Falsche Abrechnung und Sperrung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Alaina77
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Alaina77 »

Hab mal ne Servicerufnummerund dann die Auskunft angerufen,das ging über die Telekom über andere Anbieter als Verrechnung,hab ne Telefonflatrate über Kabeldeutschland.
Kann sein,daß das ne andre Bankverbindung war,wußte damals nicht,das das getrennt abgerechnet wird.Deshalb hab ich ja auch bei der Kundenbetreuung nachgefragt.Davon hatten die definitiv nix gesagt!!
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Bubblegum
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Bubblegum »

KD muß dringend (!) für eine deutliche Kennzeichnung der anzuwendenden Bankverbindungen sorgen ...
Scheinbar prüft der "Normalkunde" nicht, was er wohin überweist / überweisen muß.

Wieder ein Argument für die Lastschrift, mit der das nicht passiert wär.

Ganz fader Beigeschmack: Dass KD-MA dies nicht einmal auf Nachfrage wenigstens erwähnen oder darauf hinweisen und statt dessen sogar Blödsinn verzapft:
und fragte ob ich die Telekom selbst bezahlen soll.Es hieß nein! Kabeldeutschland würde sich drum kümmern!!
Fabian
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Fabian »

Alaina77 hat geschrieben:Hab mal ne Servicerufnummerund dann die Auskunft angerufen,das ging über die Telekom über andere Anbieter als Verrechnung,hab ne Telefonflatrate über Kabeldeutschland.
Es geht also zunächst mal um kostenpflichtige Telefongespräche, die nicht von der Telefonflatrate abgedeckt sind. Hierzu gehören Telefongespräche ins Ausland und zu Mobilfunknetzen mit Ausnahme der von KDG vertriebenen Mobilfunkdienste.

Soweit ich weiss, werden diese Kosten zunächst mal bei KDG aufsummiert und dann dem KDG Kunden in Rechnung gestellt.

Es gehört also m.E. zum Leistungsumfang von KDG diese Zusatzkosten in einer Rechnung aufzulisten und sie je nach zwischen Kunden und KDG vereinbarten Zahlungsbedingungen entweder vom Kundenkonto abzubuchen oder dem Kunden per schriftlicher Rechnung zuzustellen, sodass der Kunde den Rechnungsbetrag überweisen kann.

Für mich ist selbstverständlich, dass das auch gilt, wenn ich die Telefonauskunft der Telekom anrufe. Die anfallenden Kosten müssten über KDG abgerechnet werden.

ich würde das mal bei deiner Rechtsanwältin ansprechen und sie fragen ob überhaupt und wann diese Kosten nicht von KDG, sondern von der Telekom beim KDG-Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen.
Du hast ja m.E. einen Vertrag mit KDG und nicht mit der Telekom. Wenn KDG Gespräche an die Telekom weiterleitet, entsteht ein Vertragsverhältnis KDG-Telekom.

Wenn z.B. KDG die Gebühren nicht an die Telekom überweist, ist das m.E. ein Versäumnis von KDG, das m.E. nicht auf den Kunden abgewälzt werden darf.

Alaina77 hat geschrieben:Kann sein,daß das ne andre Bankverbindung war,wußte damals nicht,das das getrennt abgerechnet wird.Deshalb hab ich ja auch bei der Kundenbetreuung nachgefragt.Davon hatten die definitiv nix gesagt!!
Wenn du dein Bankkonto bei KDG angegeben hast, hast du wahrscheinlich auch eine Abbuchungserlaubnis gegenüber KDG erteilt.

Ob KDG intern verschiedene Bankkonten führt oder nicht, ist m.E. nicht relevant für den KDG-Kunden.

Du als Kunde gibst gegenüber KDG für die Telefonie oder für die Kombination Telefonie/Internet eine Kontonummer deines Geldinstitutes an, damit Beträge abgebucht werden können, wenn du nicht die Zahlungsvereinbarung "schriftliche Rechnungen und Zahlung" vereinbart hast.

