Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

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stewu
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Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von stewu »

Hallo zusammen!

Ich habe im November 2007 das Comfort Paket (Kabelfernsehen + Telefon + Internet) mit 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit bei KD abgeschlossen. Da ich zum 01.09.2010 eine neue Wohnung ohne Kabelanschluss beziehe, habe ich das Comfort Paket vor zwei Wochen schriftlich (Einschreiben) bei KD zum 31.08.2010 gekündigt.
Heute kam dann die Kündigungsbestätigung. Vertragsende laut KD: Kabelfernsehen 18.10.2010 und Internet+Telefon 01.11.2010.

Aus meiner Sicht ist das nicht korrekt. Die Mindestvertragslaufzeit ist abgelaufen und somit gilt 8.2 der AGBs wonach Verträge mit unbestimmter Laufzeit mit Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar sind. Oder lieg ich da falsch?

Danke schon mal für eure Hilfe!
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VBE-Berlin
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von VBE-Berlin »

stewu hat geschrieben:Oder lieg ich da falsch?
Ja!

Aber das ist in Deinem Fall sowieso nicht relevant:

Erneut kündigen mit Hinweis auf Umzug in ein nichtversorgbares Objekt.
Es muss die Adresse angegeben werden.

Weiterhin ist ein Nachweis notwendig. Das kann z.B. die Anmeldebescheinigung am neuen Wohnort sein.

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schnullimulli
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von schnullimulli »

Hallo,

die Verträge verlängern sich nach der MVLZ immer um weitere 12 Monate, auch das steht in den AGB. Mit dem angespochenem Nachweis solltest Du aber raus kommen. KD prüft wohin Du ziehst ( darum die neue Anschrift mitteilen) und wenn da nichts verfügbar ist, dann bist raus.
LG
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stewu
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von stewu »

Danke für die Antwort!

Aber wieso ist meine Sichtweise nicht richtig? Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gibt es doch keine feste Vertragslaufzeit mehr und somit gelten die Bedingungen eines unbefristeten Vertrags, oder?
stewu
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von stewu »

Anders gefragt:
Ich hätte damals zum Ende Mindestvertragslaufzeit kündigen müssen, damit sich das nicht immer wieder um 12 Monate verlängert. Danach hätte ich einen neuen Vertrag abschliessen müssen.
Ist das so korrekt?
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schnullimulli
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von schnullimulli »

...ja, Du hättest den Vertrag 6 Wochen vor der Mindestvertragslaufzeit kündigen müssen, damit er sich nicht um weitere 12 Monate verlängert. In Verträgen wo keine solche Klausel drin steht, mag es richtig sein, dass sie nach der MVLZ mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden können. Bei den Verträgen von KDG steh es aber im Kleingedruckten und Du hast es mit Deiner Unterschrift akzeptiert. Oder evtl auch ohne, wenn der Vertrag am Telefon gemacht wurde oder online. Also ich denke da hast Du keine Chance.
LG
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Scraby
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von Scraby »

stewu hat geschrieben: Aber wieso ist meine Sichtweise nicht richtig? Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gibt es doch keine feste Vertragslaufzeit mehr und somit gelten die Bedingungen eines unbefristeten Vertrags, oder?
Deine Frage kannst du dir beantworten wenn du mal in der Preisliste in der Fußnote nachsiehst :wink2:

Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.

Aktuell würde mir kein Neuvertrag ohne MVLZ einfallen. Es gibt aber noch Kunden mit Alt-Tarifen von 2005. Damals wurde die Laufzeit nicht verlängert. Falls die also in den letzten 5 Jahren nichts gemacht haben trifft das mit der monatlichen Kündigungsfrist für diese Kunden zu.
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Nibelungen
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von Nibelungen »

Ich könnte mir vorstellen, dass man über den MB noch an Tarife ohne MLVZ rankommt. Die dürften nur teuerer sein als die Tarife mit MLVZ. Beworben werden die natürlich nicht. Das ist nur ne Vermutung von mir - aber wer schon im Voraus weiß daß er nur nen kurzen Vertrag braucht (etwa weil er eben 6 Monate in ne andere Stadt zieht oder so) kann ja mal beim MB nachfragen.

Ich rate Euch: Packt Zettel mit dem Ende der MLVZ für die diversen Verträge an ne Pinnwand. Da auch gleich den letztmöglichen Kündigungstermin drauf. So hat man das immer etwas im Blick. Man "muß" ja nicht kündigen - aber man weiß auch "ah, Tarif A läuft am xx aus, Tarif B am yy" (etwa bei Digital-TV und KD-Home nachträglich gebucht).
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VBE-Berlin
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von VBE-Berlin »

Nibelungen hat geschrieben:dass man über den MB noch an Tarife ohne MLVZ rankommt.
Nö, zumindest nicht für Privatkunden!

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Nibelungen
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Re: Vertrag nach Mindestvertragslaufzeit kündigen

Beitrag von Nibelungen »

Oh, dann hat KDG die ganz abgeschafft (und fährt nur noch "Altlasten" mit sich rum).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.