Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
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Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Hallo,
ich hätte folgende Frage, stimmt es, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung gibt ?
Wohne zur Zeit noch in einer WG, diese wird jetzt aber wegen Erasmussemestern/Studienende aufgelöst.
Wir, also eigentlich ich habe einen Vertrag über "Internet & Telefon 32" vor etwa 1 1/2 Jahren abgeschlossen.
Ich bin mir bewußt, dass ich ggf. mit dem Anschluss/Vertrag umziehen kann, da ich aber keine WG
mehr gründen will, brauche ich nicht mehr so einen schnellen/breiten Anschluss.
Besteht dann die Möglichkeit den Vertrag wegen der WG-Auflösung vorzeitig zu beenden ?
Grüße
ich hätte folgende Frage, stimmt es, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung gibt ?
Wohne zur Zeit noch in einer WG, diese wird jetzt aber wegen Erasmussemestern/Studienende aufgelöst.
Wir, also eigentlich ich habe einen Vertrag über "Internet & Telefon 32" vor etwa 1 1/2 Jahren abgeschlossen.
Ich bin mir bewußt, dass ich ggf. mit dem Anschluss/Vertrag umziehen kann, da ich aber keine WG
mehr gründen will, brauche ich nicht mehr so einen schnellen/breiten Anschluss.
Besteht dann die Möglichkeit den Vertrag wegen der WG-Auflösung vorzeitig zu beenden ?
Grüße
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Das ginge wohl nur wenn die WG als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" einen Vertrag mit KDG abgeschlossen hätte und sich dann formell auflöst.itzatz hat geschrieben: Besteht dann die Möglichkeit den Vertrag wegen der WG-Auflösung vorzeitig zu beenden ?
Wenn aber nur die Bandbreite zu hoch ist, kann man m.E. nur eine ordentliche Kündigung oder Änderungskündigung durchsetzen.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Nein!itzatz hat geschrieben:Besteht dann die Möglichkeit den Vertrag wegen der WG-Auflösung vorzeitig zu beenden ?
In dem Fall leider nicht kann, sondern MUSS!itzatz hat geschrieben:Ich bin mir bewußt, dass ich ggf. mit dem Anschluss/Vertrag umziehen kann,
Der Vertrag zieht, wenn an der anderen Adresse möglich, mit Dir um.
Du kannst natürlich, da Du aus der Mindestvertragslaufzeit heraus bist, den Vertrag auf ein anderes Paket umbuchen lassen.itzatz hat geschrieben:brauche ich nicht mehr so einen schnellen/breiten Anschluss.
Wechselkosten auf ein kleineres Paket: 19,90 Euro.
MB-Berlin
VBE-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Ich dachte nur der Mitarbeiter im Laden hätte das gesagt.
Aber ich hatte mir schon gedacht, dass das wohl eher nicht geht.
Ich werde versuchen auf ein kleineres Paket umzusteigen.
Dass mit der GbR wäre ne Idee gewesen, nur weiß ich nicht ob sich
der Aufwand lohnt.
Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten.
Grüße
Aber ich hatte mir schon gedacht, dass das wohl eher nicht geht.
Ich werde versuchen auf ein kleineres Paket umzusteigen.
Dass mit der GbR wäre ne Idee gewesen, nur weiß ich nicht ob sich
der Aufwand lohnt.
Trotzdem vielen Dank für die schnellen Antworten.
Grüße
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Wobei es ja kaum mal günstigere Angebote gibt. Also 5 Euro billiger geht ja immer irgendwo, aber viel mehr ist eh nicht drin.
Also ich finde das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut bei KD. Allerdings funktioniert an meinem Anschluss auch fast immer alles perfekt.
Also ich finde das Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut bei KD. Allerdings funktioniert an meinem Anschluss auch fast immer alles perfekt.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Dei Gründung einer GbR kostet mit Sicherheit mehr als 19,90€, das geht wahrscheinlich schon für die Eintragung ins Handelsregister drauf...itzatz hat geschrieben: Dass mit der GbR wäre ne Idee gewesen, nur weiß ich nicht ob sich
der Aufwand lohnt.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Eine GbR kann man nicht ins Handelsregister eintragen. Nur als OHG.Hayek hat geschrieben:Dei Gründung einer GbR kostet mit Sicherheit mehr als 19,90€, das geht wahrscheinlich schon für die Eintragung ins Handelsregister drauf...itzatz hat geschrieben: Dass mit der GbR wäre ne Idee gewesen, nur weiß ich nicht ob sich
der Aufwand lohnt.
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
lol da hast du natürlich Recht
und ich hab in Gesellschaftsrecht ne 1,3 geschrieben wenn meine Professorin das erfährt erkennt sie mir den Schein ab...
und ich hab in Gesellschaftsrecht ne 1,3 geschrieben wenn meine Professorin das erfährt erkennt sie mir den Schein ab...
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Kannst du uns was von dem Zeug abgeben, dass du genommen hast ?benderip hat geschrieben:Ich bin neu hier, ich werde euch bald helfen .. Ich bin glücklich, in diesem Forum beitreten ....
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?
Kannste selber besorgen: Kryptonit._mrice_ hat geschrieben:Kannst du uns was von dem Zeug abgeben, dass du genommen hast ?benderip hat geschrieben:Ich bin neu hier, ich werde euch bald helfen .. Ich bin glücklich, in diesem Forum beitreten ....
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