Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentümer

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Michaeh86
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Registriert: 26.07.2010, 20:39

Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentümer

Beitrag von Michaeh86 »

Hallo,
folgende Situation:
Bei Einzug in eine Wohnung haben mein Mitbewohner und ich über ihn einen Internet- und FestnetzVertrag mit KabelDeutschland abgeschlossen.
(attraktives 32mbit angebot mit 22,90€ und 12Mon Vertragslaufzeit)
Abgesehen davon dass die Geschwindigkeit wirklich nie erreicht worden ist bin ich mit dem Preis doch zufrieden.
Jetzt ist mein Mitbewohner zum Ende des Semesters (Mai '10) ausgezogen und wir haben den Vertrag einfach weiterlaufen lassen, uns informiert und nachdem er in ne Wohnung zieht in der Kabelanschluss und 32Mbit erreichbar sind kann Sonderkündigung nicht in Betracht gezogen werden.

So weit so gut, am Telefon wurde bei einer telefonischen Nachfrage zwecks Vertragspartnerwechsel, also Überschreibung uns pauschal gesagt, dass dies nur im Todesfall passiert.
Folgendes steht dazu in den AGBs:

"12.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Kabel Deutschland auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann
nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden"

Die Zustimmung wird mir hier doch nicht aus einem sachlichen Grund verweigert?
Ich hab den Grund telefonisch noch nicht herausfinden können, vllt hilft ja ein Brief / Email

Mir macht eine Nichtübernahme nicht viel aus, ausser dass ich dann den Vertrag auf mich neu mache und sogar Geld spare.
Trotzdem würde ich das alles nicht schreiben, wenn nicht folgendes passiert ist:

Störung von Telefon und Internet, Anruf bei der techn. Kundenhotl.:
1.Auskunf: Keine Störung vorhanden, ich soll versuchen mit einem Zweit-Telefon vom Nachbarn oder Handy anzurufen, den genauen Zeitpunkt durchgeben mit Nummer, damit die Techniker das dann überprüfen können
2. Anruf: Möchte Daten durchgeben werde nach Namen gefragt, der natürlich nicht Vertragseigentümer ist und werde wie Dreck behandelt.
Auf Grund von Vertragsrecht können sie die Störung und die Daten von mir nicht aufnehmen und beten mich um ihr Verständnis.
3. Anruf: Mich als Vertragseigentümer ausgegeben und das ganze in die Wege geleitet.

Aus meiner Sicht sehr lächerlich so mit Kunden umzugehen.
Sorry wegen dieser Wand aus Text :)
Hoffe ihr könnt mir die Frage zur Vertragsübernahme beantworten,

Vielen Dank im Voraus
Michaeh86
Kholdan Brehn
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Re: Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentüme

Beitrag von Kholdan Brehn »

"12.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Kabel Deutschland auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann
nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden"

Vorweg: IANAL
Wenn du jetzt den Anschluß zahlst, KD vom Wohnungswechsel deines Mitbewohners weiß und die Abbuchungen von deinem Konto vornimmt, dann haben sie schon zugestimmt. Du übernimmst offensichtlich die Pflichten des Vertrags (primär die Zahlungspflicht), also darfst du auch die Rechte des Vertrags in Anspruch nehmen.

Ich würde an deiner Stelle einen physikalischen Brief schreiben, in dem ich die Sachlage schildere mit dem Mitbewohner und seinem Umzug. Dann schreibt dir dein ehemaliger Mitbewohner eine Abtrittserklärung über den KD-Vertrag. Das ganze tütest du ein und schickst es per Einschreiben an KD (Unterföhring). Kabel'schland wäre dumm, darauf nicht einzugehen, denn normalerweise wenn ein Kunde geht müssen sie sich einen neuen mit ihrem Lockangebot ködern. Das fällt in deinem Fall flach, also Geld gespart.
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Scraby
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Re: Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentüme

Beitrag von Scraby »

Gib einfach an, dass du der Nachmieter bist und einen eigenen Vertrag abschließen willst. Vorteil für dich Neukundenkonditionen. Der vorherige Vertragspartner soll dann seinen Vertrag aufgrund eines Nachmieters kündigen. Er brauch ja nicht sagen wohin er gezogen ist. Sein Vertrag wird dann zum Installationsdatum deines Vertrages beendet.
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VBE-Berlin
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Re: Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentüme

Beitrag von VBE-Berlin »

Scraby hat geschrieben:Der vorherige Vertragspartner soll dann seinen Vertrag aufgrund eines Nachmieters kündigen. Er brauch ja nicht sagen wohin er gezogen ist. Sein Vertrag wird dann zum Installationsdatum deines Vertrages beendet.
Seit wann geht so etwas?

MB-Berlin
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Michaeh86
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Re: Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentüme

Beitrag von Michaeh86 »

Ja ich wollte das mit Nachmieter machen, mir wurde aber wie gesagt pauschal abgelehnt den Vertrag zu übertragen ausser
a) Todesfall (bissl zu jung dafür^^)
b) Sonderkonditionen beim Umzug in nicht vorhandenen KD Gebiet (trifft auch net zu)

Jetzt frag ich mich halt immernoch was dieser sachliche Grund für die Ablehnung ist , mal schauen vllt ruf ich nochma an

Was mich auch wundert ist die Kommunikation intern von KD, beim Anruf bei der Technik wegen der Störung wurde mir beiläufig gesagt, dass es natürlich geht einen Vertrag zu überschreiben und er gar nicht weiß wie die Kollegen vom Service darauf kommen dass es nicht geht^^

Generell schreckt mich das alles doch bissl ab einen Vertrag neuzumachen wenn er von meinem ehemaligen Mitbewohner gekündigt worden ist, denn vor allem die Tatsache dass ich nicht mal ne Störung melden kann spricht absolut gegen den Service bei denen
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Scraby
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Re: Vertragsumschreibung, Störung als NichtVertragseigentüme

Beitrag von Scraby »

Michaeh86 hat geschrieben:Generell schreckt mich das alles doch bissl ab einen Vertrag neuzumachen wenn er von meinem ehemaligen Mitbewohner gekündigt worden ist, denn vor allem die Tatsache dass ich nicht mal ne Störung melden kann spricht absolut gegen den Service bei denen
Das hat nichts mit schlechtem Service zu tun. Stell dir mal vor die Störung liegt nicht im Verantwortungsbereich der KDG. Dann musst du 99,50 Euro für den Techniker zahlen. Du siehst das aber nicht ein und zahlst nicht. Rate mal wer dann die Mahnung bekommt. Der Vertragspartner und das bist in diesem Fall nicht du. Denn die Servicefirma bekommt auch nur die Daten die bei KDG hinterlegt sind.