Kündigung des Digitalen Fernsehanschlusses

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TracyZ
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Beiträge: 5
Registriert: 09.06.2010, 14:10

Kündigung des Digitalen Fernsehanschlusses

Beitrag von TracyZ »

Ich versuche es mal wieder in diesem Forum...
KD wird immer dreister, aber man hofft darauf dass man sich zu wehren weiß. Wir werden sehen wer den längeren Atem hat.
Meine anfänglichen Probleme habe ich schon mal in einem andren Thread erörtert. Nach weiteren erfolglosen Installationsversuchen seitens KD folgte von meiner Seite die Kündigung.
Zunächst nur Telefon und Internet. Fernsehen konnte ich ja im Monat Juni noch problemlos. Und just in dem Moment, als KD die Kündigung sogesehen "bearbeitet" hat, konnte ich auch kein Fernsehprogramm mehr empfangen. Nach einer Odyssee in der Hotline wurde mir nach dem 5ten Mal Verbinden mitgeteilt, dass ich noch gar kein Programm empfangen kann/könnte/sollte, da auch der Receiver von dem (meiner Meinung nach) inkompetenten Techniker installiert werden müsse.
--> meine Konsequenz: Kündigung des Fernsehanschlusses... Leider habe ich bei dieser Kündigung die vertragliche Frist knapp verfehlt (mein Fehler) aber ich war in dem Moment so wütend auf diesen Verein dass ich wohl etwas impulsiv gehandelt habe. Jedenfalls läuft dieser Vertrag noch bis August 2011 laut der Kündigungsbestätigung von KD.
So, jetzt ist es aber so, dass ich seit Juni 2010 kein Internet und kein Telefon habe und mir diesbezüglich ein Mitarbeiter an der Hotline (leider nur mündlich) versichert hat, dass ich erst wieder Rechnungen begleichen muss, wenn der Anschluss ordnungsgemäß installiert ist. Dies ist aber bis Dato nicht der Fall. Mitte August hat KD einfach mal für alle Verträge die Monatsbeiträge gesammelt abgerechnet. OHNE LEISTUNGSBEZUG versteht sich.
Ok, habe das zurückbuchen lassen woraufhin ich jetzt vor kurzem eine Mahnung erhalten habe. Komischerweise nur über den Betrag vom Fernsehanschluss aber nu ja, dafür bekam ich bzgl. Internet und Telefon ja heute eine Rechnung. Aber das werd ich wohl noch geregelt bekommen.

Da ich den Vertrag vom Fernsehanschluss auch gerne offiziell noch 2010 "loswerden" will ist meine Frage: Es ist definitiv das Verschulden (zurückzuführen auf die Unfähigkeit der Mitarbeiter) von Kabel Deutschland zurückzuführen, dass ich kein Fernsehn mehr gucken kann. Und ich werde definitiv keinen Cent für etwas bezahlen, dass ich nicht in Anspruch nehmen kann. Fällt das dann unter das Sonderkündigungsrecht? Denn immerhin erfüllt KD ja ihren Part des Vertrages nicht. Und wenn ja: kann ich das geltend machen obwohl ich vorher schon eine Kündigung "zum nächst möglichen Zeitpunkt" geschickt hab und auch bestätigt bekommen habe?

Vielen Dank für hilfreiche Infos :-)
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Scraby
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Re: Kündigung des Digitalen Fernsehanschlusses

Beitrag von Scraby »

Sind ein bisschen wenig Informationen zu der Vertragsart des Kabelanschlusses. Da der Verantwortungsbereich unterschiedlich ist.

1) Digitaler Kabelanschluss in einem NE3 Objekt endet im Keller am Übergabepunkt
2) Du hast einen Kabelanschluss in einem NE4 Objekt KDG ist bis zur Antennendose zuständig
TracyZ hat geschrieben:Nach einer Odyssee in der Hotline wurde mir nach dem 5ten Mal Verbinden mitgeteilt, dass ich noch gar kein Programm empfangen kann/könnte/sollte, da auch der Receiver von dem (meiner Meinung nach) inkompetenten Techniker installiert werden müsse.
Der Receiver wird nicht vom Techniker angeschlossen. Das liegt an dir das zu machen. Außerdem hast du ja geschrieben, dass du Fernsehempfang hattest. Also hat auch erstmal alles funktioniert. Der Techniker installiert bei deinem Umzug nur Internet & Telefon.
TracyZ hat geschrieben:So, jetzt ist es aber so, dass ich seit Juni 2010 kein Internet und kein Telefon habe und mir diesbezüglich ein Mitarbeiter an der Hotline (leider nur mündlich) versichert hat, dass ich erst wieder Rechnungen begleichen muss, wenn der Anschluss ordnungsgemäß installiert ist. Dies ist aber bis Dato nicht der Fall. Mitte August hat KD einfach mal für alle Verträge die Monatsbeiträge gesammelt abgerechnet. OHNE LEISTUNGSBEZUG versteht sich.
Ok, habe das zurückbuchen lassen woraufhin ich jetzt vor kurzem eine Mahnung erhalten habe. Komischerweise nur über den Betrag vom Fernsehanschluss aber nu ja, dafür bekam ich bzgl. Internet und Telefon ja heute eine Rechnung. Aber das werd ich wohl noch geregelt bekommen.
Der Fernsehanschluss ging und wird von Seite KDG nicht installiert. Kann sich ja ggf. um eine Störung handeln, die wieder durch den anderen Mieter verursacht wird, wegen dem auch das Internet nicht ordentlich installiert werden kann. Fakt ist, dass sich dein Vermieter mal langsam drehen muss damit jemand zutritt zu der Wohnung des anderen Mieters bekommt. Einen Grund für die Rückbuchung der Beträge für Kabelanschluss liegt erstmal nicht vor.

Ein Sonderkündigungsrecht für den Kabelanschluss besteht auch nicht. Ich tipp mal auf NE3 Objekt. Kabel Deutschland liefert das Signal bis zum ÜP. Der andere Mieter hat wieder nen bissel am Kabel gepfuscht und du hast oben keinen Empfang mehr. Interne Hausverkabelung liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters. Also muss der sich darum kümmern, dass das Signal in deiner Wohnung ankommt.
TracyZ hat geschrieben: Da ich den Vertrag vom Fernsehanschluss auch gerne offiziell noch 2010 "loswerden" will ist meine Frage: Es ist definitiv das Verschulden (zurückzuführen auf die Unfähigkeit der Mitarbeiter) von Kabel Deutschland zurückzuführen, dass ich kein Fernsehn mehr gucken kann.
Eher nicht siehe oben. Fernsehen ging ja bereits einmal und installiert wird bei einem Umzug auch nur Internet & Telefon