AGB-Änderung für TV-Vertrag

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Gastanmeldung
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AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Gastanmeldung »

Hallo zusammen,

vor 1 1/2 Wochen erreichte mich per Infopost ein Brief von KDG. Auf dem Umschlag in Rot und Fett "Wichtige Vertragsunterlagen".

Darin wurde angekündigt das die AGB Kabelfernsehen Einzelnutzer überarbeitet und außerdem der aktuellen Rechtsprechung angepasst worden ist.

Nach dem Widerspruch per Email habe ich jetzt die Antwort als Brief bekommen. In dem wird mir die Fortführung zu meiner gültigen AGB bestätigt. Natürlich hatte der Brief, wie bei KDG gewohnt, einen Lapsus. Ich Schreiben scheint es Felder zu geben, die befüllt werden müssen. Wenn nicht passiert dieses:

"vielen Dank für Ihr Schreiben vom Eingangsdatum. Wir bestätigen Ihnen hiermit, der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Datum fristgerecht widersprochen zu haben. Unser Vertragsverhältnis wird daher zu den Ihnen bereits vorliegenden AGB fortgesetzt."

Also, wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, kann widersprechen. Der Vertrag wird mit der alten AGB fortgeführt.

Gruß Gastanmeldung
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VBE-Berlin
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von VBE-Berlin »

Was nutzt Dir der Widerspruch?

Du wirst einige Produkte der KDG nicht nutzen können bzw. wirst Du dann diesen AGb doch zustimmen müssen.

Welches Punkt der neuen AGB hat Dich denn zu diesem Widerspruch veranlasst?

MB-Berlin
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 24.07.2010, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Matty06
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Matty06 »

das Frage ich mich auch, in der AGB wurde doch nichts negatives geändert. Ohne diese neue AGB kann man die VoD Dienste nicht nutzen.
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Gastanmeldung
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Gastanmeldung »

MB-Berlin hat geschrieben:Was nutzt Dir der Widerspruch?
Für mich gilt die alte AGB weiter.
Du wirst einige Produkte der KDG nicht nutzen können bzw. wirst Du dann diesen AGb doch zustimmen müssen.
Soso. Ist auch meine Meinung das ich der aktuellen AGB zustimme, wenn ich eine Vertragsänderung vornehme. Ich nutze nur Analog-Kabel-TV. Was interessieren mich die digitalen Dienste, wenn ich diese nicht nutze.
Welches Punkt der neuen AGB hat Dich denn zu diesem Widerspruch veranlasst?
zum Beispiel Punkt 9 - allgemeiner Teil. Hier möchte KDG jederzeit und ohne Nennung von Gründen Leistungen, Laufzeit und die Kündigung ändern.

Ich möchte mich auch hier nicht streiten, was ich nutzen kann und was nicht. Ich weiss selber, wenn ich den Vertrag ändere das ich den aktuell gültigen AGB zustimmen muss. Bis dahin allerdings nicht.

Ich wollte nur mitteilen das KDG die Verträge bei Widerspruch weiterlaufen lässt.

Gruß Gastanmeldung
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VBE-Berlin
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von VBE-Berlin »

Meinst Du diesen Passus:
9.1. a) Kabel Deutschland ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese
Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen
Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich
vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen.
Der ist auch schon Bestandteil der jetzigen AGB. Dann musst Du schon sehr alte AGB haben, wenn er da noch nicht drin steht.
Gastanmeldung hat geschrieben:Ich wollte nur mitteilen das KDG die Verträge bei Widerspruch weiterlaufen lässt.
Was mit einem Blick in die AGB auch so sein muss:
Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der
Änderungswunsch von Kabel Deutschland als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die
vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
aber zu beachten ist dieses:
Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung
des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
Da die AGB-Änderung auch Gründe in gesetzlichen Änderungen haben soll, kann es also sein, dass die KDG Dir IRGENDWANN kündigen muss, um gesetzliche Auflagen eihalten zu können.

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Strotti
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Strotti »

Gastanmeldung hat geschrieben: zum Beispiel Punkt 9 - allgemeiner Teil. Hier möchte KDG jederzeit und ohne Nennung von Gründen Leistungen, Laufzeit und die Kündigung ändern.
Ich gehe mal davon aus, dass der von MB-Berlin zitierte Passus korrekt ist, dann doch diese Punkte ausdrücklich genannt als "gewichtige Bestimmungen", die eben nicht einfach geändert werden können.

Strotti
RuHe
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von RuHe »

hallo,
und wenn man einfach nichts unternimmt, und im "ernstfall" sich einfach darauf beruft, das man
dieses schreiben, welches ja als einfacher brief ins haus kam, nie bekommen hat?

was sagt die rechsabteilung dazu?
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Nibelungen
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Nibelungen »

Wie wärs mal mit Details? Was HAT sich denn geändert? Gehts nur um VoD? Oder schieben sie irgendwas zu CI+ mit drunter?
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Peter3455
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Peter3455 »

Hallo zusammen,
kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen aufgrund der AGB änderung?
Habe zwar kein Problem mit den änderungen, aber ich möchte sowieso kündigen und so vielleicht vor der mindestvertragslaufzeit kündigen. Da ich die frist grade verpasst habe hätte ich den anschluss sonst um weitere 12 Monate am hals :wand:

bye
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Bubblegum
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Re: AGB-Änderung für TV-Vertrag

Beitrag von Bubblegum »

Nein. Nur widersprechen.