Ich habe auch schon erlebt, dass KDG Mitarbeiter der Meinung waren, ihre internen Abläufe hätten auch für mich eine rechtliche Bindung.
Ich habe das aber nicht akzeptiert und ihnen sinngemäss mitgeteilt, dass für mich nur die beiderseitigen vertraglichen Vereinbarungen gelten. Das wurde dann auch akzeptiert und KDG hat sich schliesslich entschuldigt.

Im übrigen wundere ich mich, dass aufgrund von Anrufen bei der Auskunft der Telekom Gebühren von über 75 Euro zustande gekommen sind. Ab dieser Summe ist nämlich gemäss TKG eine Sperre seitens KDG erst zulässig, die ausserdem an gewisse rechtliche Vorbedingungen geknüpft ist.

"(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat."

http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html

Das ist vielleicht auch ein Thema, was mit deiner Rechtsanwätin zu erörtern wäre.
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Scraby
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Scraby »

Also es handelt sich hier um Offline-Billing Rechnungen. Wenn du die zweite Seite der Rechnung durchliest wird dir auffallen, dass du deine Reklamation nicht an Kabel Deutschland zu richten hast sondern an den Dienstanbieter der Rufnummer.

Ich kopier es mal aus einem anderen Treat. Hatte dazu schon einmal etwas geschrieben.

Die Mehrwertdienste werden im sogenannten „Offline-Billing-Verfahren“ abgerechnet. Dieses Verfahren wurde eingeführt, damit für die Diensteanbieter, die ihre Serviceleistung telefonisch über Mehrwertdienst-Rufnummern anbieten, individuelle Abrechnungsmodelle verfügbar sind.

Beim „Offline-Billing-Verfahren“ wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Diensteanbieter unterschieden. Der Netzbetreiber stellt die Verbindung zwischen Anrufer und Diensteanbieter her. Der Kunde schließt, dann für die Inanspruchnahme eines Dienstes innerhalb des bestehenden Vertrags, mit dem Diensteanbieter eine (auf die Verbindungsdauer bezogen) gesonderte Preisvereinbarung ab, indem er das Gespräch nach der Ansage über die Preishöhe weiterführt. Für den Inhalt des Dienstes und die vom Kunden zu zahlenden Preise ist der Diensteanbieter verantwortlich.

Damit der Kunde nicht von jedem angewählten Diensteanbieter eine eigene Rechung erhält, sind die Anschlussnetzbetreiber (z. B. Kabel Deutschland) gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten der Gespräche zu sammeln und dem Kunden für den Diensteanbieter in Rechnung zu stellen.

Je nach Inanspruchnahme der Dienste durch den Kunden kann die Rechnung Leistungen über mehrere Monate beinhalten. Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch den Kunden erfolgt auf ein gesondertes Konto des Netzbetreibers. Die Kontodaten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Rechnung. Die erteilte Einzugsermächtigung der Kunden für den bestehenden Vertrag gilt nicht für die Abrechnung der Offline-Billing-Mehrwertdienste.

Da der Netzbetreiber keine Kenntnis über die von allen Diensteanbietern angebotenen Dienste bzw. deren festgelegten und vom Kunden akzeptierten Preise der Dienstleistung hat, kann der Netzbetreiber dem Kunden keinerlei inhaltliche oder preisliche Auskünfte geben.


Des Weiteren findest du auch auf dieser Rechnung eine andere Bankverbindung als die normale von KDG. Wenn du also alles zusammen (also deine Normale Rechnung + die Rechnung für die Servicenummer) überwiesen hast erklärt das auch, warum die Telekom das Geld nicht erhalten hat. Denn die Zahlung muss auf eine andere Bankverbindung.

Den Rest kannst du hier finden http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... e&start=30
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Bubblegum
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Bubblegum »

Ich bin sehr erstaunt, mit welcher Akribie sich so manch einer mit Futter gegen KD befasst - würde mit selbem Aufwand die eigene Verantwortung betrieben ...
Fabian
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Fabian »

