Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkosten
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkosten
Hi!
Mein noch nicht einmal ein Jahr junger D-Link W-LAN Router ist hinüber. Habe nun die RMA-Nummer bekommen und das Teil an D-LINK geschickt. Da es ein Garantie-Fall ist, würde ich gerne wissen, wer mir das Porto erstattet. Muss D-LINK das zahlen oder KD?
Von den 4 Euro für die Support-Hotline habe ich mich schon verabschiedet, aber das Porto (6,90 Euro) hätte ich schon gerne wieder.
Hoffe, Ihr könnt mir da helfen.
Mein noch nicht einmal ein Jahr junger D-Link W-LAN Router ist hinüber. Habe nun die RMA-Nummer bekommen und das Teil an D-LINK geschickt. Da es ein Garantie-Fall ist, würde ich gerne wissen, wer mir das Porto erstattet. Muss D-LINK das zahlen oder KD?
Von den 4 Euro für die Support-Hotline habe ich mich schon verabschiedet, aber das Porto (6,90 Euro) hätte ich schon gerne wieder.
Hoffe, Ihr könnt mir da helfen.
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Selbst schuld wenn du die teuere Nummer anrufst, auf der KD-Homepage gibt es eine Festnetz Rufnummer bei der man zum Service durchgestellt wird. Mit Telefon-Flat kann man KD dann sogar "kostenlos" stressen
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Ja, na ja... darum geht's ja auch eigtl. nicht... mir geht's um die Versandkosten.
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewaehrleistung. Ersteres ist freiwillig und keine Pflicht; letzteres ist gesetzlich und alleinstehend bei dem Router Gang und Gaebe. Und dazu heisst es:
§ 439 BGB hat geschrieben:§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
VDSL 50 von T-Home.
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Für mich stellt sich das so dar:
Ich habe einen D-Link Router gekauft. Auf der Verpackung steht 2 Jahre Garantie. Der Router gibt von alleine den Geist auf. Ich schicke das Teil zurück, bekomme ein Neues und mir werden die Versandkosten selbstverständlich erstattet, denn schließlich _garantiert_ man mir, dass das Gerät 2 Jahre funktioniert. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass ich ein neues Gerät bekomme und mir keine weiteren Kosten entstehen. Und "unverhältnismäßig" ist es ja wohl nicht, wenn ich 6,90 Euro von D-LINK verlange, oder?
Ich habe einen D-Link Router gekauft. Auf der Verpackung steht 2 Jahre Garantie. Der Router gibt von alleine den Geist auf. Ich schicke das Teil zurück, bekomme ein Neues und mir werden die Versandkosten selbstverständlich erstattet, denn schließlich _garantiert_ man mir, dass das Gerät 2 Jahre funktioniert. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass ich ein neues Gerät bekomme und mir keine weiteren Kosten entstehen. Und "unverhältnismäßig" ist es ja wohl nicht, wenn ich 6,90 Euro von D-LINK verlange, oder?
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
hast du denn schon bei dlink gefragt? ob sie dir die portokosten erstatten..._____ hat geschrieben:Für mich stellt sich das so dar:
Ich habe einen D-Link Router gekauft. Auf der Verpackung steht 2 Jahre Garantie. Der Router gibt von alleine den Geist auf. Ich schicke das Teil zurück, bekomme ein Neues und mir werden die Versandkosten selbstverständlich erstattet, denn schließlich _garantiert_ man mir, dass das Gerät 2 Jahre funktioniert. Wenn das nicht der Fall ist, hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass ich ein neues Gerät bekomme und mir keine weiteren Kosten entstehen. Und "unverhältnismäßig" ist es ja wohl nicht, wenn ich 6,90 Euro von D-LINK verlange, oder?
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
- hast du eine paketmarke erhalten oder wurdest darauf hingewiesen das ganze unfrei zu verschicken?
das ist dann eine reine kulanzleistung des herstellers
- pick up & return garantie, das gerät wird kostenlos abgeholt und wieder gebracht, meist ups oä.
in deinem fall tifft wohl keines von beiden zu, "Bring-In-Service" ... ergo arschkarte ... dann musst du das porto wohl doch selber bezahlen,
ist aber ganz normal bei geräten in der preisklasse.
früher gabs bei d-link den schönen satz "Die Frachtkosten sind im Voraus vom Versender zu entrichten. " im kleingedruckten der garantiebestimmungen.
mittlerweile fehlt der, afaik geltendes eu recht und deshalb nicht extra angegeben.
kannst ja mal ne freundliche mail schicken, viel erwarten würde ich mir davon allerdings nicht
das ist dann eine reine kulanzleistung des herstellers
- pick up & return garantie, das gerät wird kostenlos abgeholt und wieder gebracht, meist ups oä.
in deinem fall tifft wohl keines von beiden zu, "Bring-In-Service" ... ergo arschkarte ... dann musst du das porto wohl doch selber bezahlen,
ist aber ganz normal bei geräten in der preisklasse.
früher gabs bei d-link den schönen satz "Die Frachtkosten sind im Voraus vom Versender zu entrichten. " im kleingedruckten der garantiebestimmungen.
mittlerweile fehlt der, afaik geltendes eu recht und deshalb nicht extra angegeben.
kannst ja mal ne freundliche mail schicken, viel erwarten würde ich mir davon allerdings nicht
erst ISDN, dann SkyDSL, dann DSL Light, dann O² adsl2+ ... und jetzt KD
Motorola SBV5121E, Netgear WNR3500L mit DD-WRT Firmware
http://www.sysprofile.de/id96865
schon mal nackt auf einem Fell gelegen und einen geraucht? (Sibur Narad, Gothic3)
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Yo, Mail is' raus. THX for your comments.
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Welchen Teil vom gruen markierten, zweiten Satz des Paragraphen hast du jetzt nicht verstanden? Selbstverstaendlich traegt der Verkaeufer die Portokosten bei der gesetzlichen Gewaehrleistung. Wenn du aber von der Garantie gebrauch machen willst, ist das alleinige Sache des Verkaeufers, zu entscheiden, wer die Transportkosten traegt. Da kommt es auf die jeweiligen AGB an.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Austausch vom D-Link Router: Erstattung der Versandkoste
Im ersten halben Jahr gebe ich Dir völlig recht. Aber wie sieht es danach, wegen der Beweislastumkehr des Defektes aus?
MB-Berlin
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