Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig
Ich habe letztes Jahr einen KabelDeutschland DSL Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag hat sich grad um ein Jahr verlängert, da ich nicht gekündigt habe.
Jetzt ziehe ich Ende des Jahres um, da wir uns ein Haus gekauft haben.
Ich habe gelesen, dass KabelDeutschland einen aus dem Vertrag raus läßt, wenn an der neuen Adresse keine Versorgung möglich ist.
Das Haus hat ne Sat Anlage, wird mir jetzt gesagt: Sie könnten ja einen Kabelanschluss installieren lassen!??
Hatte jemand schon den Fall?
Danke für eine kurze Antwort.
olli
Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
1. Was hat die Sat-Anlage mit Internet zu tun???
2. Wenn in deinem Haus Kabel verfügbar ist, nimm deinen Internet-Anschluss einfach mit. Du bist deswegen nicht verpflichtet, auch Kabelfernsehen zu nutzen.
2. Wenn in deinem Haus Kabel verfügbar ist, nimm deinen Internet-Anschluss einfach mit. Du bist deswegen nicht verpflichtet, auch Kabelfernsehen zu nutzen.
u??l???sn? sn? ?ss?n?? ?u?o??s
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- Forenmutti
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Re: Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
Das Haus könnte im Keller noch nen HÜP haben! Nur weil jetzt SAT benutzt wird heißt das nix...
Wenn KEIN HÜP da ist werden sie Dich rauslassen - extra nen HÜP setzen ist zu teuer (da müßtest Du was zahlen wenn Du denn einen haben wolltest).
Wenn KEIN HÜP da ist werden sie Dich rauslassen - extra nen HÜP setzen ist zu teuer (da müßtest Du was zahlen wenn Du denn einen haben wolltest).
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
Vielen Dank!
Mit der Sat Anlage meine ich, dass das Haus nicht über Kabelanschluss verfügt
Ich dachte die werden sagen: Der Vertrag könnte ja erfüllt werden, wenn Sie einen Anschluss legen lassen....
Danke
olli
Mit der Sat Anlage meine ich, dass das Haus nicht über Kabelanschluss verfügt
Ich dachte die werden sagen: Der Vertrag könnte ja erfüllt werden, wenn Sie einen Anschluss legen lassen....
Danke
olli
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Re: Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
Also beim klassischen Kabel Deutschland-Anschluss gibt es nur eine MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT - 12 Monate (müsste in der Auftragsbestätigung stehen - da sind alle Vertragsdaten zusammengestellt). Nach Ablauf dieser Zeit läuft der Vertrag auf UNBESTIMMTE ZEIT weiter. Und hier kommen die AGB ins Spiel:
"10.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
gekündigt werden."
Heißt also, dass du, sofern du noch im September die Kündigung losschickst (grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein) den Vertrag zum 31. Oktober 2010 fristgerecht und ohne Diskussionen über Versorgung oder Sat-Anlage ordentlich kündigen kannst.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.
"10.2. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende
gekündigt werden."
Heißt also, dass du, sofern du noch im September die Kündigung losschickst (grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein) den Vertrag zum 31. Oktober 2010 fristgerecht und ohne Diskussionen über Versorgung oder Sat-Anlage ordentlich kündigen kannst.
Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
Stimmt so nicht generell . In der Auftragsbestätigung steht seit 2006 genauso, dass er sich um weitere 12 Monate verlängert, wenn man nicht mit einer Frist von 6 Wochen vor Ablauf der Verlängerung bzw. MVLZ kündigt.Otto im Internet hat geschrieben:lso beim klassischen Kabel Deutschland-Anschluss gibt es nur eine MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT - 12 Monate (müsste in der Auftragsbestätigung stehen - da sind alle Vertragsdaten zusammengestellt). Nach Ablauf dieser Zeit läuft der Vertrag auf UNBESTIMMTE ZEIT weiter.
Nur bei Verträgen, die vor 2006 geschlossen wurden, stimmt das, was Du oben schreibst.
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Re: Umzug ins eigene Haus, Sonderkündigungsrecht?
Ähm nein hast du nichtOtto im Internet hat geschrieben:Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.
Verträge mit einer unbestimmten Laufzeit sind ursprünglich von 2006 sowie MB Berlin geschrieben hat oder das neue Angebot was derzeit auch im Forum erörtert wird. Siehe hier: http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=13285
Entgegen der Annahme, dass die Verlängerung der Laufzeit in den AGB oder der Auftragsbestätigung geregelt ist findet man sie in der Preisliste die man mit Erhalt der Vertragsunterlagen bekommt.
1) Profitieren Sie 12 Monate vom reduzierten Preis. Ab dem 13. Monat gelten die regulären Preise in Höhe von 19,90 € (Internet & Telefon 6), 24,90 € (Internet & Telefon 6 plus), 29,90 € (Internet & Telefon 32) bzw. 29,90 € (Internetanschluss 32) pro Monat. Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.
War bei den vorherigen Angeboten genauso und sollte eigentlich auch bekannt sein.