Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?

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Nibelungen
Forenmutti
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Re: Sonderkündigungsrecht bei WG-Auflösung ?

Beitrag von Nibelungen »

itzatz hat geschrieben: Ich bin mir bewußt, dass ich ggf. mit dem Anschluss/Vertrag umziehen kann, da ich aber keine WG
mehr gründen will, brauche ich nicht mehr so einen schnellen/breiten Anschluss.
Die einzige Möglichkeit wäre, wenn Du in eine Wohnung ziehst, in der es kein KDG gibt. Ob Du aber bereit bist so weit zu gehen ist die andere Frage...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.