Falsche Rechnung erhalten !
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
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Falsche Rechnung erhalten !
Meine Nachbarin hat von KD eine Rechnung von 43,58€ erhalten, sie soll die Inland Auskunft ( 11833) am 12.04.10 angerufen haben, meine Nachbarin hat mir bestätigt dort angerufen zu haben, das Gespräch soll aber max. 2 min. gedauert haben, also max. 4€ Gebühren. Also wurde die Telekom ( Inland Auskunft) angerufen, dort wurde mitgeteilt, das sie nicht erkennen können wie lange das Gespräch gedauert hat und wir sollten KD anrufen um nach einen Einzelverbindungsnachweis zu fragen. Sie bekommt ab heute einen EVN, aber am 12.04.10 hatte sie natürlich keinen, d.h. meine Nachbarin hat keinen Beweis wie lange das Gespräch gedauert hat, sie hat sich auch nicht direkt verbinden lassen. Die Rechnung war von Mitte Mai, also wurde der Betrag schon vom Konto abgebucht.
Ich wollte euch bitten uns einen Tipp zu geben, wie meine Nachbarin zu ihrem Recht kommt und das Geld wieder bekommt ?
Gruß
Ich wollte euch bitten uns einen Tipp zu geben, wie meine Nachbarin zu ihrem Recht kommt und das Geld wieder bekommt ?
Gruß
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- Fortgeschrittener
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
da hilft nur eine freundliche Mail an den Kundenservice, normalerweise müssten die Daten noch vorliegen
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- Forenmutti
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- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Falsche Rechnung erhalten !
Hm, hat sie sich vielleicht direkt verbinden lassen?
Die Auskunft bietet sowas ja heutzutage an. Ist ja auch alles bequem... aber
soweit ich weiß kostet das verbundene Gespräch natürlich viel mehr als wie wenn man von Hand die Nummer eintippt (z.B. zu Festnetz kostets ja mit Flat dann gar nix extra).
Ich hab das 1x gemacht - und dann nie wieder *gg*. Hab keine 40 Euro gezahlt für, aber ein paar Öcken waren es schon.
Die Auskunft bietet sowas ja heutzutage an. Ist ja auch alles bequem... aber
soweit ich weiß kostet das verbundene Gespräch natürlich viel mehr als wie wenn man von Hand die Nummer eintippt (z.B. zu Festnetz kostets ja mit Flat dann gar nix extra).
Ich hab das 1x gemacht - und dann nie wieder *gg*. Hab keine 40 Euro gezahlt für, aber ein paar Öcken waren es schon.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Newbie
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Nein, meine Nachbarin meinte das sie sich nicht verbinden lassen hat.Nibelungen hat geschrieben:Hm, hat sie sich vielleicht direkt verbinden lassen?
Die Auskunft bietet sowas ja heutzutage an. Ist ja auch alles bequem... aber
soweit ich weiß kostet das verbundene Gespräch natürlich viel mehr als wie wenn man von Hand die Nummer eintippt (z.B. zu Festnetz kostets ja mit Flat dann gar nix extra).
Ich hab das 1x gemacht - und dann nie wieder *gg*. Hab keine 40 Euro gezahlt für, aber ein paar Öcken waren es schon.
Gruß
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- Insider
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
naja, die sache meiner meinung nach ist folgende: wenn bei KD noch gespeichert ist, das sie von z.b. 12:00 uhr bis 12:40 uhr mit telefonnummer xy telefoniert hat, dann wirst du/ihr es schwer haben, das gegenteil zu beweisen.
sie haben eventuell noch die gespeicherten verbindungsdaten auf ihren servern liegen, damit haben sie einen beweis. nun musst du leider aber beweisen, das es nicht so war ( von der zeit her gesehen, 40 minuten telefonat )
und da ist das problem: mir fällt keine methode ein, wie du das jetzt noch beweisen willst. und dann stehst du/ihr blöd da, weil ihr nix gegenteilliges beweisen könnt.
KD hat ihre Verbindungsdaten als Beweis, und was habt ihr ? < ( der satz ist nicht böse oder persöhnlich gemeint ! )
edit:
"meinte" heisst nicht wissen
sie haben eventuell noch die gespeicherten verbindungsdaten auf ihren servern liegen, damit haben sie einen beweis. nun musst du leider aber beweisen, das es nicht so war ( von der zeit her gesehen, 40 minuten telefonat )
und da ist das problem: mir fällt keine methode ein, wie du das jetzt noch beweisen willst. und dann stehst du/ihr blöd da, weil ihr nix gegenteilliges beweisen könnt.
KD hat ihre Verbindungsdaten als Beweis, und was habt ihr ? < ( der satz ist nicht böse oder persöhnlich gemeint ! )
edit:
Corvette hat geschrieben:
Nein, meine Nachbarin meinte das sie sich nicht verbinden lassen hat.
Gruß
"meinte" heisst nicht wissen
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Hallo !
Erstmal danke für die Antworten.
Ich habe meine Nachbarin auch gefragt, ob sie vielleicht vergessen hat aufzulegen, sie hat ein schnurloses Telefon, aber sie sagte... NEIN....
Es geht um ca. 22 min. ( 22 x 1,99€), ich werde erstmal eine nette E-Mail an KD schreiben und hoffe das sie die Daten auf ihren Servern noch haben.
Danke euch.
Gruß
Erstmal danke für die Antworten.
Ich habe meine Nachbarin auch gefragt, ob sie vielleicht vergessen hat aufzulegen, sie hat ein schnurloses Telefon, aber sie sagte... NEIN....
Es geht um ca. 22 min. ( 22 x 1,99€), ich werde erstmal eine nette E-Mail an KD schreiben und hoffe das sie die Daten auf ihren Servern noch haben.
