Sonderkuendigungsrecht?

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invory
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Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von invory »

Hallo, ich habe mal eine frage:

Wenn jemand einen Kabeldeutschland Internet und Telefonanschluss zu Hause hat, und die Leitung ueber Wochen hinweg schlecht ist, also es sind 32mbit download und 2mbt upload gebucht, aber es kommen in den Abendstunden ab ca. 18 - 22uhr nur noch ca. 0,5mbit download und 0,1-0.3mbit upload an, besteht ein Sonderkuendigungsrecht?

Es waren bereits 4x Techniker da um die Leitung zu verbessern oder zu reparieren, ohne erfolg, nach mehreren telefonaten hat sich dann rausgestellt das hier in der Wohngegend das Netz ueberlastet ist, und in den abendstunden, wenn alle online sind das netz zusammen bricht, bzw. runter geht, da sich alle das netz teilen muessen.

Jetzt wurde uns mitgeteilt das es ein Technischer Fehler ist, und ein Ausbau des Netzes im FEBRUAR-MAERZ 2011 geplant ist.

Ich hatte ihnen bereits per 2x per Einschreiben eine frist gesetzt, 1x 14Tage zur behebung ansonnsten Kuendigung und dann 14Tage spaeter, da das problem ja immer noch nicht behoben ist ne Kuendigung zum 29.09.2010
Jetzt wurde uns geschrieben das sie es ablehnen eine vorzeitge Kuendigung, der Vertrag wuerde noch bis Juli 2011 gehen, aufgrund eines Sonderkuendigungsrechts ein zu gehen.

Ist das Rechtens?

Ich mein, wenn man jeden Tag arbeitet, und erst um 18 19uhr nach Hause kommt, ist das Internet schon langsam, Internet Seiten dauern 5Minuten (nicht uebertrieben) fuer den Aufbau, Spielen ist komplett unmoeglich da pings von 2000 herschen... an irgendwas runterladen (z.b. Bilder der Verwanten) ist nicht zu denken, da fuer ein Bild ueber 5 Minuten benoetigt wird.

Aufgrund dieser umstaende ist es effektiv unmoeglich das Internet zu nutzen, da es Tagsueber vielleicht geht man da aber nicht zuhause ist, und sobald man nach hause kommt geht das Internet nicht, erst wenn man wieder schlafen geht, scheint sich das Internet wieder einzupendeln, halt wenn alle wieder offline gehen, das gleich ist auch am Wochenende, die Leitung ist das ganze Wochenende bei nicht einmal ein 50sten der bestellten Leitung...

Also meine Frage: Was tun?



Bin ich im Recht wenn ich denen am 29.9 das Modem per Post zuschicke, nochmal einen netten Brief dazu und ab dann keine Rechnung mehr bezahle?
invory
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von invory »

ps.
Speedtests wurden in den letzten Woche mehrmal Taeglich welche gemacht, imemr mit dem auf der Kabeldeutschland eigenen Seite, andere gaben aber auch keine besseren Ergebnisse her.
Das Ergebniss lag immer bei:
3Minuten laden der Seite:
http://www.kabeldeutschland.de/portal
Einloggen
5Minuten laden der Seite:
https://www.kabeldeutschland.de/csc/service/speedtest
und dann der Speedtests:
[ externes Bild ]
http://www.bilder-hosting.info/viewer.p ... 02027r.JPG
Wobei das noch eins der besseren Ergebnisse ist...
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zeisel
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von zeisel »

Das Forum ist voll von diesen Problemen .... einfach mal suchen und Dich einem passenden Thema anschliessen...es sind echt mehrere Aktuelle die eigentlich das gleiche Problem schildern
---====| KD Internet | ALICE Telefonie + Internet | TV DVB-Sat EDISON argus | O² Mobile + Internet |====---
invory
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von invory »

Irgendwie find ich aber nix richtges, was auf meinen fall passt

:/
Herby
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von Herby »

@invory

Ich kenne deine Mentalität nicht und weiß deshalb nicht, ob im Falle einer Konfrontation eher nachgibst oder anderen die Zähne zeigst. Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich an der Kündigung festhalten, das Modem zurückschicken (Nachweis aufheben!) und nichts mehr bezahlen bzw. Abbuchungen zurückbuchen lassen. Dann würde ich KDG von vornherein mitteilen, dass ich gegen Mahnungen jeglicher Art resistent bin und erst wieder auf einen Mahnbescheid reagiere. Zusätzlich würde ich KDG an das Urteil des AG Fürth erinnern (Datum und Aktenzeichen weiß ich nicht, findet man aber bei Google), in dem sinngemäß stand, wer nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit liefert, hat auch keinen Anspruch auf die verlangten Entgelte.
Sollte mir KDG letztlich einen Mahnbescheid schicken, würde ich Widerspruch einlegen und mich im Falle einer Klage mit einem Rechtsanwalt "bewaffnen", der das Ganze nach Möglichkeit abschmettert.
Was du tatsächlich machst, musst du natürlich selbst entscheiden.
Vor all dem solltest du aber nochmal gründlich die AGB lesen.
Paket Comfort 32000/2000
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Thyrael
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von Thyrael »

invory hat geschrieben:Also meine Frage: Was tun?

