es ist so wie ich bereits geschrieben habe. ziehe ich z.b. ab 01.08.2010 nach "kein kabel deutschland stadt" (nicht versorgtes gebiet) teile dies KD aber erst am 01.09.2010 mit und habe erst ca.6 der 12 monate mindestlaufzeit genutzt, so kommt man mit dem entsprechendem nachweiß definitiv rückwirkend zum 01.08. raus!!!informant hat geschrieben:Hallo Stefish,stefish hat geschrieben:umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.
da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben.
bevor man jemanden als Nulpe betitelt, sollte man doch genauer drüber nachdenken. Denn so wie Du es sagst, ist es definitiv nicht. Eine rückwirkende Kündigung erfolgt nur, wenn man schon vorher gekündigt hat und den Nachweis nachreicht.
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zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Was sind denn deine Quellen? Wie gesagt, rein rechtlich besteht keine rückwirkende Kündigungsmöglichkeit - die Dienstleistung der KDG wird weiterhin erbracht und kann auch (rein technisch)genutzt werden. Dass man dort aus Kulanz rückwirkend Gebühren erstattet, ist allerdings möglich, wenn auch bei der KDG etwas, was wir hier eher selten zu hören bekommen
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Ich steh grad aufm Schlauch!Newty hat geschrieben:..... die Dienstleistung der KDG wird weiterhin erbracht und kann auch (rein technisch)genutzt werden.
Erklär mir bitte mal, wie die Leistung von KDG rein technisch erbracht werden kann, wenn man in ein nicht-kabel-versorgtes-Gebiet umzieht!!
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
So eine Bearbeitungsweise gibt es nicht, wenn doch kannst Du mir diese gerne per PN senden.stefish hat geschrieben:es ist so wie ich bereits geschrieben habe. ziehe ich z.b. ab 01.08.2010 nach "kein kabel deutschland stadt" (nicht versorgtes gebiet) teile dies KD aber erst am 01.09.2010 mit und habe erst ca.6 der 12 monate mindestlaufzeit genutzt, so kommt man mit dem entsprechendem nachweiß definitiv rückwirkend zum 01.08. raus!!!informant hat geschrieben:Hallo Stefish,stefish hat geschrieben:umzug in nicht versorgtes gebiet = sonderkündigungsrecht !ohne irgendwelche fristen!!
die nehmen dein vertrag rückwirkend raus zu dem tag welcher auf der ummeldebestätigung steht.
ohne wenn und aber.
da scheinst im KSC mal wieder ne nulpe erwischt zu haben.
bevor man jemanden als Nulpe betitelt, sollte man doch genauer drüber nachdenken. Denn so wie Du es sagst, ist es definitiv nicht. Eine rückwirkende Kündigung erfolgt nur, wenn man schon vorher gekündigt hat und den Nachweis nachreicht.
Der Informant
Eine Kündigung wegen Umzug in ein nichtversorgtes Gebiet ist immernoch eine Kulanz seitens KD. Du wirst nirgends in den AGB´s finden, das diese Bearbeitung eine Pflicht von KD ist.
Vielleicht kann der TE mit Hilfe des Beschwerdemanagements ein Einigung erreichen, aber das wäre dann immernoch eine Kulanzentscheidung.
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Die Dienstleistung Kabelanschluss bzw Internet über Breitbandkabel ist ortsgebunden. Damit kannst du weiterhin den Anschluss in deiner alten Wohnung nutzen. Daher rein technisch. Kabel Deutschland erfüllt damit alles, was vereinbart wurde.steve0564 hat geschrieben:Ich steh grad aufm Schlauch!Newty hat geschrieben:..... die Dienstleistung der KDG wird weiterhin erbracht und kann auch (rein technisch)genutzt werden.
Erklär mir bitte mal, wie die Leistung von KDG rein technisch erbracht werden kann, wenn man in ein nicht-kabel-versorgtes-Gebiet umzieht!!
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Nimms mir nicht übel ist aber völliger Schrott.stefish hat geschrieben: es ist so wie ich bereits geschrieben habe. ziehe ich z.b. ab 01.08.2010 nach "kein kabel deutschland stadt" (nicht versorgtes gebiet) teile dies KD aber erst am 01.09.2010 mit und habe erst ca.6 der 12 monate mindestlaufzeit genutzt, so kommt man mit dem entsprechendem nachweiß definitiv rückwirkend zum 01.08. raus!!!
4.1.4. eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Kabel Deutschland unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Wenn du am 01.08.10 umziehst und den Vertrag erst am 01.09.10 kündigst hast du einfach mal Pech. Warum sollte KDG dich denn rückwirkend rauslassen wenn vorher keine Kündigung da ist?
Bei einem nachträglichen Nachweis wird die Kündigung entweder zum Eingangsdatum des ersten Kündigungsschreiben (falls die schriftliche Kündigung nach dem Umzug erfolgt ist) oder zum Umzugsdatum in Zukunft angepasst. Aber NIE rückwirkend wenn keine Kündigung vorliegt.
