Bei Deiner IP handelt es sich um sogenannte Verkehrsdaten. Zu den Verkehrsdaten gehört auch die Ziel-IP.
Laut Telemediengesetzt §113a ist jeder Telemediendienstleister, also auch KDG, verpflichtet die Daten 6 Monate zu speichern. Nach Ablauf der Zeit sind diese Daten zu löschen.
Das Blöde daran ist, dass der obengenannte Paragraph durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Verfassungswidrig ist. Da es aber noch keine neue Regelung gibt, ... .
Wenn sich KDG an die Gesetze hält, sollten die Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht werden. Der Datenschutzbeauftragte von Kabel Deutschland ist verpflichtet, Deine Frage zu beantworten.
Fritzel
Wie lang speichert KD meine IP?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Wie lang speichert KD meine IP?
Die meisten Provider um 30 Tage, aber das ist mehr als ausreichend für Abmahner. Gevatter Rasch (Promedia) schickt 15min nach "erwischt" schon das Auskunftsersuchen raus, darüber gab es Beiträge im TV und auf der Tube sollten auch welche davon liegen. Bis zur Abmahnung kann es sich hinziehen, es soll sogar schon Fälle gegeben haben wo es dann 2 Jahre dauerte. In einer der letzten CT war ein umfangreiches Thema dazu. Die IP Information ist allerdings dann auf dem Tisch und für die Gerichte über alle Zweifel erhaben.
Mich wundert irgendwie schon, dass noch soviele sich trauen Filesharing zu machen. Liegt die Abmahnung im Kasten, dann hat man für einen lausigen Hit hunderte Euro zu bezahlen. Nach Abgabe der UE würde ein Titel bei Widerholungsfall dann 50000 Euro oder mehr kosten.
Mich wundert irgendwie schon, dass noch soviele sich trauen Filesharing zu machen. Liegt die Abmahnung im Kasten, dann hat man für einen lausigen Hit hunderte Euro zu bezahlen. Nach Abgabe der UE würde ein Titel bei Widerholungsfall dann 50000 Euro oder mehr kosten.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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Re: Wie lang speichert KD meine IP?
Tach auch,
vom Ablauf her geht das bei dem einen Provider für den ich tätig war in etwa so:
Die RA der Rechteinhaberin lassen die Bestandsdaten, soweit sie vorhanden sind, vorläufig sichern. Dabei berufen sie sich auf eine Straftat. Dann zeigen sie den Vorgang bei der StA an.
Diese lässt sich die Daten daraufhin aushändigen (Ermittlungsverfahren). Von der StA bekommen die Abmahner dann die Adresse zur Kommplettierung ihres Antrages. Wenn dann die Bestandsdaten vorliegen, passiert es auch schon mal, dass die Anzeige zurückgezogen wird und der Anwalt mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abmahnt.
Je nach Geschwindigkeit des RA und je nach Besetzung der Lawfull Interception Abteilung (permanent oder nur tagsüber) mit mehr oder weniger Erfolg oder auch nicht.
Verkehrsdaten werden nur nach durch richterlichen Beschluss gesicherten Auftrag der Ermittlungsbehörden erhoben unnd weitergegeben, dh. in der Regel kommt erst der Beschluss und dann werden die danach entstehenden Daten gesammelt.
Bei KDG ist die Chance, dass der Rechteverletzer noch die selbe IP hat, wie zum Zeitpunkt der Rechteverletzung doch um vieles größer als beim DSL ISP.
* in diesem Beitrag geht es nur um den Ablauf und nicht um eine moralische Wertung *
MFG
vom Ablauf her geht das bei dem einen Provider für den ich tätig war in etwa so:
Die RA der Rechteinhaberin lassen die Bestandsdaten, soweit sie vorhanden sind, vorläufig sichern. Dabei berufen sie sich auf eine Straftat. Dann zeigen sie den Vorgang bei der StA an.
Diese lässt sich die Daten daraufhin aushändigen (Ermittlungsverfahren). Von der StA bekommen die Abmahner dann die Adresse zur Kommplettierung ihres Antrages. Wenn dann die Bestandsdaten vorliegen, passiert es auch schon mal, dass die Anzeige zurückgezogen wird und der Anwalt mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abmahnt.
Je nach Geschwindigkeit des RA und je nach Besetzung der Lawfull Interception Abteilung (permanent oder nur tagsüber) mit mehr oder weniger Erfolg oder auch nicht.
Verkehrsdaten werden nur nach durch richterlichen Beschluss gesicherten Auftrag der Ermittlungsbehörden erhoben unnd weitergegeben, dh. in der Regel kommt erst der Beschluss und dann werden die danach entstehenden Daten gesammelt.
Bei KDG ist die Chance, dass der Rechteverletzer noch die selbe IP hat, wie zum Zeitpunkt der Rechteverletzung doch um vieles größer als beim DSL ISP.
* in diesem Beitrag geht es nur um den Ablauf und nicht um eine moralische Wertung *
Nö nicht so ganz. Die wollen nur den Anschlußinhaber, welcher zum Zeitpunkt X die IP hatte. Das sind Bestandsdaten. Da ist die Schwelle zum Herausgeben viel niedrigerFritzel hat geschrieben:Bei Deiner IP handelt es sich um sogenannte Verkehrsdaten.
MFG