Außerordentliche Kündigung?

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ruebengesicht
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Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von ruebengesicht »

Hallo liebe KD-Gemeinde,

Ich war lange Zeit ein relativ zufriedener KD-Kunde, bis ich mir überlegte umzuziehen. Ich befinde mich seit geraumer Zeit im Streit mit KD, bzw. der BFS. Und das kam so:

.Ich bin zum 31.01.09 aus meiner Wohnung ausgezogen, um zu meiner Freundin in die WG und dann später in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, da unser Nachwuchs unterwegs war. Nun hatte meine Freundin aber schon einen KD-Vertrag und im KD-Laden versicherte man mir, ich könne meinen Vertrag außerordentlich kündigen, da ja in der Wohnung ansonsten 2 Verträge anliegen würden, was ja völliger Quatsch wäre.. Ich kündigte also zum 01.02.09, KD schickte mir eine Bestätigung der Kündigung zum 28.02., da wohl 4 Wochen Frist nötig wären. Soweit so gut.

Dummerweise haben wir uns dann doch schneller eine Wohnung suchen müssen, da die WG allein sein wollte... nun ja, da kam mein Fehler. Ich habe mich nicht umgemeldet, da mir das als zu stressig erschien und dies nun für die neue Wohnung erst tat (6 Wochen später).

Daraus dreht mir KD nun einen Strick. Man sagt, ich muss die Ummeldung vorlegen, um vorzeitig kündigen zu können. KD will nun die Restforderung (Vertragsstrafe), der bis zum Vertragsende fälligen Grundgebühren..

Jetz aber endlich mal zur alles entscheidenden Frage:

Kann man denn nun überhaupt außerordentlich kündigen, wenn 2 Verträge an einem Anschluss liegen würden? Hat KD irgendwo eine Verfahrensweise zu derlei Thematik niedergeschrieben?


Ich wäre für jeden Hinweis sehr sehr Dankbar...
Sensys
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Sensys »

Die große Frage die sich stellt ist in der neuen Wohnung ein Kabelanschluss der KDG vorhanden.
Grundsätzlich ist der Kündigungstermin und der Beleg durch den neuen Mitvertrag ausreichend.
Bzw. die Kündigung deiner Wohnung mit entsprechender Dokumentation das in der WG schon
ein Anschluss existierte.
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VBE-Berlin
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von VBE-Berlin »

Sensys hat geschrieben:die Kündigung deiner Wohnung mit entsprechender Dokumentation das in der WG schon
ein Anschluss existierte.
Aber nur dann, wenn er nachweisen kann, dass er dort auch polizeilich gemeldet war. Und hier scheint das Problem zu liegen.
Sonderkündigungsrechte müssen leider immer nachgewiesen werden.

Am sinnvollsten also in die neue Wohnung ummelden. sollte es dort nicht gehen oder schon ein KDG-Anschluss existieren, wäre es ja wieder ein Sonderkündigungsgrund.

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ruebengesicht
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von ruebengesicht »

Ja, genau das ist die Frage.

Beim Anwalt sagte man mir nun, dass die polizeiliche Meldung im Einwohnermeldeamt auch keine wirklich belastbarer Beweis wäre!
Das Übergabeprotokoll der alten Wohnung, sowie der neue Mietvertrag wären da schon Beweiskräftiger...

Das werde ich nun der BFS mal so schreiben. All diese Dokumente liegen denen ja schon vor..

Aber es ist für mich immer noch nicht geklärt, ob es tatsächlich eine schriftlich niedergelegte Stellungnahme von KD gibt, wie man nun mit solch einem Fall verfährt. Ist das alles Kulanz, hieße das, KD kann das in 99% der Fälle tun, aber wäre auch im Recht, es bei 1% der Fälle nicht zu tun..

