AGB-Änderung für TV-Vertrag
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AGB-Änderung für TV-Vertrag
Hallo zusammen,
vor 1 1/2 Wochen erreichte mich per Infopost ein Brief von KDG. Auf dem Umschlag in Rot und Fett "Wichtige Vertragsunterlagen".
Darin wurde angekündigt das die AGB Kabelfernsehen Einzelnutzer überarbeitet und außerdem der aktuellen Rechtsprechung angepasst worden ist.
Nach dem Widerspruch per Email habe ich jetzt die Antwort als Brief bekommen. In dem wird mir die Fortführung zu meiner gültigen AGB bestätigt. Natürlich hatte der Brief, wie bei KDG gewohnt, einen Lapsus. Ich Schreiben scheint es Felder zu geben, die befüllt werden müssen. Wenn nicht passiert dieses:
"vielen Dank für Ihr Schreiben vom Eingangsdatum. Wir bestätigen Ihnen hiermit, der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Datum fristgerecht widersprochen zu haben. Unser Vertragsverhältnis wird daher zu den Ihnen bereits vorliegenden AGB fortgesetzt."
Also, wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, kann widersprechen. Der Vertrag wird mit der alten AGB fortgeführt.
Gruß Gastanmeldung
vor 1 1/2 Wochen erreichte mich per Infopost ein Brief von KDG. Auf dem Umschlag in Rot und Fett "Wichtige Vertragsunterlagen".
Darin wurde angekündigt das die AGB Kabelfernsehen Einzelnutzer überarbeitet und außerdem der aktuellen Rechtsprechung angepasst worden ist.
Nach dem Widerspruch per Email habe ich jetzt die Antwort als Brief bekommen. In dem wird mir die Fortführung zu meiner gültigen AGB bestätigt. Natürlich hatte der Brief, wie bei KDG gewohnt, einen Lapsus. Ich Schreiben scheint es Felder zu geben, die befüllt werden müssen. Wenn nicht passiert dieses:
"vielen Dank für Ihr Schreiben vom Eingangsdatum. Wir bestätigen Ihnen hiermit, der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Datum fristgerecht widersprochen zu haben. Unser Vertragsverhältnis wird daher zu den Ihnen bereits vorliegenden AGB fortgesetzt."
Also, wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, kann widersprechen. Der Vertrag wird mit der alten AGB fortgeführt.
Gruß Gastanmeldung
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- ehemals MB-Berlin
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Was nutzt Dir der Widerspruch?
Du wirst einige Produkte der KDG nicht nutzen können bzw. wirst Du dann diesen AGb doch zustimmen müssen.
Welches Punkt der neuen AGB hat Dich denn zu diesem Widerspruch veranlasst?
MB-Berlin
Du wirst einige Produkte der KDG nicht nutzen können bzw. wirst Du dann diesen AGb doch zustimmen müssen.
Welches Punkt der neuen AGB hat Dich denn zu diesem Widerspruch veranlasst?
MB-Berlin
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 24.07.2010, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
VBE-Berlin
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
das Frage ich mich auch, in der AGB wurde doch nichts negatives geändert. Ohne diese neue AGB kann man die VoD Dienste nicht nutzen.
Paket: Internet, Phone & TV Komfort Vielfalt HD Kabel 200 V
Hardware: FRITZ!Box 6490 (kdg), Sagemcom RCI88-1000 KDG, Smit CI+ Modul (Zweitkarte), Vodafone Giga TV (Beta)
[img]https://www.speedtest.net/result/5273396648.png[/img]
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- Fortgeschrittener
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Für mich gilt die alte AGB weiter.MB-Berlin hat geschrieben:Was nutzt Dir der Widerspruch?
Soso. Ist auch meine Meinung das ich der aktuellen AGB zustimme, wenn ich eine Vertragsänderung vornehme. Ich nutze nur Analog-Kabel-TV. Was interessieren mich die digitalen Dienste, wenn ich diese nicht nutze.Du wirst einige Produkte der KDG nicht nutzen können bzw. wirst Du dann diesen AGb doch zustimmen müssen.
zum Beispiel Punkt 9 - allgemeiner Teil. Hier möchte KDG jederzeit und ohne Nennung von Gründen Leistungen, Laufzeit und die Kündigung ändern.Welches Punkt der neuen AGB hat Dich denn zu diesem Widerspruch veranlasst?
Ich möchte mich auch hier nicht streiten, was ich nutzen kann und was nicht. Ich weiss selber, wenn ich den Vertrag ändere das ich den aktuell gültigen AGB zustimmen muss. Bis dahin allerdings nicht.
Ich wollte nur mitteilen das KDG die Verträge bei Widerspruch weiterlaufen lässt.
Gruß Gastanmeldung
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- ehemals MB-Berlin
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Meinst Du diesen Passus:
MB-Berlin
Der ist auch schon Bestandteil der jetzigen AGB. Dann musst Du schon sehr alte AGB haben, wenn er da noch nicht drin steht.9.1. a) Kabel Deutschland ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese
Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen
Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich
vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen.
Was mit einem Blick in die AGB auch so sein muss:Gastanmeldung hat geschrieben:Ich wollte nur mitteilen das KDG die Verträge bei Widerspruch weiterlaufen lässt.
aber zu beachten ist dieses:Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der
Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die
vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
Da die AGB-Änderung auch Gründe in gesetzlichen Änderungen haben soll, kann es also sein, dass die KDG Dir IRGENDWANN kündigen muss, um gesetzliche Auflagen eihalten zu können.Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung
des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
MB-Berlin
VBE-Berlin
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- Kabelexperte
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Ich gehe mal davon aus, dass der von MB-Berlin zitierte Passus korrekt ist, dann doch diese Punkte ausdrücklich genannt als "gewichtige Bestimmungen", die eben nicht einfach geändert werden können.Gastanmeldung hat geschrieben: zum Beispiel Punkt 9 - allgemeiner Teil. Hier möchte KDG jederzeit und ohne Nennung von Gründen Leistungen, Laufzeit und die Kündigung ändern.
Strotti
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- Fortgeschrittener
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
hallo,
und wenn man einfach nichts unternimmt, und im "ernstfall" sich einfach darauf beruft, das man
dieses schreiben, welches ja als einfacher brief ins haus kam, nie bekommen hat?
was sagt die rechsabteilung dazu?
und wenn man einfach nichts unternimmt, und im "ernstfall" sich einfach darauf beruft, das man
dieses schreiben, welches ja als einfacher brief ins haus kam, nie bekommen hat?
was sagt die rechsabteilung dazu?
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- Forenmutti
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Wie wärs mal mit Details? Was HAT sich denn geändert? Gehts nur um VoD? Oder schieben sie irgendwas zu CI+ mit drunter?
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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- Newbie
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Hallo zusammen,
kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen aufgrund der AGB änderung?
Habe zwar kein Problem mit den änderungen, aber ich möchte sowieso kündigen und so vielleicht vor der mindestvertragslaufzeit kündigen. Da ich die frist grade verpasst habe hätte ich den anschluss sonst um weitere 12 Monate am hals
bye
kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen aufgrund der AGB änderung?
Habe zwar kein Problem mit den änderungen, aber ich möchte sowieso kündigen und so vielleicht vor der mindestvertragslaufzeit kündigen. Da ich die frist grade verpasst habe hätte ich den anschluss sonst um weitere 12 Monate am hals
bye
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- Insider
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- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag
Nein. Nur widersprechen.