Falsche Rechnung erhalten !
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
zahlen oder klagen, wobei du/sie beweisen muss, das sie nicht telefoniert hat ( sie war zu dem zeitpunkt nachweislich im ausland/krankenhaus usw. )
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Da wirst du wohl oder übel bezahlen müssen.
Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen.
oder du kannst es nachweisen.
Soweit der Teilnehmer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Teilnehmer. Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
Das dürfte aber schwer werden. Denn laut AGB bist du verpflichtet deinen Anschluss für die Nutzung von Dritten zu sperren. Selbst wenn du also z.B im Ausland warst, müsstest du nachweisen können das Niemand aus deiner Familie über den Anschluss telefoniert hat.
Was mich aber mal interessieren würde ist Folgendes. In den AGB steh zu den Mehrwertdiensten:
Werden von dem Telefonanschluss des Kunden über Sonderrufnummern Mehrwertdienste, wiePremium-Dienste (0)190x/(0)900x, Shared-Cost-Dienste (0)180x, MABEZ/Televote-Dienste (0)137x/(0)138x, neuartige Dienste (0)12x oder Auskunftsdienste 118x angewählt, stellt KabelDeutschland auf diese gesonderte Aufforderung hin eine Verbindung zu den Mehrwertdiensten her. In diesen Fällen kommt hinsichtlich der vom Mehrwertdiensteanbieter erbrachten Leistung ein Vertrag mit dem jeweiligen Mehrwertdiensteanbieter zustande.
.......
Die zu entrichtenden Entgelte für die Mehrwertdienste werden von Kabel Deutschland lediglich im Namen des Mehrwertdiensteanbieters in Rechnung gestellt.
So wie ich das verstehe geht das KDG doch überhaupt nichts mehr an oder täusche ich mich da? Der Kunde schließt sobald er zu Premiumnummern telefoniert automatisch einen Vertrag mit dem Mehrwertdiensteanbieter ab. Wird wie oben angegeben in den AGB daraufhingewiesen. Ist KDG hier überhaupt noch zur Prüfung der Verbindungsdaten verpflichtet? Denn in diesem Moment sind sie ja kein Vertragspartner mehr?
Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen.
oder du kannst es nachweisen.
Soweit der Teilnehmer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Teilnehmer. Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.
Das dürfte aber schwer werden. Denn laut AGB bist du verpflichtet deinen Anschluss für die Nutzung von Dritten zu sperren. Selbst wenn du also z.B im Ausland warst, müsstest du nachweisen können das Niemand aus deiner Familie über den Anschluss telefoniert hat.
Was mich aber mal interessieren würde ist Folgendes. In den AGB steh zu den Mehrwertdiensten:
Werden von dem Telefonanschluss des Kunden über Sonderrufnummern Mehrwertdienste, wiePremium-Dienste (0)190x/(0)900x, Shared-Cost-Dienste (0)180x, MABEZ/Televote-Dienste (0)137x/(0)138x, neuartige Dienste (0)12x oder Auskunftsdienste 118x angewählt, stellt KabelDeutschland auf diese gesonderte Aufforderung hin eine Verbindung zu den Mehrwertdiensten her. In diesen Fällen kommt hinsichtlich der vom Mehrwertdiensteanbieter erbrachten Leistung ein Vertrag mit dem jeweiligen Mehrwertdiensteanbieter zustande.
.......
Die zu entrichtenden Entgelte für die Mehrwertdienste werden von Kabel Deutschland lediglich im Namen des Mehrwertdiensteanbieters in Rechnung gestellt.
So wie ich das verstehe geht das KDG doch überhaupt nichts mehr an oder täusche ich mich da? Der Kunde schließt sobald er zu Premiumnummern telefoniert automatisch einen Vertrag mit dem Mehrwertdiensteanbieter ab. Wird wie oben angegeben in den AGB daraufhingewiesen. Ist KDG hier überhaupt noch zur Prüfung der Verbindungsdaten verpflichtet? Denn in diesem Moment sind sie ja kein Vertragspartner mehr?
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- Kabelfreak
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Zur Prüfung nicht, zur Vorhaltung schon.Scraby hat geschrieben:Ist KDG hier überhaupt noch zur Prüfung der Verbindungsdaten verpflichtet?
Wie sonst könnte bewiesen /glaubhaft gemacht werden, dass eine Verbindung zu dem Mehrwertdienstleister jemals bestanden hat(te).
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Wenn Du das wirklich gemacht hast, hast Du ein Problem.Corvette hat geschrieben:Dabei stellten wir fest, dass Sie die sofortige Löschung
nach Rechnungsversand der Gesprächsdaten bei Ihrem Anbieter
Kabel Deutschland veranlasst haben.
Ich rate den Kunden von dieser Option aus diesem Grund immer ab.