Oder sehe ich das falsch?
Kabelage
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Kabelage »

ruebengesicht hat geschrieben:...die polizeiliche Meldung im Einwohnermeldeamt auch keine wirklich belastbarer Beweis wäre!...
Na das ist klar! Was es nicht gibt, kann auch nicht beweiskräftig sein :lol:

Aber im ernst: es läuft wohl tatsächlich darauf hinaus, das du nur auf die Kulanz von KD hoffen kannst. Du hast einen Vertrag abgeschlossen, den du einzuhalten hast. Ein Umzug ist in der Regel kein wichtiger Grund, der dich zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde. Es kommt auch nicht darauf an, das in deiner neuen Wohnung bereits ein KD-Anschluß existiert. Denn: der Umstand, das dort bereits ein KD-Anschluß existiert (also kein Anschluß neu geschaltet werden kann) ist nicht von KD zu vertreten. Also muß KD sich diesen Umstand auch nicht zurechnen lassen.
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Silverio
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Silverio »

Kabelage hat geschrieben: ...
Aber im ernst: es läuft wohl tatsächlich darauf hinaus, das du nur auf die Kulanz von KD hoffen kannst. Du hast einen Vertrag abgeschlossen, den du einzuhalten hast. Ein Umzug ist in der Regel kein wichtiger Grund, der dich zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde. Es kommt auch nicht darauf an, das in deiner neuen Wohnung bereits ein KD-Anschluß existiert. Denn: der Umstand, das dort bereits ein KD-Anschluß existiert (also kein Anschluß neu geschaltet werden kann) ist nicht von KD zu vertreten. Also muß KD sich diesen Umstand auch nicht zurechnen lassen.
Das wäre doch mal ein ganz neues Vertriebskonzept für KD.
Immer wenn Leute zusammen ziehen, einfach die Verträge weiter laufen lassen, am Besten auch noch die Vertragslaufzeit auf 10 Jahre hoch setzen. Irgendwann kumuliert das und auf eine Wohnung kommen 10 oder 12 virtuelle KD-Anschlüsse. :brüll:

Na wie auch immer, falls sich KD nicht erweichen lässt, würde ich zumindest auch den harten Gang gehen und auf eine Schaltung des zweiten Anschlusses bestehen. Sollen sie halt Techniker, Modem etc. auch wieder neu bezahlen.
Falls TV dabei ist, ist auch die Frage: Wie lasse ich mir meinen separaten TV-Zugang schalten, den ich ja schließlich bezahle. Legt mir KD eine eigene, zweite Leitung ins Wohnzimmer? :wand:

Sorry, die Ironie musste grad mal sein.
Klar müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit man aus einem Vertrag raus kommt. Aber ob sich KD (und auch andere) immer mit der AGB-Fahne-wedelnd einen gefallen tun, auf Dauer?
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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VBE-Berlin
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von VBE-Berlin »

Silverio hat geschrieben:Das wäre doch mal ein ganz neues Vertriebskonzept für KD.
Immer wenn Leute zusammen ziehen, einfach die Verträge weiter laufen lassen, am Besten auch noch die Vertragslaufzeit auf 10 Jahre hoch setzen. Irgendwann kumuliert das und auf eine Wohnung kommen 10 oder 12 virtuelle KD-Anschlüsse. :brüll:
Wenn du es ordentlich machst, klappt es auch mit dem Kündigen des zweiten Vertrages.
Wie du selbst schreibst, kommt es gar nicht so selten vor, dass zwei KDG-Kunden zusammen ziehen.

Aber diese Sonderkündigungen sind nicht gesetzlich geregelt.

Ein großer Anbieter, bei dem man 1und1-zusammen rechnen soll, stellt sich auch auf die Hinterbeinen, wenn seine Kunden aus dem Vertrag wollen, wenn sie ein überhaupt nicht DSL-fähiges Haus ziehen. Tenor: "2-Jahresvertrag ist 2-Jahresvertrag. Hätten sie doch vorher wissen müssen, dass sie umziehen".
Anderer magentafarbener Anbieter: nach 3 Monaten DSL-Vertrag nach Schlaganfall krankheitsbedingter Umzug in ein nicht DSL-versorgbares Objekt: Kunde wurde gegen Zahlung von 250 Euro aus dem Vertrag gelassen.

Bei der KDG kommst Du raus, wenn Du alles ordentlich nachweist. Völlig ohne Anwalt!

