Portierungstermin=Kündigungstermin?

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rokra
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Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von rokra »

Hallo, zusammen,

von 1+1 wurde am 19.04. die Rufnummer portiert. Am gleichen Tag von KD freigeschaltet. Nun möchte 1+1 aber noch bis zum angeblichen Kü-Termin 19.06.2010 weiter die vollen Gebühren, also einschl. Telefonie von mir haben. Nachweislich habe ich das letzte Mal am 23.04.10 zu Lasten 1+1 gesurft (doppelter Anschluss an der HomeBox).

Wie seht ihr das?

Gruß
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carsten heinrich
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von carsten heinrich »

wurde p4 und p5 im portierungsformular angekreuzt und ausgefuellt (anschlusskuendigung), so ist der differierende termin ungewoehnlich. wurde die rn aus einem laufenden vertrag portiert, ist das hingegen durchaus moeglich, wenngleich aber ein ueberraschend entgegenkommendes verhalten von broadnet.

oder handelt es sich um einen alten resale-anschluss oder carrier line sharing mit dsl ueber united internet und die rn lag bei der t-com?
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EdeVau
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Re: Portierungstermin != Kündigungstermin?

Beitrag von EdeVau »

Portierungstermin != Kündigungstermin , weil auch ohne vorherige Kündigung portiert werden kann.
Grüße von EdeVau

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rokra
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von rokra »

das ging ja schnell, danke.
Nein, p4oder P5 steht nicht im Formular und konnte deshalb nicht angekreuzt werden. Es war ein früherer freenet-Tarif 16000. Mehr nicht.

Wenn auch ohne Kündigung portiert wird, dann ist also dieser Termin der Kü-Termin. Richtig?
Gruß
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carsten heinrich
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von carsten heinrich »

wenn die rn aus einem laufenden vertrag portiert wurde (p4 und p5 im ersten block des portierungsformulars nicht ausgefuellt), dann laeuft der alte anschlussvertrag unabhaengig davon weiter, kann also ein vom portierungstermin unabhaengiges auch spaeteres kuendigungsdatum haben.
Zuletzt geändert von carsten heinrich am 29.05.2010, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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EdeVau
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von EdeVau »

rokra hat geschrieben:Richtig?
Nein , falsch, wie ich schon schrieb:
Portierungstermin != Kündigungstermin.
Der Vertrag läuft bis zum Ende des Mindestverzehrs, unabhängig davon, ob die Rufnummern vorher portiert wurden oder nicht.
Du hättest ihn nutzen können. Ob Du das tust oder nicht, das ist Deine Sache. Der Anbieter hat Dir die Lei(s)tung bereitgestellt :skull:
Grüße von EdeVau

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rokra
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von rokra »

ok danke, dann muss ich wohl den Kü-termin anerkennen.
Schönen Sonntag noch
stalkee
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von stalkee »

könnte es jemmand bitte nochmal erklären? ich höre zum ersten mal dass eine Nummer vor Vertragsende portiert werden könnte !
oder war das wirklich nur ein Fehler/entgegenkommen von 1&1 ?
Newty
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von Newty »

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=11904

Hier ist das ganze mal klar und deutlich. Kein Fehler, sondern die ärgerliche Praxis...
Mit Glasfaser in den Keller
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EdeVau
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Re: Portierungstermin=Kündigungstermin?

Beitrag von EdeVau »

@Newty: Du hast das Thema verpeilt und bist auf dem falschen Dampfer.

@all: Ich hatte es doch oben schon erklärt.
Wenn man bei einem TNB ( = TeilnehmerNetzBetreiber ) Rufnummer(n) hat, dann kann ( nicht muss ) dieser TNB-abgebend erlauben, dass die Rufnummern vor dem eigentlichen Vertragsende zu einem TNB-aufnehmend wegportiert werden.
Notfalls wird zur Aufrechterhaltung des (alten) Betriebes temporär bis zum Vertragsende eine neue Rufnummer vergeben.
Grüße von EdeVau

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