Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

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EdeVau
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Re: Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

Beitrag von EdeVau »

kdalpf hat geschrieben:Wir portieren nur, wenn noch nicht gekuendigt wurde!
Man versucht immer wieder und gerne, den Kunden das einzureden. Es ist jedoch falsch.
Richtig ist, das eine Rufnummer auch nachträglich, also nach der Kündigung seitens des Kunde portiert werden muss.
Immer wieder wird nicht erst mal gelesen und der selbe Käse gefragt :wand:
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... NN#p167444
Grüße von EdeVau

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kdalpf
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Re: Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

Beitrag von kdalpf »

EdeVau hat geschrieben:
kdalpf hat geschrieben:Wir portieren nur, wenn noch nicht gekuendigt wurde!
Man versucht immer wieder und gerne, den Kunden das einzureden. Es ist jedoch falsch.
Richtig ist, das eine Rufnummer auch nachträglich, also nach der Kündigung seitens des Kunde portiert werden muss.
Immer wieder wird nicht erst mal gelesen und der selbe Käse gefragt :wand:
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... NN#p167444

Hallo EdeVau


natuerlich habe ich deinen und die anderen Beitraege gelesen - aber nur weils bei dir geklappt hat, und andere Tipps geben, wie's funktionieren muesste, heisst das noch lange nicht, dass man sich darauf immer darauf verlassen kann.
Ich moechte moeglichst hohe Sicherheiten VOR Vertragsabschluss.

Wo steht denn, dass KD als neuer Anbieter verpflichtet ist, die Portierung durchzufuehren?
Meines Wissen hat nur der alte Anbieter die Pflicht - der neue kann sich aber sehr wohl weigern.
Was KD ja scheinbar macht ...
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Kabelmensch
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Re: Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

Beitrag von Kabelmensch »

kdalpf hat geschrieben: Hallo EdeVau
natuerlich habe ich deinen und die anderen Beitraege gelesen - aber nur weils bei dir geklappt hat, und andere Tipps geben, wie's funktionieren muesste, heisst das noch lange nicht, dass man sich darauf immer darauf verlassen kann.
Ich moechte moeglichst hohe Sicherheiten VOR Vertragsabschluss.
*seyfz*
Es gibt die Möglichkeit der nachträglichen Portierung. Ich bin jetzt - ehrlich gesagt - zu faul, Dir die entsprechenden Stellen in den Gesetzestexten und bei der Regulierungsbehörde rauszusuchen. Guck einfach selber mal bei der Bundesnetzagentur.
Und als Nächstes suchst Du Dir einen persönlichen Ansprechpartner. Wenn Du bei dem den Auftrag erteilst, kannst Du immer drauf zählen, daß der sich um Dich kümmert ;-)
Hier Deinen Medienberater suchen http://www.kabeldeutschland.de/info-ser ... suche.html oder für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Bremerhaven und Niedersachsen besser auf http://www.kabeldeutschland-partner.de
kabelmensch.de
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koaschten
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Re: Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

Beitrag von koaschten »

Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Rufnummernmitnahme bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 ). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des Verlustes einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.

Bei einer Vertragsänderung ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch auf Rufnummernmitnahme. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob er die Rufnummernmitnahme ermöglicht.

Stand: 24.08.2006
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Scraby
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Re: Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

Beitrag von Scraby »

Das KDG schreibt du sollst deinen Vertrag vorher nicht selber kündigen hat einen anderen Hintergrund. Es gibt einige Anbieter die den Auftrag zur Rufnummernmitnahme von KDG dann als neuen Kündigungswunsch nehmen, der nicht mehr fristgerecht ist.

Beispiel: Du hast selber gekündigt weil dein Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist hat. Er endet nun zum 01.12.2010. Jetzt lässt du KDG installieren und die beantragen am 01.11.2010 für dich die Rufnummernmitnahme. Dann sagt dein alter Anbieter. Ich habe am 01.11.2010 einen neuen Kündigungswunsch erhalten. Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du hast diese also nicht eingehalten da nur noch 1 Monate bis zum 01.12.2010 ist. Also verlängern wir mal deine Laufzeit bis zum 01.12.2011.

Jetzt müsstest du dich mit beiden Anbietern (In meinen Augen aber eher mit deinem alten Anbieter) rumärgern und abklären, dass du bereits einmal fristgerecht gekündigt hast.
kdalpf
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Re: Portierung der Telefonnummer nach Kündigung

Beitrag von kdalpf »

Scraby hat geschrieben:Das KDG schreibt du sollst deinen Vertrag vorher nicht selber kündigen hat einen anderen Hintergrund. Es gibt einige Anbieter die den Auftrag zur Rufnummernmitnahme von KDG dann als neuen Kündigungswunsch nehmen, der nicht mehr fristgerecht ist.

Beispiel: Du hast selber gekündigt weil dein Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist hat. Er endet nun zum 01.12.2010. Jetzt lässt du KDG installieren und die beantragen am 01.11.2010 für dich die Rufnummernmitnahme. Dann sagt dein alter Anbieter. Ich habe am 01.11.2010 einen neuen Kündigungswunsch erhalten. Du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du hast diese also nicht eingehalten da nur noch 1 Monate bis zum 01.12.2010 ist. Also verlängern wir mal deine Laufzeit bis zum 01.12.2011.

Jetzt müsstest du dich mit beiden Anbietern (In meinen Augen aber eher mit deinem alten Anbieter) rumärgern und abklären, dass du bereits einmal fristgerecht gekündigt hast.

Hallo


das habe ich auch schon von der Bundesnetzagentur gehoert.
Ist aber sicher NICHT der Grund, warum KD das fordert.
Die muessen ja nur in diesem Fall die Kuendigung nicht durchfuehren!!!