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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Kabelage »

ruebengesicht hat geschrieben:...
Beim Anwalt sagte man mir nun, dass die polizeiliche Meldung im Einwohnermeldeamt auch keine wirklich belastbarer Beweis wäre!
Das Übergabeprotokoll der alten Wohnung, sowie der neue Mietvertrag wären da schon Beweiskräftiger...
Was mir dazu noch einfällt: Warum sollten ein Übergabeprotokoll und ein Mietvertrag beweiskräftiger sein als eine amtliche Meldebescheinigung?
Hat der Anwalt das mal näher erläutert? Würde ich interssieren!
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von Kabelage »

Silverio hat geschrieben:...
Klar müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit man aus einem Vertrag raus kommt. Aber ob sich KD (und auch andere) immer mit der AGB-Fahne-wedelnd einen gefallen tun, auf Dauer?
Da hast du völlig recht. Ich habe auch nur die rechtliche Lage geschildert, nicht mehr und nicht weniger.

Natürlich wird man einen Anbieter in bester Erinnerung behalten, wenn er sich in einem solchen Fall ohne großes Tam Tam kulant zeigt und den Vertrag auflöst. Und deshalb dann vielleicht auch eher wieder Kunde werden, wenn sich die Gelegenheit ergibt.
Andererseits muß man auch bedenken das bei KD die Mindestvertragslaufzeit nur 12 Monate beträgt und bei einem Neukunden auch erstmal einige Kosten zu decken sind (Techniker, Modem, Mulitmediadose, ggf. etwas "Bastelei" an der Hausverkabelung (was weiß ich: Filter, andere Verstärker usw.)). Das deswegen mit der Kulanz nicht allzu verschwenderisch um sich geschmissen wird, sollte daher auch verständlich sein!

Schließlich sind weder KD, noch die 1+1 zusammenzähl Bude noch die Magentafreunde Sozialvereine die Internet und Telefon aus lauter Spaß an der Freud installieren. Die wollen alle unser Bestes. Und zwar möglichst viel und möglichst lange!!! Daran ist auch nichts verwerfliches.

Da niemand von uns "Systemrelevant" ist (im Gegentum zu Banken und südeuropäischen Staaten), kommen irgendwelche steuerfinanzierten "Rettungsschirme" die uns vor jedwedem finanziellen Nachteil schützen leider auch nicht Infrage! :lol:
Die Zeiten, da es bei der deutschen Bundespest noch möglich war, seinen knatterigen Wählscheibenanschluß werktäglich mit einer Frist von 6 Tagen zu kündigen, will doch sicher auch niemand zurück...
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Re: Außerordentliche Kündigung?

Beitrag von ruebengesicht »

Kabelage hat geschrieben:
ruebengesicht hat geschrieben:...
Beim Anwalt sagte man mir nun, dass die polizeiliche Meldung im Einwohnermeldeamt auch keine wirklich belastbarer Beweis wäre!
Das Übergabeprotokoll der alten Wohnung, sowie der neue Mietvertrag wären da schon Beweiskräftiger...
Was mir dazu noch einfällt: Warum sollten ein Übergabeprotokoll und ein Mietvertrag beweiskräftiger sein als eine amtliche Meldebescheinigung?
Hat der Anwalt das mal näher erläutert? Würde ich interssieren!
Hossa. Ja, er meinte, dass man ja keinerlei Nachweise für das Einwohnermeldeamt braucht. Jeder kann sich von jetzt auf gleich irgendwo anders melden... Eine Ummeldung sein somit nicht sehr belastbar als Beweis. Wird ja wohl auch nur mit Bußgeld bewährt, wenn man dergleichen versäumt. Habe nun von Bekannten gehört, dass sie sich einfach wieder bei ihren Eltern wohnhaft gemeldet haben, ohne dort zu wohnen, nur um aus dem KD-Vertrag zu kommen. Lief. Interessant.

Der Aussage des Anwalts zu Folge, sei die Kündigung des Mietvertrags, ein Übergabeprotokoll, sowie ein neuer Mietvertrag ein um einiges belastbarer Beweis des Umzugs..

Desweiteren habe ich den Vertag 1,5 Jahre gahabt, mit damals noch 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit.

Nun ja, wie mir scheint, kann ich nur auf Kulanz hoffen. Ich werde den Sachverhalt noch Mal an BFS senden.

Danke für eure Tips.