KD Kündigung Hilfe

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Masterflok
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Masterflok »

Richtig, meine Wort!

Fast ein ganzer Arbeitstag für die Grundgebühr des Kabelanschlusses? Bist du Single, oder musst du davon auch noch eine Familie ernähren?
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VBE-Berlin
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von VBE-Berlin »

diddi4 hat geschrieben:Natürlich hat er ein Sonderkündigungsrecht und dieses wird in der AGB von KD auch zugestanden:
Das habe ich auch so nie bestritten. In den AGB sind schon einige Dinge geregelt. Kulanz war auf seiten der KDG da ein schlechtes Wort.
Das es gesetzlich geregelt ist, sehe ich nicht so. Das Juraforum auch nicht.
Das Urteil des bayrischen Gerichts war mir allerdings noch nicht bekannt. Wobei es für meinen Arbeitsbereich auch keine rechtliche Auswirkung hat.

ansonsten verhält sich die Telekom z.B. rechtswidirg. Bei ihr kann man z.B. derzeit bei einem Umzug in eine DSL freie Zone nur auf eine Telefonflat zu 29,90 Euro/mtl. wechseln. Komplett raus kommt man dort nicht.
1und1 verlangt Gebühren für die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag und vielfach die gekaufte Hardware zurück.

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Newty
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Newty »

Glücklicherweise kann ich mein Geld alleine verbrauchen und bekomm noch Bafög dazu...

Ohne nun die Paragraphen auseinanderzudrehen: Ich sehe da weder "wichtige Gründe" für §314 noch eine Störung der Geschäftsgrundlage für §313 - die Grundlage des Vertrags war schon immer ein ortsfester Anschluss im Versorgungsgebiet, nicht an einem Wohnsitz - und der phys. Anschluss wird durch den Umzug nicht angetastet.

Versicherungen sind ein ganz anderes Bier. Grundlage einer Hausratsversicherung ist ein Haushalt - wenn der aufgelöst wird, entfällt die Geschäftsgrundlage.
Mit Glasfaser in den Keller
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Scraby
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Re: KD Kündigung Hilfe

Beitrag von Scraby »

Also wie Newty geschrieben hat, wird das Vertragsverhältnis für eine bestimmte Adresse und für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Sollte ein Kunde umziehen, ist es eine Kulanz diesen vor dem Ende der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag zu lassen. Den die Leistungserbringung für die vertraglich vereinbarte Adresse ist auch nach dem Umzug gegeben.

KDG lässt die Kunden jedoch aus den Verträgen wenn nachgewiesen werden kann, dass sie das Signal an der neuen Adresse nicht weiterliefern können. Im Fall von Anha60de ist jedoch einiges schief gelaufen. Seinem Posting nach zu Urteilen wurden die Schreiben also Kündigung und Nachweis KMS-Versorgung von Unterschiedlichen Leuten bearbeitet. Der erste bekommt die Kündigung und sieht neue Adresse versorgbar also besteht keine Grundlage für Kulanz. Der zweite hat das Schreiben von KMS auf dem Tisch und weiß damit nix anzufangen da er die Kündigung und den Umzug nicht beachtet hat.

Mittlerweile ist das Ganze aber erledigt wurden. Der Vertrag wurde zum Umzugstermin beendet und Anha60de erhält später angefallene Gebühren zurück.
Also geht selbst bei KDG nicht alles vor den Baum :wink2: es dauert nur seine Zeit