Bin ich im Recht wenn ich denen am 29.9 das Modem per Post zuschicke, nochmal einen netten Brief dazu und ab dann keine Rechnung mehr bezahle?
Ich würde das mit meinem Anwalt vorher absprechen, in einem Userforum eine Rechtsberatung zu suchen kann nur schief gehen. Wenn du wirklich vorher aus deinem Vertrag rauswillst ohne etwaige Nachzahlungen für die restlichen Grundgebühren leisten zu müssen, wäre ein Gang zum Anwalt die bessere Wahl, dort erfährst du dann auch wie die Chancen für dieses Vorhaben stehen oder welche Möglichkeiten sich noch ergeben.
weihnachtsmann
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von weihnachtsmann »

dann wäre aber wieder interessant zu wissen, in wie fern bzw. um wie viel kabel die bandbreite drosseln darf. in den agb´s steht ja, das sie in den abendstunden die bandbreite zur "qualitätsicherung" drosseln dürfen.

wäre echt mal ne gute frage für einen anwalt :)
KabelSchlumpf
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von KabelSchlumpf »

invory hat geschrieben:Hallo, ich habe mal eine frage:

Wenn jemand einen Kabeldeutschland Internet und Telefonanschluss zu Hause hat, und die Leitung ueber Wochen hinweg schlecht ist, also es sind 32mbit download und 2mbt upload gebucht, aber es kommen in den Abendstunden ab ca. 18 - 22uhr nur noch ca. 0,5mbit download und 0,1-0.3mbit upload an, besteht ein Sonderkuendigungsrecht?
Nein, aber es besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrages.
invory hat geschrieben:Es waren bereits 4x Techniker da um die Leitung zu verbessern oder zu reparieren, ohne erfolg, nach mehreren telefonaten hat sich dann rausgestellt das hier in der Wohngegend das Netz ueberlastet ist, und in den abendstunden, wenn alle online sind das netz zusammen bricht, bzw. runter geht, da sich alle das netz teilen muessen.
Das ist aber doch nicht dein Problem. Die Kabel Deutschland verlangt doch auch den vollen Preis, oder bekommst du Minderung? Dann soll die Kabel Deutschland gefälligst zusehen, daß sie den Mangel an deinem Anschluß beseitigt.
invory hat geschrieben:Jetzt wurde uns mitgeteilt das es ein Technischer Fehler ist, und ein Ausbau des Netzes im FEBRUAR-MAERZ 2011 geplant ist.
Ebenfalls nicht dein Problem. Frist setzen per Einschreiben mit Rückschein, daß die Mängel binnen 2 Wochen zu beseitigen sind, andernfalls fristlose Kündigung durchziehen. Daß dir die Kabel Deutschland den Grund nennt ist zwar schön und gut, nur was sollst du nun machen? Bis März sind es noch 6 Monate. Sollst du für 6 Monate den vollen Grundpreis zahlen? Sollst du die nächsten 6 Monate mit nur 0,5 Mbps surfen können? Würde ich so nicht hinnehmen.

Selbst im Februar / März ist nicht gesagt, daß die Probleme dann behoben sein werden. Das Problem kann technisch aufwendiger sein, die Kabeltechniker können im Februar / März ganz woanders eingeplant sein, das kann theoretisch auch Juli oder Dezember 2011 werden. Und wieso sollst du jetzt mindestens 6 Monate auf die Nachbesserung warten? Dreh denen mal den Geldhahn ab, da wirst du schon sehen wie schnell die laufen. Solange du brav weiterzahlst und dich vertrösten läßt, welchen Grund sollten die haben deinen Fall zu priorisieren? Du läßt dir auf der Nase rumtanzen und sagst auch noch brav Dankeschön. Solche Kundschaft ist doch Gold wert ;).
invory hat geschrieben:Ich hatte ihnen bereits per 2x per Einschreiben eine frist gesetzt, 1x 14Tage zur behebung ansonnsten Kuendigung und dann 14Tage spaeter, da das problem ja immer noch nicht behoben ist ne Kuendigung zum 29.09.2010
Jetzt wurde uns geschrieben das sie es ablehnen eine vorzeitge Kuendigung, der Vertrag wuerde noch bis Juli 2011 gehen, aufgrund eines Sonderkuendigungsrechts ein zu gehen.
Da gibt es kein Sonderkündigungsrecht, das ist eine normale Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrages.
invory hat geschrieben:Ist das Rechtens?