Danke euch.
Gruß
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
sei mir nicht böse, aber was bringen dir die daten?Corvette hat geschrieben:Hallo !
Erstmal danke für die Antworten.
Ich habe meine Nachbarin auch gefragt, ob sie vielleicht vergessen hat aufzulegen, sie hat ein schnurloses Telefon, aber sie sagte... NEIN....
Es geht um ca. 22 min. ( 22 x 1,99€), ich werde erstmal eine nette E-Mail an KD schreiben und hoffe das sie die Daten auf ihren Servern noch haben.
Danke euch.
Gruß
dort steht dann vermutlich auch nur "datum xyz 40 minuten a 1,99"
mehr nicht, da steht nicht, ob sie vergessen hat , aufzulegen oder ob sie sich weiterverbinden hat lassen.
aber vielleicht übersehe ich was, klär mich auf
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Hallo Corvette,
Ihr könnt selbstverständlich einen EVN für das abgerechnete Telefonat anforden - soweit noch keiner vorliegt.
Diesen muß KD als Verbindungsnetzbetreiber bereitstellen.
Soweit bei Abschluß des Vertrages nicht die Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsstellung ausdrücklich verlangt wurde (unter Verzicht auf die Nachweispflicht des Netzbetreibers), werden diese 6 Monate vorgehalten.
Dieser muß folgende Mindestangabe(n) enthalten (§45e TKG):
Bei der Nutzung eines Auskunftsdienstes ist dessen Rufnummer auszuweisen. Sollte bei der Weitervermittlung ein vom sprachgestützten Auskunftsdienst abweichendes Entgelt erhoben werden, ist die Weitervermittlung mit der Angabe der Dauer der Verbindung gesondert auszuweisen. Bei der Weitervermittlung durch einen sprachgestützten Auskunftsdienst sind weitere Informationen für den Teilnehmer (z.B. Zielrufnummer oder Dienstmerkmal) auf dem Einzelverbindungsnachweis auszuweisen, soweit diese vorliegen.
Lt. Preisverzeichnis kostet der Auskunftsdienst 1,99 pro Minute, die Weitervermittlung 0,50 einmalig + 0,05 pro Minute ins Fest- bzw. 0,50 ins Mobilfunknetz.
Der Forderung des Diensteanbieters ist keine Forderung des Netzbetreibers (also hier KD)
KD ist verpflichtet die Forderung in der eigenen Rechnung gesondert auszuweisen. Im Falle eines Widerspruchs gegen diesen Rechnungsbestandteil, hat KD mit der Sache nichts mehr zu tun. Falls nötig, kann die Rechnung dementsprechend gekürzt werden.
Ansprechpartner bei Einwendungen ist (abgesehen vom EVN) nur der Diesteanbieter lt. Rechnungsausweis - hier also wohl die Telekom.
Ihr könnt selbstverständlich einen EVN für das abgerechnete Telefonat anforden - soweit noch keiner vorliegt.
Diesen muß KD als Verbindungsnetzbetreiber bereitstellen.
Soweit bei Abschluß des Vertrages nicht die Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsstellung ausdrücklich verlangt wurde (unter Verzicht auf die Nachweispflicht des Netzbetreibers), werden diese 6 Monate vorgehalten.
Dieser muß folgende Mindestangabe(n) enthalten (§45e TKG):
Bei der Nutzung eines Auskunftsdienstes ist dessen Rufnummer auszuweisen. Sollte bei der Weitervermittlung ein vom sprachgestützten Auskunftsdienst abweichendes Entgelt erhoben werden, ist die Weitervermittlung mit der Angabe der Dauer der Verbindung gesondert auszuweisen. Bei der Weitervermittlung durch einen sprachgestützten Auskunftsdienst sind weitere Informationen für den Teilnehmer (z.B. Zielrufnummer oder Dienstmerkmal) auf dem Einzelverbindungsnachweis auszuweisen, soweit diese vorliegen.
Lt. Preisverzeichnis kostet der Auskunftsdienst 1,99 pro Minute, die Weitervermittlung 0,50 einmalig + 0,05 pro Minute ins Fest- bzw. 0,50 ins Mobilfunknetz.
Der Forderung des Diensteanbieters ist keine Forderung des Netzbetreibers (also hier KD)
KD ist verpflichtet die Forderung in der eigenen Rechnung gesondert auszuweisen. Im Falle eines Widerspruchs gegen diesen Rechnungsbestandteil, hat KD mit der Sache nichts mehr zu tun. Falls nötig, kann die Rechnung dementsprechend gekürzt werden.
Ansprechpartner bei Einwendungen ist (abgesehen vom EVN) nur der Diesteanbieter lt. Rechnungsausweis - hier also wohl die Telekom.
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
@ weihnachtsmann
Wenn im EVN oder in den sog. Daten von KD, 22 min. steht, dann gebe ich/wir auf, dann hat meine Nachbarin irgendwie Mist gebaut, aber ich denke das dort vielleicht 2 min. 2 sec. stehen könnte und es dann ein Abrechnungsfehler ist.
@ Dirk
Danke für die ausführliche Erklärung.
Gruß
Wenn im EVN oder in den sog. Daten von KD, 22 min. steht, dann gebe ich/wir auf, dann hat meine Nachbarin irgendwie Mist gebaut, aber ich denke das dort vielleicht 2 min. 2 sec. stehen könnte und es dann ein Abrechnungsfehler ist.
@ Dirk
Danke für die ausführliche Erklärung.
Gruß
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- Forenmutti
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- Registriert: 31.12.2008, 02:50
Re: Falsche Rechnung erhalten !
Wohnt noch wer mit in der Wohnung? Evtl. hat wer auf ihre Kosten ein teures Telefonat geführt. Gibts ja auch.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.