Wenn du am 01.07.10 zum 01.08.10 kündigst bekommst du eine Bestätigung zum Laufzeitende aufgrund fehlenden Nachweises. Wenn du nun den Nachweis am 01.09.10 schickst kommst du zum 01.08.10 raus aber auch nur weil du vorher bereits gekündigt hast.
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
es sei nur nebenbei erwähnt das ich seit mehr als 4 jahren für KD tätig bin... und ich könnte unmengen an kunden anbringen wo es so gelaufen ist. das das nicht immer nach dem ersten anruf im KSC geklappt hat, räume ich ein. dann bleiben noch intern möglichkeiten. ist halt auch immer davon abhängig, an wen man sich mit solchen problemen als kunde wendet.Scraby hat geschrieben:Nimms mir nicht übel ist aber völliger Schrott.stefish hat geschrieben: es ist so wie ich bereits geschrieben habe. ziehe ich z.b. ab 01.08.2010 nach "kein kabel deutschland stadt" (nicht versorgtes gebiet) teile dies KD aber erst am 01.09.2010 mit und habe erst ca.6 der 12 monate mindestlaufzeit genutzt, so kommt man mit dem entsprechendem nachweiß definitiv rückwirkend zum 01.08. raus!!!
4.1.4. eingetretene Änderungen seiner persönlichen Vertragsdaten (u. a. Namen, Anschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse) Kabel Deutschland unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Wenn du am 01.08.10 umziehst und den Vertrag erst am 01.09.10 kündigst hast du einfach mal Pech. Warum sollte KDG dich denn rückwirkend rauslassen wenn vorher keine Kündigung da ist?
Bei einem nachträglichen Nachweis wird die Kündigung entweder zum Eingangsdatum des ersten Kündigungsschreiben (falls die schriftliche Kündigung nach dem Umzug erfolgt ist) oder zum Umzugsdatum in Zukunft angepasst. Aber NIE rückwirkend wenn keine Kündigung vorliegt.
Wenn du am 01.07.10 zum 01.08.10 kündigst bekommst du eine Bestätigung zum Laufzeitende aufgrund fehlenden Nachweises. Wenn du nun den Nachweis am 01.09.10 schickst kommst du zum 01.08.10 raus aber auch nur weil du vorher bereits gekündigt hast.
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Wenn du die vorangegangenen Postings der einzelnen Mitglieder richtig lesen würdest, könntet du schlussfolgern das du nicht der einzige bist der für KDG arbeitet. Und es wurden bereits von mehreren die richtigen Antworten gegeben.stefish hat geschrieben:es sei nur nebenbei erwähnt das ich seit mehr als 4 jahren für KD tätig bin... und ich könnte unmengen an kunden anbringen wo es so gelaufen ist. das das nicht immer nach dem ersten anruf im KSC geklappt hat, räume ich ein.
Es gibt eine klare Arbeitsanweisung zu Kündigung in nicht versorgtes Gebiet mit nachträglichem Nachweis. Wenn ich also erst jemanden intern anschreiben muss um etwas bearbeiten zu können, dann ist es keine offizielle Vorgehensweise sondern ist zum Schluss ggf. eine Kulanz des abschließenden Bearbeiters. Die kann aber nicht als normaler Prozess genommen werden.stefish hat geschrieben:dann bleiben noch intern möglichkeiten. ist halt auch immer davon abhängig, an wen man sich mit solchen problemen als kunde wendet.
Aus diesem Grund würde ich dich auch bitten nicht so nen Zeug zu posten. Eventuell verlässt sich mal einer auf sowas weil er den Treat nich zu Ende liest und bleibt dann auf den Kosten sitzen.
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Es ist schon interessant wieviele hier auch bei KDG arbeiten.
Aber wie Ihr ja dann alle wisst gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Und so kann man keine allgemeingültige Aussage treffen, wie das gehandhabt wird.
den a) ist das von TV zu HSI unterschiedlich (zumindest manchmal) und b) hat KDG allein im letzten Jahr die Regeln dazu 4 mal geändert.
Euer Goetti
Aber wie Ihr ja dann alle wisst gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Und so kann man keine allgemeingültige Aussage treffen, wie das gehandhabt wird.
den a) ist das von TV zu HSI unterschiedlich (zumindest manchmal) und b) hat KDG allein im letzten Jahr die Regeln dazu 4 mal geändert.
Euer Goetti
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Re: zum 1.Mai umgezogen, soll trotzdem bis juni zahlen!
Mir stellt sich insbesondere die Frage, warum die alle nicht richtig arbeiten?Goettervater hat geschrieben:Es ist schon interessant wieviele hier auch bei KDG arbeiten.
Täten sie das, dann könnten ja gar nicht so viele Beschwerden hier aufkommen
Grüße von EdeVau
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