Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Hat schon jemand die CT' 22 liegen? Darin ist ein Artikel zu ACTA und den Folgen für die Netzwelt. Kurzum wird es zumindest kein Three-Strikes wie in den USA geben. Aber die Provider kriegen die volle Mitstörerhaftung aufgebrummt, Abmahner mahnen einfach den Provider ab, durch dessen Netz die Torrents brummen.
Man darf sich ausmalen, was dies für ISP Verträge bedeutet. Wird wohl kaum ein Provider auf Vertragsfortsetzung pochen, wenn er 5000 Euro Abmahngebühr für seinen Kunden abdrücken muss. Oder er setzt es auf die Monatsrechnung
Man darf sich ausmalen, was dies für ISP Verträge bedeutet. Wird wohl kaum ein Provider auf Vertragsfortsetzung pochen, wenn er 5000 Euro Abmahngebühr für seinen Kunden abdrücken muss. Oder er setzt es auf die Monatsrechnung
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Das nicht, aber auf Schadenersatz für die restlichen Monate und das in einem Betrag!Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Wird wohl kaum ein Provider auf Vertragsfortsetzung pochen,
MB-Berlin
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Und vielleicht schafft sich die Branche dann eine Auskunftsinstitution wie die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" ...MB-Berlin hat geschrieben:Das nicht, aber auf Schadenersatz für die restlichen Monate und das in einem Betrag!Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Wird wohl kaum ein Provider auf Vertragsfortsetzung pochen,
MB-Berlin
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Kann mir das einer mal übersetzen bzw. finde ich den Artikel irgendwo online? Wenn ich das oben richtig verstehe, bekommt dann der Provider die Kosten in Rechnung gestellt, für die sein Kunde verantwortlich ist wenn er was via Filesharing saugt?Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Hat schon jemand die CT' 22 liegen? Darin ist ein Artikel zu ACTA und den Folgen für die Netzwelt. Kurzum wird es zumindest kein Three-Strikes wie in den USA geben. Aber die Provider kriegen die volle Mitstörerhaftung aufgebrummt, Abmahner mahnen einfach den Provider ab, durch dessen Netz die Torrents brummen.
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Dies ist noch nicht endgültig ratifiziert aber die Rahmenbedingungen stehen und es geht in kürze durch das Parlament. Three Strikes wäre die Aussperrung aus dem Netz nach Verwarnung aber die will man hier nicht. Mit der Providerhaftung erreicht man aber das gleiche, jeder Provider der eine Abmahnung für seinen Kunden bekommt wird den kicken. Die Provider werden auch sicher eine Blacklist schustern (wie Versicherungen) und solche Clientel nicht mehr in Verträge nehmen. Der CT' Artikel aus dem aktuellen Heft ist noch nicht online. Die grösste Schweinerei ist, dass wir eigentlich in einer Demokratie leben und solche Verhandlungen normalerweise zeitnah veröffentlicht werden sollten. Nach Vorstellungen der Plattenindustrie soll ein geklautes MP3 übrigens eine Schadsumme von 10000USD haben.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 03135.html
http://www.bmj.bund.de/files/3965abc631 ... eement.pdf
http://www.bmj.bund.de/files/-/4595/Pos ... sition.pdf
http://www.bmj.bund.de/files/-/4594/ACT ... etzung.pdf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 03135.html
http://www.bmj.bund.de/files/3965abc631 ... eement.pdf
http://www.bmj.bund.de/files/-/4595/Pos ... sition.pdf
http://www.bmj.bund.de/files/-/4594/ACT ... etzung.pdf
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Mhhh hab mir das mal angesehen aber auch gefunden, dass es nicht so kommen wird...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 73572.html
Im Rahmen des umstrittenen Anti-Piraterieabkommens ACTA ursprünglich vorgesehene Haftungsregeln für Internetprovider sind im aktuellen Entwurf weiter abgeschwächt worden. In dem von der US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) veröffentlichten Entwurfstext (PDF-Datei) fehlen entsprechende Vorgaben für den Umgang der Provider mit Rechtsverstößen ihrer Kunden sowie die daraus abzuleitenden Haftungsprivilegien.
oder
http://www.zdnet.de/news/digitale_wirts ... 7393-1.htm
Provider haften dem aktuellen Entwurf zufolge nicht für illegale Inhalte; der Passus wurde aus dem Internet-Kapitel gestrichen. Den verhandelnden Staaten wird jedoch die Autorität eingeräumt, die Provider dazu zu zwingen, die Daten von Anschlussinhabern offenzulegen.
