Hallo,
ich habe folgende Fragestellung an die Installations-Profis des Forums:
Ist der Kabeltyp RG59/U für die Verbindung zwischen dem Hausübergabepunkt des Kabelanschlusses und der Wohnung sowie innerhalb der Wohnung a) sinnvoll / b) vor dem Hintergrund einschlägiger Normen für einen "Antennenanschluss" im Neubau erlaubt?
Hintergrundinformation:
Ich habe ständig Probleme mit zu schwachem Signalpegel für mein Kabelmodem (Internet und Telefon via KDG)
In 2007 habe ich eine Neubauwohnung gekauft, Baubeginn war ca. 2005, Fertigstellung Ende 2006.
Die Anlage hat ca. 25 Wohneinheiten.
Die Leitungslänge bis zur ersten Dose in der Wohnung ist ca. 80-100m, ohne zwischengeschalteten Verstärker. Ich kann auch nicht ausschließen, dass zwischendurch noch mit F-Steckern angestückelt wurde.
Danach sind 5 Dosen in Reihe geschaltet, das Kabelmodem hängt an der 3. Dose.
Als Kabeltyp wurde RG59/U mit einer einfachen Kupfergeflechtschirmung (keine Folie) verlegt, die KDG-Techniker fanden bislang diesen Kabeltyp "seltsam" und "unbekannt". Ich kenne dieses Kabel eigentlich nur als Kabel für flexible Nutzung, z.B. als HF-Laborleitung, hat ja auch recht hohe Dämpfung und schlechte Schirmung. Nach meinen Recherchen ist das Schirmungsmaß von RG59/U mit einfachem Geflechtschirm im Bereich von 75dB.
Der Elektriker, der die Anlage erstellt hat, wirkt ein wenig überfordert mit allem, was über 50Hz hinausgeht (deutlicher möchte ich da jetzt nicht werden.....)
Laut Baubeschreibung sind "Antennensteckdosen" vom Bauträger geschuldet, sowie ein Anschluss an das Kabelnetz, also nicht ausdrücklich "multimediafähig", oder ähnlich spezifiziert.
Ich möchte gerne meine Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung für die Wohnung gegenüber dem Bauträger prüfen, dass hier insofern nachgebessert wird, dass an allen 5 Dosen auch ausreichende Signalpegel für Multimediabetrieb hergestellt werden.
Mit Auskünften und Messungen anderer Elektriker, auch mit Spezialgebiet Antennenbau, bin ich nicht weiter gekommen. Diese haben mir gesagt, dass "es da keine Norm gäbe", relevant wäre nur der Signalpegel für analoge Fernsehkanäle, der sei bei mir gerade noch OK. Sollte es wirklich so sein, dass in Deutschland soetwas nicht normiert ist? Das kann doch nicht sein, oder?
Daher hier die Frage an Euch:
Gibt es für den Zeitpunkt, in der das Objekt errichtet wurde (s.o.), eine verbindliche Norm/Stand der Technik/etc. für die Ausführung der "Antennensteckdosen" bzw. des dazugehörigen Versorgungsnetzes. Ich habe mal vage etwas von EN 50117 gehört, aber die wurde irgendwann zwischendurch aktualisiert.
Vielen Dank für Eure Antwort schon im Voraus.
Bernhard.
Kabeltyp und EN 50117
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kabeltyp und EN 50117
RG59/U ist eindeutig ungeeignet und - aus meiner Sicht - einfach Pfusch, weil noch nicht einmal das Schirmungsmass für TV eingehalten wird, das sollte - aus rein technischer Sicht - nicht unter 90dB sein.
Alles über die EN 50117 findet man hier: http://www.google.de/search?as_q=&hl=de ... afe=images
Wer hätte das gedacht
Ein Gewährleistung
nach VOB Bau könntest Du bis höchstens zu 2 Jahren,
nach BGB höchstens bis zu 5 Jahren geltend machen.
Als zu verwendendes Kabel wurde hierin schon mehrfach Kathrein LCD111 empfohlen.
Alles über die EN 50117 findet man hier: http://www.google.de/search?as_q=&hl=de ... afe=images
Wer hätte das gedacht
Ein Gewährleistung
nach VOB Bau könntest Du bis höchstens zu 2 Jahren,
nach BGB höchstens bis zu 5 Jahren geltend machen.
