Koach 2010 hat geschrieben:Was ist das eigentlich für ein Laden? Ich meine Kabel Deutschland.
Also mal kurz und knapp. Wenn ich einen Vertrag abschließe der monatlich 2,90 Euro kostet dann bin ich als Kunde verpflichtet für die Deckung meines Kontos zu sorgen. Denn ich weiß vorher was für Kosten auf mich zukommen. Wenn das Konto nach dem 10ten eines Monats keine 2,90 Euro mehr aufweist sollte man sich aber schon Gedanken machen ob man Kabel Digital unbedingt brauch.
Koach 2010 hat geschrieben:Prompt wird zu einem Zeitraum abgebucht, in dem das Konto nicht gedeckt ist. Meine Bank berechnet mir 1,95 € Rückbuchungsgebühr, die ich Kabel Deutschland in Rechnung stelle. Aber ich überweise von den erforderlichen 2,90 € noch 0,95 €. Nach 3 Wochen(!) erhalte ich von Kabel Deutschland eine Mahnung: 1,95 € + 7,50 € Rücklastschriftpauschale, und der Drohung, mir wieder Rechnungen mit Mehrkosten von 3,-- € zu schicken, obwohl eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Da KDG dir keinen Abbuchungstermin zusichert ist auch eine Abbuchung nach dem 10ten gerechtfertigt. Durch die Rücklastschrift ist deine Bankverbindung bei KDG gelöscht wurden. Eine Einzugsermächtigung besteht somit aktuell nicht mehr. Das Kabel Deutschland dir die Kosten der Rücklastschriftgebühr deiner Hausbank nicht erstattet versteht sich ja in diesem Fall wohl von selber.
Im Übrigen bist du selber schuld, wenn du die 1,95 Euro Rücklastschriftgebühr an deine Hausbank bezahlt hast. Denn die Berechnung von Rücklastschriftgebühren durch die Bank selber ist unzulässig .
Mit Urteil vom 08.03.2005 hat der BGH es als unzulässig und damit unwirksam angesehen, bei der Nichteinlösung von Lastschriften den Kontoinhaber mit einer Rücklastschriftgebühr zu belasten. Der Kontoinhaber sei nicht verpflichtet für eventuelle Lastschriften ein Guthaben auf seinem Konto vorzuhalten. Die Lastschrift könne auch, was die Bank nicht feststellen könne, unberechtigt sein. Die Bank kann eine Rücklastschriftgebühr nur gegenüber der einreichenden Bank und diese gegenüber ihrem Kunden geltend machen.
Auch wenn du den Beitrag gegebenenfalls nicht mehr lesen wirst aber Kabel Deutschland ist nicht an allen Problemen schuld. Ein Großteil entsteht nämlich durch den Kunden selber, da dieser sich vor Vertragsabschluss einfach nicht ausreichend informiert und seine Unwissenheit dann zu Lasten des Anbieters legt. Wenn du dich in diesem Forum beließt, wirst du auch Kunden finden deren Probleme tatsächlich von Seiten KDG verursacht wurden. Das trifft in deinem Fall aber definitv nicht zu.