Scraby hat geschrieben:Denn die Zahlung muss auf eine andere Bankverbindung.
Es wäre dann zu prüfen, ob die Bedingungen seitens KDG für eine Sperre erfüllt sind.
Es ist möglicherweise zumutbar für KDG, das Guthaben auf einem Telefon-Konto und mit dem Defizit auf einem anderem Telefon-Konto ihres Kunden auszugleichen, abgesehen von dem Limit von 75 Euro.
Da schon eine Rechtsanwältin eingeschaltet ist, sollte das eventuell unter Zuhilfenahme der Regulierungsbehörde abzuklären sein.
Die Sperre ist ein recht harter Eingriff, der nicht aus rein administrativen Gründen zu rechtfertigen ist.
Fabian
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Fabian »

Bubblegum hat geschrieben: würde mit selbem Aufwand die eigene Verantwortung betrieben ...
Dafür hast du sicher auch Beispiele.
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Scraby
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Scraby »

Fabian hat geschrieben:Es wäre dann zu prüfen, ob die Bedingungen seitens KDG für eine Sperre erfüllt sind.
Die Sperre des Anschlusses hat nichts mit der unbezahlten Rechnung für die Mehrwertdienste der Telekom zu tun. Diese Entgelte sind "vertragsunabhängig" und werden nicht über den Vertrag abgerechnet. Es gibt in diesem Bereich eigentlich auch keine Umbuchen etc. Die Sperre muss aus einem anderen Grund erfolgt sein.
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Bubblegum
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Bubblegum »

Lies Dich bitte durch das Forum, und Du wirst ausreichend Beiträge finden, in denen das Gejammer groß und die eigene Sorgfalt nicht beachtet wurde. Stichworte Abbuchung, falsche Überweisungen, Überlegungen vor einer Bestellung (im Phonebereich gibt es den Beitrag "HOMEBOX / Fritz!Box 7270 / KD-VoIP: Was man wissen sollte ").

Es ist nicht unbedingt immer der Beste Ansatz einen Gesetzestext anzuführen, ohne dem Zahlungspflichtigen auch mitzuteilen, er möge mal die Rechnung prüfen. Eigenwilliger Weise wird immer angeführt, dass jeder die Rechnung zwecks Prüfung haben will - nur wenn er sie hat, wird maximal auf den Betrag geschaut. Nicht aber der Rest zur Kenntnis genommen. Gleiches gilt für die AGB/BesAGB, die gerne zitiert werden, aber angeblich nie einer erhalten hat. Da findet sich im Übrigen auch der Verweis auf den Text des vielfacht genannten TKG ...
Fabian
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Re: Falsche Abrechnung und Sperrung

Beitrag von Fabian »

@ Scraby
Scraby hat geschrieben: Die Sperre des Anschlusses hat nichts mit der unbezahlten Rechnung für die Mehrwertdienste der Telekom zu tun.
Dann müsste Alaina77 ja bei einem rund 30 €/ Monat teuren Kabel-Internet/ Phone Vertrag mehr als 2 Monatsbeträge nicht bezahlt haben. Das sollte für Alaina77 und der Rechtsanwältin ja leicht überprüfbar sein.
Scraby hat geschrieben:Diese Entgelte sind "vertragsunabhängig" und werden nicht über den Vertrag abgerechnet. Es gibt in diesem Bereich eigentlich auch keine Umbuchen etc. Die Sperre muss aus einem anderen Grund erfolgt sein.
Ja, der Grund ist bis jetzt rätselhaft.

Bei mir sind im übrigen Gebühren für Gespräche anderer Unternehmen als KDG und der Telekom auf dem Rechnungsbetrag von KDG schon erschienen und per Abbuchung bezahlt worden.
Es geht also auch einfach.

@ Bubblegum

Dass Newcomer hier im Forum fragen stellen, die vielleicht an anderer Stelle schon beantwortet wurden, finde ich nicht verwerflich. Ich stimme dir auch völlig zu, dass man seine Rechnung prüfen sollte, bevor man sie bei KDG beanstandet.

Ich frage mich nur, wer hierzu im Forum etwas anderes gefordert hat.

Die TKG zu der 75 € Regelung ist im Gegensatz zu anderen Gesetzen auch sehr gut verständlich formuliert.
Da sind in dem speziellen Fall sowohl der Zahlungsverzug des Kunden erwähnt als auch das Recht des Anbieters der Telekommunikationsleistung, Leistungen bei Zahlungsverzug zu sperren.