter diesen Umständen als "selbstständig vermietbar" gelten soll will mir nicht einleuchten.
So oder so bin ich der Meinung es handelt sich um ein Einfamilienhaus, da das obere Geschoss zwar über eine extra Tür im Treppenhaus verfügt, diese aber eine "normale" Zimmertür (dünn, aus Holz) ist. Kleine Kochnische und Toilette sind vorhanden.Weiterhin gibt es keinen separaten Wasser- und Stromzähler. Wie das obere Geschoss unter diesen Umständen als "selbstständig vermietbar" gelten soll will mir nicht einleuchten.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Was der Gesetzgeber festlegt und der gesunde Menschenverstand sind oft zwei Dinge, die nicht zueinander passen Ob das nun ein Einfamilienhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung ist, das wird dir hier im Forum vermutlich niemand genau sagen können. Du kannst ja mal im zuständigen Grundbuchamt nachfragen, wie dieses Haus eingeordnet ist - falls die das wissen, da bin ich ehrlich gesagt auch überfragt.BleedingHeart hat geschrieben:So oder so bin ich der Meinung es handelt sich um ein Einfamilienhaus, da das obere Geschoss zwar über eine extra Tür im Treppenhaus verfügt, diese aber eine "normale" Zimmertür (dünn, aus Holz) ist. Kleine Kochnische und Toilette sind vorhanden.Weiterhin gibt es keinen separaten Wasser- und Stromzähler. Wie das obere Geschoss unter diesen Umständen als "selbstständig vermietbar" gelten soll will mir nicht einleuchten.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Es ist als EFH eingetragen - nur KD ist da anscheinend anderer Meinung ...
Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
1.) In einem EFH ist ohne weiteres eine Einliegerwohnung möglich und zulässig.
2.) Du versuchst mit allen Mitteln und hanebüchenen Argumenten ein Ergebnis zu bekommen, das dir zur Nase steht.
a) Wo steht denn, das das Merkmal der Abgeschlossenheit nur dann gegeben ist, wenn dort eine Stahltür oder ähnliches montiert wird? Gerade bei einer Einliegerwohnung ist der Schutz vor Einbruch doch nebensächlich, unerwünschte Elemente werden durch die Hauptwohnungstür abgehalten.
b) Sehr viel Lebenserfahrung hast du noch nicht gesammelt, sonst würdest du nicht schreiben: "Weiterhin gibt es keinen separaten Wasser- und Stromzähler. Wie das obere Geschoss unter diesen Umständen als "selbstständig vermietbar" gelten soll will mir nicht einleuchten". In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und wenn ich in meinen Mietvertrag schreibe: "Für Wasser und Strom werden keine Kosten erhoben", so ist das einzig und allein meine Sache.
Also in meinen Augen bist du tatsächlich ein Schwarzseher!
2.) Du versuchst mit allen Mitteln und hanebüchenen Argumenten ein Ergebnis zu bekommen, das dir zur Nase steht.
a) Wo steht denn, das das Merkmal der Abgeschlossenheit nur dann gegeben ist, wenn dort eine Stahltür oder ähnliches montiert wird? Gerade bei einer Einliegerwohnung ist der Schutz vor Einbruch doch nebensächlich, unerwünschte Elemente werden durch die Hauptwohnungstür abgehalten.
b) Sehr viel Lebenserfahrung hast du noch nicht gesammelt, sonst würdest du nicht schreiben: "Weiterhin gibt es keinen separaten Wasser- und Stromzähler. Wie das obere Geschoss unter diesen Umständen als "selbstständig vermietbar" gelten soll will mir nicht einleuchten". In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und wenn ich in meinen Mietvertrag schreibe: "Für Wasser und Strom werden keine Kosten erhoben", so ist das einzig und allein meine Sache.
Also in meinen Augen bist du tatsächlich ein Schwarzseher!
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Deutschlands Mieter würden Dir danken wenn eine Wohnung nur als solche gilt wenn eine Feuerschutz-Stahltür montiert wäre. DAS tät mal geil aussehen *gg*.
Wasser/Strom ohne Zähler können per Pauschale abgerechnet werden - oft wird die m2-Zahl der Wohnung dann als Grundlage hergekommen. Das qualifiziert noch lange nicht zur Aussage "das ist ein EFH (stampf stampf stampf)".
Du kannst gerne zum Rechtsanwalt für ne Erstberatung gehen - ob da groß was anderes rauskommt als hier schon genannt wurde ist ne andere Frage. Ich kenne mich da nicht aus.
Wasser/Strom ohne Zähler können per Pauschale abgerechnet werden - oft wird die m2-Zahl der Wohnung dann als Grundlage hergekommen. Das qualifiziert noch lange nicht zur Aussage "das ist ein EFH (stampf stampf stampf)".
Du kannst gerne zum Rechtsanwalt für ne Erstberatung gehen - ob da groß was anderes rauskommt als hier schon genannt wurde ist ne andere Frage. Ich kenne mich da nicht aus.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Hier geht es aber darum, ob in einem eigenen selbst genutztem Haus der Besitzer zwei Kabel-TV Verträge abschliessen muss. Die Wohnung - ob nun abgeschlossen oder nicht - ist ja nicht vermietet.Nibelungen hat geschrieben:Deutschlands Mieter würden Dir danken wenn eine Wohnung nur als solche gilt wenn eine Feuerschutz-Stahltür montiert wäre. DAS tät mal geil aussehen *gg*.
Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Das ist falsch! Es geht darum:Hier geht es aber darum, ob in einem eigenen selbst genutztem Haus der Besitzer zwei Kabel-TV Verträge abschliessen muss
BleedingHeart hat geschrieben:ich habe sozusagen eine inoffizielle 2. Wohnung bei meiner Oma im Haus,
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Das hatten wir schon. Ob er in dem Haus wohnt oder nicht, ist nicht von der Bausubstanz abhängig, sondern nur von seinen Absichten, dort zu wohnen oder nicht. Das wird u.a. davon abhängen, ob er dort nur zu Besuch ist oder sich dort länger aufhält.
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Re: KD will zweiten TV Vertrag aufzwingen in EFH
Deine Oma schließt für ihr Haus einen zusätzlichen Internetvertrag. Aufpassen kein Upgrade auf digtalen TV-Anschluß(Receiver usw.). Dem Techniker geht es einen feuchten Kehrricht an, wieviel Zimmer deine Oma eventuell vermietet und wieviel Dosen in dem Haus verlegt sind. Wenn alles nichts hilft, lass den Anschluß neben den HÜP und Verstärker installieren. Jeder Elektriker verlegt den Anschluß im Haus, die Leistungsgrenze von KabelD ist der HÜP bzw. Verstärker mit Dose. Die Oma bekommt dann jeden Monat 20 € oder bezahlst den Anschluß komplett, weil sie dich wohnen, oh nein weil sie dich zu Besuch kommen, lässt. Und aus die Maus.