Warum? Es soll Leute geben, die Bretterbuden und freie Landschaft toll finden. Eine konkrete Aussage hat das genauso wenig, wie ein technisches, theoretisches Limit anzugeben.Micha1406 hat geschrieben:Loool, ich kann aber auch nicht werben: "Besuchen Sie unseren Vergnügungspark, der ist super und riesig"
Dann stimmt meine Rechtsauffassung mit der eines Amtsgerichts nicht überein, welches total Hahnebüchen geurteilt hat - vor allem die inbegriffene, nicht kündigungsfähige Vertragsgrundlage T-Com Anschluss, stimmt mich nachdenklich. Immerhin gibt es heutzutage kaum(wenn überhaupt) noch Anbieter, die auf T-Com Anschluss bestehen, zumal in sehr naher Zukunft die Telekom auch im Basispaket nur NGN über DSL schalten will.Und genau so sahen das auch deutsche Richter schon!