Alles spaßige Ideen - eine Kurzschilderung zu einem Fall:
Nachweis in Form der Aufhebung des Mietvertrages als Umzugsnachweis - nicht brauchbar, da der bisherige Mieter einfach namentlich getauscht wurde und da wohnen blieb ... Ist dann nur dumm, wenn der neue Namensgeber zeitgleich einen Vertrag an der Adresse hat und den ehemaligen als Auskunftsbevollmächtigten mit selber Anschrift eintragen läßt ...
Schon interessant zu lesen, dass es Anwälte gibt, die amtlichen Bescheinigungen geringen oder keinen Wert beimessen. Wenn es ihm nützen würde, käme garantiert die gegenteilige Behauptung ... Aber für das Herumwinden und Verdrehen muß man nicht Anwalt sein.
Und ja: Wenn KD sich auf die Hinterbeine stellen will, legen die wenn es sein soll auch in eine WG je Zimmer eigene Kabel und Verträge. Grundsätzlich möglich und machbar.
Außerordentliche Kündigung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Außerordentliche Kündigung?
Mit Verlaub, in diesem Zusammenhang ist diese Aussage einfach Unsinn. Was "bescheinigt" denn die Meldebescheinigung? Lediglich, dass sich Herr/Frau xyz an einer bestimmten Adresse angemeldet haben. Über den tatsächlichen Aufenthalt sagt dies absolut nichts aus und wird deshalb auch nicht bescheinigt! Ob Herr/Frau xyz sich mit einer evtl. Falschanmeldung "unkorrekt" verhalten, steht auf einem ganz anderem Blatt.Schon interessant zu lesen, dass es Anwälte gibt, die amtlichen Bescheinigungen geringen oder keinen Wert beimessen
Manchmal ist es direkt lächerlich, was Vorurteile ausmachen.
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Re: Außerordentliche Kündigung?
Über den möglichen Mißbrauch einer Aufhebung eines Mietvertrages hab ich was geschrieben. . Dir würde also als Nachweis langen, wenn ich Dir einen Standardmietvertrag, am Besten noch von Privat, vorlege.
Oder vielleicht die Eingangsbestätigung einer Kündigung, die man dann mit Erhalt gerade wieder rückgängig macht.
Kurzum: Die Möglichkeiten des Mißbrauches sind überall gegeben - ich sehe amtliche Dokumente und Mitteilungen als deutlich "beweislastiger" an!
Oder vielleicht die Eingangsbestätigung einer Kündigung, die man dann mit Erhalt gerade wieder rückgängig macht.
Kurzum: Die Möglichkeiten des Mißbrauches sind überall gegeben - ich sehe amtliche Dokumente und Mitteilungen als deutlich "beweislastiger" an!
Re: Außerordentliche Kündigung?
In diesem Punkt bin ich voll deiner Meinung.Kurzum: Die Möglichkeiten des Mißbrauches sind überall gegeben
Im übrigen habe ich mit keiner Silbe auch nur andeutungsweise erwähnt, was mir als Nachweis genügen würde. Insofern verdrehst du ganz schön das, was geschrieben wird. Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass eine Meldebescheinigung nichts, aber auch schon gar nichts über den tatsächlichen Wohnsitz beweist.