Hallo
ich ziehe zum 31.11.10 als Untermieter bei einem bekannten ein. Sein Internet und Telefonanbieter ist Versatel. Ich dürfte das mitnutzen und teilen die Kosten.
Meine frage ist, ob es technisch Möglich ist zwei Anbieter in einem Haushalt zu haben und zu nutzen. Wenn nein würde ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Sonderkündigung möglich
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Sonderkündigung möglich
Grundsätzlich ist die Mitnahme hier möglich. Denn die Installation wird wohl nicht an der vorhandenen scheitern. Hier liegen unterschiedliche Bereitstellungsysteme vor.
Andere Frage wäre, ob Du als Untermieterin die Erlaubnis hast einer erforderlichen zusätzlichen Installation (baulichen Maßnahmen) zuzustimmen, oder gar ob KD an der Adresse überhaupt als Anbieter agiert.
Andere Frage wäre, ob Du als Untermieterin die Erlaubnis hast einer erforderlichen zusätzlichen Installation (baulichen Maßnahmen) zuzustimmen, oder gar ob KD an der Adresse überhaupt als Anbieter agiert.
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Re: Sonderkündigung möglich
Hallo,
danke für deine Antwort. Also Kabel Deutschland "betreut" diese Adresse. Der Hauptmieter gibt auf keinen Fall eine Erlaubnis für eine bauliche Veränderung dieser Art.
danke für deine Antwort. Also Kabel Deutschland "betreut" diese Adresse. Der Hauptmieter gibt auf keinen Fall eine Erlaubnis für eine bauliche Veränderung dieser Art.
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Re: Sonderkündigung möglich
Teile dann den Umzug vorab schriftlich mit Adressangabe mit und kündige den Vertrag zum Umzugstermin. Dazu die Bestätigung, dass Du als Untermieterin keine Genehmigung zur Nutzung eines KD - Anschlusses hast.Nach dem Umzug selbst die Meldebescheinigung übermitteln. Solltet ihr gar einen Untermietvertrag haben, reicht der auch.
Vermutlich erhältst Du zunächst die Kündigungsbestätigung zum Laufzeitende, die bei vorliegendem Nachweis dann angepasst wird. Oder es wird bis zum Abschluss des Procedere die Restlaufzeit zunächst in Rechnung gestellt.
Vermutlich erhältst Du zunächst die Kündigungsbestätigung zum Laufzeitende, die bei vorliegendem Nachweis dann angepasst wird. Oder es wird bis zum Abschluss des Procedere die Restlaufzeit zunächst in Rechnung gestellt.
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Re: Sonderkündigung möglich
Okay werde ich so machen. Vielen Dank für deine Hilfe
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Re: Sonderkündigung möglich
Und das heißt was genau? Deinem Bekannten gehört ein eigenes Haus oder dein Bekannter hat irgendwo eine Wohnung zur Miete und du ziehst dort mit ein?ceta1234 hat geschrieben:Hallo ich ziehe zum 31.11.10 als Untermieter bei einem bekannten ein.
Wenn es letzteres ist, denk ich kommst du nicht aus deinem Vertrag raus. Denn hier müsste der Vermieter etwas gegen eine Installation haben. Für den Mieter ist es in der Wohnung dann ja nur der Tausch der Antennendose.
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Re: Sonderkündigung möglich
Der (Haupt-)Mieter ist aber nicht der VP ...