Falsch.maniacintosh hat geschrieben: In einem Punkt hat KabelSchlumpf aber Recht, keiner hat KDG gezwungen diese Kanäle ersatzlos abzuschalten. Wenn KDG gewollt hätte, wäre es kein Problem diese Programme auf anderen Kanälen weiterhin analog zu verbreiten.
Auf www.alm.de findest Du den Rundfunkstaatsvertrag (Bundesrecht) sowie die entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer. Kurze Zusammenfassung zu unserem Thema daraus: Ist die Anzahl der Bewerber für einen Sendeplatz (im analogen Bereich) größer als die Zahl der freigegebenen Frequenzen, entscheidet die Landesmedienanstalt über die Einspeisung. Ups - nicht der KNB, sondern irgendjemand anderes?! - Oh. Wie war das doch gleich nochmal, es sind Frequenzen ersatzlos weggefallen und wo bitte hätten die Sender nun übertragen werden sollen? Auf welchen Frequenzen denn? Nein, ich will hier von Dr keine Antwort; es reicht mir aus, wenn Du mal die Gesetze liest und nachdenkst
