Wieso? Unbequeme Aussage? Oder geht die Folgerung zur Bonitätsprüfung zu weit?windsperling hat geschrieben: und Bubblegum, hast Dich hervorragend Disqualifiziert
Zur Shoutboxbemerkung:
Hier einen Zusammenhang oder gar Propaganda zu Hartz IV zu sehen, zeugt in meinen Augen von Verfolgungswahn ...20.08.2010, 01:40 windsperling: Die im Moment hier wieder aufflammende Anti Hartz IV Propaganda, wer kein Geld fuer KDG hat, sollte lieber Sparen, geht einem echt auf den Senkel, zeigt wie ein grossteil der Gesellschaft nur noch asozial denkt, hauptsache man hat selbst Geld wie Heu, aber empfiehlt den anderen Armut statt Pseudo Luxus, die hier anwesenden Hartz IV Kritiker sollten sich mal ueber Hartz IV erkundigen bevor die Duennschiss schreiben und empfehlen, was doch gut fuer einen waere, ein Armutszeugnis.
Ich leg boshaft noch einen drauf und verweise auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Bundessozialgericht, Az.: B 4 AS 48/08 R
Empfänger oder nicht - wenn die Disposition der Geldmittel gar an 2,90 € oder in der Folge an 5,90 € offensichtlich scheitert, stimmt was nicht.
Eigentliches Problem des TE ist seine Unkenntnis über die Vertragsgestaltung sowie Unzufriedenheit hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Dies nennt er profitgieriges Geschäftsgebahren und hat mit seiner Kündigung daraus einen Schluss gezogen.
Die bessere Erkenntnis den Vertrag zu kündigen wäre in meinen Augen gewesen:
Ich bin nicht bereit die Bedingungen zu akzeptieren und die resultierenden Zusatzkosten zu tragen, da es nicht möglich ist eine zum Vorlagetermin eingereichte Lastschrift zu bedienen.
Aber lieber plakativ einen Anti-KD Beitrag verfassen ... Auch Propaganda?