Ich mein, wenn man jeden Tag arbeitet, und erst um 18 19uhr nach Hause kommt, ist das Internet schon langsam, Internet Seiten dauern 5Minuten (nicht uebertrieben) fuer den Aufbau, Spielen ist komplett unmoeglich da pings von 2000 herschen... an irgendwas runterladen (z.b. Bilder der Verwanten) ist nicht zu denken, da fuer ein Bild ueber 5 Minuten benoetigt wird.

Aufgrund dieser umstaende ist es effektiv unmoeglich das Internet zu nutzen, da es Tagsueber vielleicht geht man da aber nicht zuhause ist, und sobald man nach hause kommt geht das Internet nicht, erst wenn man wieder schlafen geht, scheint sich das Internet wieder einzupendeln, halt wenn alle wieder offline gehen, das gleich ist auch am Wochenende, die Leitung ist das ganze Wochenende bei nicht einmal ein 50sten der bestellten Leitung...
In der Werbung stehtt zwar bis zu 32 Mbit/s, aber jedes Gericht wird dir rechtgeben, daß 0,5 Mbit/s eine Nichterfüllung zugesicherter Vertragseigentschaften sind.
invory hat geschrieben:Also meine Frage: Was tun?
Anwalt.
invory hat geschrieben:Bin ich im Recht wenn ich denen am 29.9 das Modem per Post zuschicke, nochmal einen netten Brief dazu und ab dann keine Rechnung mehr bezahle?
Die werden dir das Modem wieder zurückschicken, den Brief ignorieren und das Nichtbezahlen mit Mahnungen quittieren. Anwalt, dann klappt das.

Übrigens, alles spiegelt meine Laienmeinung wider. Wenn du professionellen Rat willst, dann brauchst du sowieso eine professionelle Rechtsberatung.
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Linuxfarmer-HH
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Schaut nicht aus, als wäre hier eine Mängelrüge mit Frist gelaufen. Der Gesetzgeber sagt 14 Tage Frist und 3 Nachbesserungsversuche durch den Anbieter dann ist Vertragsende. Unterstützen kann die örtliche Verbraucherzentrale wenn es nicht klappt, oder man hat noch 400 Euros über und nmmt sich einen Rechtsanwalt. Für die Kosten eines RA kann man aber auch gleich das eine Jahr bezahlen.

Kurze Beratung, 1 Telefonat, 1 Schreiben = 400 Euro (Preise von 2005)
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
invory
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Re: Sonderkuendigungsrecht?

Beitrag von invory »

Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Schaut nicht aus, als wäre hier eine Mängelrüge mit Frist gelaufen. Der Gesetzgeber sagt 14 Tage Frist und 3 Nachbesserungsversuche durch den Anbieter dann ist Vertragsende. Unterstützen kann die örtliche Verbraucherzentrale wenn es nicht klappt, oder man hat noch 400 Euros über und nmmt sich einen Rechtsanwalt. Für die Kosten eines RA kann man aber auch gleich das eine Jahr bezahlen.

Kurze Beratung, 1 Telefonat, 1 Schreiben = 400 Euro (Preise von 2005)

Hallo, erstmal danke fuer die ganzen Tipp's

14 Tage Frist hab ich denen schon zu geschickt
14 Tage spaeter hab ich denen die Kuendigung geschickt zum 29.9.2010
3 Nachbesserungsversuche hatten sie ja schon waren ja sogar 4x welche da...

Verbraucherzentrale werd ich morgen mal anrufen, guter Tipp, danke

Rechtsanwalt werde ich wohl lassen, da ich hier gelesen habe das es auch ueber die verbraucherzentrale geht, und wohl guenstiger ist...
http://www.verbraucherzentrale.de/faq_v ... tralen.php
http://www.verbraucherzentrale-niedersa ... page2.html

Rechtsberatung Telekommunikation 25 Euro
damit kann ich leben

Ich werde euch dann morgen mal auf den neusten Stand bringen...

am 29.9 werde ich denen aber trotzdem so oder so das Modem per Post zusenden, ne Adresse wo das ding hin soll hab ich ja schon bekommen, in meiner kuendigung von denen zum Juni.2011