Probleme bei neuem Vertrag
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Newbie
- Beiträge: 19
- Registriert: 30.07.2010, 21:46
Re: Probleme bei neuem Vertrag
Der Vertrag beginnt offiziell sobald der TK das Modem provessioniert hat, egal ob die Auftragsbestätigung bereits im Briefkasten war oder nicht
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- Kabelexperte
- Beiträge: 602
- Registriert: 03.06.2010, 00:19
Re: Probleme bei neuem Vertrag
Hallo,Kabelmensch hat geschrieben:So isses.schnullimulli hat geschrieben:Denn wenn installiert ist, ist die Leistung erbracht und sie wurde sicher auch genutzt. So wie sie genutzt wurde ist der Widerruf glaub ich nicht mehr möglich.
Alles, was eine Telefonnummer beinhaltet, ist eine auf den Kunden speziell angepaßte Dienstleistung. Mit Beginn der Dienstleistung erlischt daher das Widerrufsrecht. Mal einfach die Belehrung genau lesen
Bezieht sich aufs Widerrufsrecht im BGB; man suche den § selbst.
Eure Aussage stimmt nicht. Seit längerer Zeit wurde das Widerrufsverfahren bei KDG angepasst. Ein Widerruf ist innerhalb der 14 tägigen Frist (21 Tage mit Postweg) jederzeit möglich. Dabei ist es unerheblich, ob schon installiert wurde oder nicht.
Wenn man nach Installation widerruft, werden die angefallenen Gebühren bis zum Bearbeitungstag in Rechnung gestellt.
Bei dem Widerrufsrecht zählen natürlich weiterhin die Regeln, das Verträge, die im Handel geschlossen wurden, nicht widerrufen werden können.
Der Informant
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- Kabelexperte
- Beiträge: 533
- Registriert: 07.03.2010, 11:07
- Wohnort: Hamburg
Re: Probleme bei neuem Vertrag
Oh weia, mündliche Nebenabreden sind wertloser Müll wenn nichts davon schriftlich fixiert wurde BEVOR der Vertrag zustande kommt, Es ist heute gängige Praxis Kunden mit nicht haltbaren Bekundungen telefonisch in Laufzeitverträge zu tricksen. Auch bei Auge2Auge Verträgen die keine 14 Tage Widerruf haben wird das meistens gemacht.
So einen Vertrag darf man nur in der Form abschliessen das man auf jeden Fall die Widerrufsfrist auf seiner Seite hat. Dann ist umgehend die Auftragsbestätigung penibelst auf das abgesprochene zu prüfen. Fehlt es darauf, dann SOFORT WIDERRUF.
So einen Vertrag darf man nur in der Form abschliessen das man auf jeden Fall die Widerrufsfrist auf seiner Seite hat. Dann ist umgehend die Auftragsbestätigung penibelst auf das abgesprochene zu prüfen. Fehlt es darauf, dann SOFORT WIDERRUF.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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Re: Probleme bei neuem Vertrag
siehe aenderung § 312 d Abs. 3 BGB aus 08/2009.Das glaube ich nicht, dass das möglich ist. Denn wenn installiert ist, ist die Leistung erbracht und sie wurde sicher auch genutzt. So wie sie genutzt wurde ist der Widerruf glaub ich nicht mehr möglich.
die angaben von informant sind im uebrigen voellig zutreffend. die einschraenkung fuer im handel geschlossene vertraege ist hier irrelevant, denn te gibt ja an am telefon beauftragt zu haben.
carstenheinrich.com