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Sorry aber irgendwie stehe ich grad aufm Schlauch, ist noch nicht mein Wochenende wie bzw. was meinst du mit Vorhaltung? Dem Kunden aufzuzeigen wann er da angerufen hat oder was? Denn das würde ja erstmal auch über einen EVN funktionieren. Dann wäre es doch aber auch egal ob die Verbindungsdaten nach Rechnungslegung gelöscht werden. Denn auf dem EVN sind sie doch noch drauf.EdeVau hat geschrieben:Zur Prüfung nicht, zur Vorhaltung schon.Scraby hat geschrieben:Ist KDG hier überhaupt noch zur Prüfung der Verbindungsdaten verpflichtet?
Wie sonst könnte bewiesen /glaubhaft gemacht werden, dass eine Verbindung zu dem Mehrwertdienstleister jemals bestanden hat(te).
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
wie ist es den nun ausgegangen?
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Sehr geehrte Frau xxxx
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni 2010.
Sie haben sich wegen der Verbindung vom 12.04.2010 an uns
gewendet. Wir haben unsere Unterlagen dahingehend geprüft.
Dabei stellten wir fest, dass Sie die sofortige Löschung
nach Rechnungsversand der Gesprächsdaten bei Ihrem Anbieter
Kabel Deutschland veranlasst haben. Somit haben wir keine
Möglichkeit, Ihnen den nachträglichen
Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung zu stellen.
Da Sie bei Ihrem Teilnehmernetzbetreiber keine Zustimmung
zur Speicherung der Gesprächsdaten gegeben haben, bitten wir
Sie, sich mit diesem in Verbindung zu setzen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen Montag bis Freitag
von 08:00 bis 20:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Telekom Deutschland GmbH
Abteilung Diensteabrechnung
Soll heißen keine Chance.
Trotzdem vielen Dank für eure Bemühungen.
Gruß
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Juni 2010.
Sie haben sich wegen der Verbindung vom 12.04.2010 an uns
gewendet. Wir haben unsere Unterlagen dahingehend geprüft.
Dabei stellten wir fest, dass Sie die sofortige Löschung
nach Rechnungsversand der Gesprächsdaten bei Ihrem Anbieter
Kabel Deutschland veranlasst haben. Somit haben wir keine
Möglichkeit, Ihnen den nachträglichen
Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung zu stellen.
Da Sie bei Ihrem Teilnehmernetzbetreiber keine Zustimmung
zur Speicherung der Gesprächsdaten gegeben haben, bitten wir
Sie, sich mit diesem in Verbindung zu setzen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen Montag bis Freitag
von 08:00 bis 20:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Telekom Deutschland GmbH
Abteilung Diensteabrechnung
Soll heißen keine Chance.
Trotzdem vielen Dank für eure Bemühungen.
Gruß
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- Kabelfreak
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Diese Argumente erschliessen sich mir nicht.
Selbst wenn Du (was ich für ungeschickt halte) die sofortige Löschung der Verbindungsdaten bei KDG beantragt hast,
dann werden eben die Daten bei KDG gelöscht.
Von Dir will aber die Telekom Geld im Wege der Weiterverrechnung, also möge bitte die Telekom Dir beweisen, dass die Berechnung zu Recht erfolgt. Dazu braucht es die Daten der Telekom und nicht die von KDG.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Selbst wenn Du (was ich für ungeschickt halte) die sofortige Löschung der Verbindungsdaten bei KDG beantragt hast,
dann werden eben die Daten bei KDG gelöscht.
Von Dir will aber die Telekom Geld im Wege der Weiterverrechnung, also möge bitte die Telekom Dir beweisen, dass die Berechnung zu Recht erfolgt. Dazu braucht es die Daten der Telekom und nicht die von KDG.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Es geht ja um meine Nachbarin, ich helfe ihr nur.
Wie soll mir denn die Telekom beweisen, das die Rechnung in der Höhe rechtens ist, wenn die Rechnungs-Daten bei der Telekom und KDG gelöscht sind ?
Gruß
Wie soll mir denn die Telekom beweisen, das die Rechnung in der Höhe rechtens ist, wenn die Rechnungs-Daten bei der Telekom und KDG gelöscht sind ?
Gruß
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- Kabelfreak
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Re: Falsche Rechnung erhalten !
Mag sein, ist auch wurscht.Corvette hat geschrieben:Es geht ja um meine Nachbarin, ich helfe ihr nur.
DAS steht nicht in dem Brief, da steht nur, dass sie bei KDG gelöscht sind, denn nur dort ist die Löschung beauftragt.Corvette hat geschrieben:wenn die Rechnungs-Daten bei der Telekom und KDG gelöscht sind ?
Die Telekom muss die Daten noch haben, die sind nur zu faul, die rauszusuchen, bei Gericht müssten die die aber auch vorlegen.
Grüße von EdeVau
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