Und wie die Offenlegung von Anschlussinhabern gehandhabt wird steht nach der Verabschiedung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ja auch noch in der Schwebe. Denn eigentlich dürften ja keine IP-Adressen etc mehr gespeichert werden irgendwie hebt sich das doch alles gegenseitig auf.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 73572.html
Im Rahmen des umstrittenen Anti-Piraterieabkommens ACTA ursprünglich vorgesehene Haftungsregeln für Internetprovider sind im aktuellen Entwurf weiter abgeschwächt worden. In dem von der US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) veröffentlichten Entwurfstext (PDF-Datei) fehlen entsprechende Vorgaben für den Umgang der Provider mit Rechtsverstößen ihrer Kunden sowie die daraus abzuleitenden Haftungsprivilegien.
oder
http://www.zdnet.de/news/digitale_wirts ... 7393-1.htm
Provider haften dem aktuellen Entwurf zufolge nicht für illegale Inhalte; der Passus wurde aus dem Internet-Kapitel gestrichen. Den verhandelnden Staaten wird jedoch die Autorität eingeräumt, die Provider dazu zu zwingen, die Daten von Anschlussinhabern offenzulegen.
Und wie die Offenlegung von Anschlussinhabern gehandhabt wird steht nach der Verabschiedung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ja auch noch in der Schwebe. Denn eigentlich dürften ja keine IP-Adressen etc mehr gespeichert werden irgendwie hebt sich das doch alles gegenseitig auf.
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Tja...es bleibt also "spannend", wenn auch im negativen Sinne.
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Wieso das denn? Wenn der Provider kündigt? Wieso sollten sich daraus Schadensersatzforderungen ergeben? Du verwirrst mich. Der Provider kann ja ordnungsgemäß kündigen wenn er den Kunden nicht mehr haben will. Macht er es fristlos, ergibt sich höchstens eine Vertragsstrafe gegen den Provider durch den Kunden, nicht aber umgekehrt.MB-Berlin hat geschrieben:Das nicht, aber auf Schadenersatz für die restlichen Monate und das in einem Betrag!Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Wird wohl kaum ein Provider auf Vertragsfortsetzung pochen,
MB-Berlin
Ersatzlose Abschaltung von S04/S05 stellt eine Preiserhöhung in Euro pro analogen Kabelkanal dar. Ehemals z.B. 32 analoge Kanäle a zB 16.90 (52,8ct/Kanal), jetzt nur noch 30 analoge Kanäle (56,3 ct/Kanal).
Preissteigerung +6,6%
Kunden, die rein analog fernsehen zahlen somit mehr pro analogen Kanal. Statt Preissenkung kommt jetzt noch die Preiserhöhung auf 17,90€ für Neukunden.
Preissteigerung +13,1% (59,7ct/Kanal)
Kabel - Weniger sehen, mehr zahlen
Satellitenfernsehen - Die Zukunft!
Preissteigerung +6,6%
Kunden, die rein analog fernsehen zahlen somit mehr pro analogen Kanal. Statt Preissenkung kommt jetzt noch die Preiserhöhung auf 17,90€ für Neukunden.
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
Weil er bei Vertragsabschluss auch die AGB anerkennt
4.1.10. die Dienstleistungen von Kabel Deutschland nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte
etc., zu wahren
Ein Verstoß gegen die AGB ist für KDG in diesem Fall ein Grund den Vertrag fristlos zu beenden. Da der Kunde aber eine Vertragslaufzeit einzuhalten hat, kann KDG den Restbetrag in Rechnung stellen. Eine Vertragsstrafe durch den Kunden gegen KDG besteht in keinem Fall, denn der Kunde kann nicht gegen die AGB verstoßen, sich strafbar machen und dann noch Schadenersatz fordern wenn er fristlos gekündigt wird.
4.1.10. die Dienstleistungen von Kabel Deutschland nicht missbräuchlich zu nutzen und bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen etc., zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte
etc., zu wahren
Ein Verstoß gegen die AGB ist für KDG in diesem Fall ein Grund den Vertrag fristlos zu beenden. Da der Kunde aber eine Vertragslaufzeit einzuhalten hat, kann KDG den Restbetrag in Rechnung stellen. Eine Vertragsstrafe durch den Kunden gegen KDG besteht in keinem Fall, denn der Kunde kann nicht gegen die AGB verstoßen, sich strafbar machen und dann noch Schadenersatz fordern wenn er fristlos gekündigt wird.
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Re: Bald kommt man wohl eher aus Verträgen - ACTA
in D sowieso nicht realisierbar.
Gibt hier ne Verfassung und ein diesbezügliches Gericht.
Ich verweise auch auf den Artikel in der letzten Ct.
Desweiteren. wer nutzt heute noch Filesharing ? /Esel und Torrent
Nur wer Abzockanwälte reich machen will.
Gibt hier ne Verfassung und ein diesbezügliches Gericht.
Ich verweise auch auf den Artikel in der letzten Ct.
Desweiteren. wer nutzt heute noch Filesharing ? /Esel und Torrent
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