KD Kündigung Hilfe

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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alexl
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von alexl »

Masterflok hat geschrieben:Richtig, zumal du es nicht nur einmal versucht hast.

Manchmal müssen solche Firmen am eigenen Leibe spüren, wie teuer so ein kundenunfreundliches Verhalten sein kann. Deshalb, Einzugsermächtigung entziehen sobald keine Leistungen seitens KD erbracht werden. Lass dich nicht von dem KD-Jünger MB-Berlin verunsichern.
In dem Fall ist das falsch. Denn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung hat ja der Kunde verursacht.

Vertragsauflösung bei Umzug ist eine freiwillige Kulanzleistung seitens von KDG, die sie auch nicht jedem Kunden gewähren müssen.
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VBE-Berlin
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von VBE-Berlin »

alexl hat geschrieben:Vertragsauflösung bei Umzug ist eine freiwillige Kulanzleistung seitens von KDG, die sie auch nicht jedem Kunden gewähren müssen.
So ist es, Masterflok will das aber nicht hören.

Sinnvoll wäre, wenn man sich vorher beraten läßt, was alles notwendig ist, um aus einem Vertrag herauszukommen.
Dann klappt es auch mit der Kündigung.

MB-Berlin
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Anha60de
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Anha60de »

Hallo,

so langsam kommt die Hoffnung wieder :-) Leider kann ich noch keine Email versenden und warte auf eine Freischaltung.

Wenn mein Mentor dieses Lesen sollte, bitte warten.

Danke
Andrè
Masterflok
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Masterflok »

alexl hat geschrieben:In dem Fall ist das falsch. Denn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung hat ja der Kunde verursacht.

Vertragsauflösung bei Umzug ist eine freiwillige Kulanzleistung seitens von KDG, die sie auch nicht jedem Kunden gewähren müssen.
Das sehen deutsche Gerichte völlig anders, siehe => AG München, Az. 271 C 32921/06
Auch wenn sich einige Anbieter gerne sträuben: Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn der Anbieter am neuen Wohnort des Kunden innerhalb Deutschlands keinen relevanten Anschluss zur Verfügung stellen kann. Ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München stellt in diesem Zusammenhang bereits klar: Ein Vertragspartner, der eine vertraglich verpflichtete Leistung nicht erbringen kann, hat auch kein Recht auf Gegenleistung. Bezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält.
:roll:

Deshalb der Tipp:
Verhält sich KD weiterhin ignorant, dann einfach die Zahlung unterbinden.
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Bubblegum
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Bubblegum »

Wenn der Nachweis zur Nutzung des Sonderkündigungsgrundes -am Besten nachweisbar- bei KD vorliegt, und dies für die vollständige Auflösung des bisherigen Vertrages ausreicht, dann sollte sich KD schnell bewegen.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass so mancher Bearbeiter mit einem -gern auch nach Vertragsende- eingehenden Nachweis nichts anzufangen weis ...
Newty
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Newty »

Wie oft denn noch... Es ist weder eine (Sonder)Kündigung, noch besteht ein Recht. Nur weil ein Amtsgericht da die richtige Entscheidung getroffen hat, kann das bei einem anderen Gericht vollkommen in die andere Richtung gehen. Es handelt sich hier um eine vorzeitige Vertragsauflösung im gegenseitigen Einverständnis.

Aus diesem Grund ist das Schreiben des TE auch im vollkommen falschen Büro gelandet und dort wurde Schema-F "Kündigung" abgearbeitet. Mir scheint es fast, dass Kabel Deutschland 2 Mitarbeiter für einen Brief braucht. Einen, der ihn liest und in Fälle pauschalisiert und einen, der diesen pauschalisierten Fall abarbeitet.

In keinem Fall die Zahlung kippen und aufs Inkasso warten! Inkassobüros haben in der Regel keine Ahnung vom Produkt, noch von dessen technischer Gestaltung. Weiterhin hat man dort kein Interesse daran, dass man sich gütlich einigt.
Mit Glasfaser in den Keller
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Masterflok
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Masterflok »

Genau, lass sie ruhig abbuchen, völlig egal welche Summe.

Anders gefragt: Was hat er denn zu verlieren? Es gibt keinen Fall in Deutschland, in dem zukunsten des Anbieters entschieden wurde. Wenn KD so ignorant ist, müssen sie nunmal die finanziellen Konsequenzen tragen.



Lass mich raten, ihr arbeitet beide für KD? ... mein herzliches Beileid! :kaffee:
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Bubblegum
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Bubblegum »

OT
von Masterflok » 03.08.2010, 23:05
Lass mich raten, ihr arbeitet beide für KD? ... mein herzliches Beileid!
10 Euro fürs Phrasenschwein ...
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Newty »

Masterflok hat geschrieben:Genau, lass sie ruhig abbuchen, völlig egal welche Summe.
Das habe ich so nicht gesagt. Dass die Grundgebühr bis zu Auflösung anfällt, sollte klar sein. Dass diese zurückerstattet wird, auch. Dies ist, wenn der Titel beim Inkasso liegt, nicht mehr so einfach.
Warum denken eigentlich alle immer so alttestamentarisch? Dasselbe Verhalten nach Abschalten des Monitors und wir hätten Bürgerkrieg draußen...
Anders gefragt: Was hat er denn zu verlieren? Es gibt keinen Fall in Deutschland, in dem zukunsten des Anbieters entschieden wurde. Wenn KD so ignorant ist, müssen sie nunmal die finanziellen Konsequenzen tragen.
Im Zweifel 2 Instanzen und die Zeit, die das kostet.
Lass mich raten, ihr arbeitet beide für KD? ... mein herzliches Beileid! :kaffee:
Japp, ich arbeite 5 Stunden im Monat für KD - so lange brauch ich nämlich, um die Rechnungen von denen zu bezahlen :brüll:
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diddi4
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von diddi4 »

Natürlich hat er ein Sonderkündigungsrecht und dieses wird in der AGB von KD auch zugestanden:

8.6. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

und nach folgenden Gesetzen ist dieses ein wichtiger Grund und einhellige Rechstprechung (gilt z. B. auch für Versicherungen und DSL-Verträge):

BGB § 314 (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) und § 313 Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Also, wenn KD alle Unterlagen von Dir hat, (mit Einschreiben und Rückantwort). Abbuchungen sofort zurückbuchen.Alle Inkassoschreiben kannst Du dann in den Papierkorb werfen. Erst wenn der Mahnbescheid kommen sollte, den unbedingt widersprechen. Gründe muss man da noch gar nicht angeben, kann man aber. Bei der dann kommenden Gerichtsverhandlung sieht KD dann alt aus. Aber ich gehe davon aus, dass es soweit gar nicht kommen wird!
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