Als zu verwendendes Kabel wurde hierin schon mehrfach Kathrein LCD111 empfohlen.
- Gott gab dem Mann Hirn und Penis, aber nicht genug Blut zur gleichzeitigen Versorgung von beidem -
- - - - - - - - - - - In den Callcentern der Netzbetreiber arbeiten einfach zu viele Mädels - - - - - - - - - - -
KD 6000 mit THG540K
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Re: Kabeltyp und EN 50117
@ Wackeldackel:
Danke für Deine Antwort. Auf die Idee zu Googlen kam ich bereits. (Wer hätte das gedacht.)
Auch bezüglich der Gewährleistungfristen bin ich ebenso orientiert, wie über diverse Hinweise auf besser geeignete Kabeltypen. Danke.
Was mir aber fehlt, ist ein klarer Verweis, auf die zugrundeliegenden Norm, und zwar genau diejenige Fassung, welche zum relevanten Zeitpunkt galt. Was mir bei der Google Suche nicht gelang, denn da ist oft nur von der "neuen" EN50117 die Rede, aber nicht seit wann genau diese gilt.
Meines Wissens ist auch im Bereich des Hochbaus nicht unbedingt relevant, wann genau eine Norm verabschiedet wurde, sondern ob zum Baubeginn bereits bekannt oder Stand der Technik war, was dort drin steht.
Hierzu bräuchte ich aber die möglichst fundierte Auskunft eines Profis oder Projektanten, der genau sagen kann, was in meinem Fall der Elektiker hätte beachten müssen.
Oder anders gefragt: Wenn jemand von Euch eine solche, von mir beschriebene Kabelinstallation "geliefert" bekommen würde, würde er das dann reklamieren? Und wenn ja, mit welchen stichhaltigen Argumenten, denen sich ein Bauträger nicht verschließen kann.
Vielen Dank für weitere sachdienliche Hinweise.
Bernhard.
Danke für Deine Antwort. Auf die Idee zu Googlen kam ich bereits. (Wer hätte das gedacht.)
Auch bezüglich der Gewährleistungfristen bin ich ebenso orientiert, wie über diverse Hinweise auf besser geeignete Kabeltypen. Danke.
Was mir aber fehlt, ist ein klarer Verweis, auf die zugrundeliegenden Norm, und zwar genau diejenige Fassung, welche zum relevanten Zeitpunkt galt. Was mir bei der Google Suche nicht gelang, denn da ist oft nur von der "neuen" EN50117 die Rede, aber nicht seit wann genau diese gilt.
Meines Wissens ist auch im Bereich des Hochbaus nicht unbedingt relevant, wann genau eine Norm verabschiedet wurde, sondern ob zum Baubeginn bereits bekannt oder Stand der Technik war, was dort drin steht.
Hierzu bräuchte ich aber die möglichst fundierte Auskunft eines Profis oder Projektanten, der genau sagen kann, was in meinem Fall der Elektiker hätte beachten müssen.
Oder anders gefragt: Wenn jemand von Euch eine solche, von mir beschriebene Kabelinstallation "geliefert" bekommen würde, würde er das dann reklamieren? Und wenn ja, mit welchen stichhaltigen Argumenten, denen sich ein Bauträger nicht verschließen kann.
Vielen Dank für weitere sachdienliche Hinweise.
Bernhard.
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Re: Kabeltyp und EN 50117
Da Du sie offensichtlich doch nicht selbst findest:ForenUser1 hat geschrieben:Vielen Dank für weitere sachdienliche Hinweise
Auszug aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/DIN-VDE-Normen_Teil_8
VDE 0887 Teil 1 2003-01 DIN EN 50117-1 Koaxialkabel - Teil 1: Fachgrundspezifikation Deutsche Fassung EN 50117-1: 2002
VDE 0887 Teil 2-1 2003-01 DIN EN 50117-2-1 Koaxialkabel - Teil 2-1: Rahmenspezifikation für Kabel für Kabelverteilanlagen Hausinstallationskabel im Bereich von 5 MHz 1000 MHz Deutsche Fassung EN 50117-2-1: 2002
VDE 0887 Teil 3-1 2003-01 DIN EN 50117-3-1 Koaxialkabel - Teil 3-1: Rahmenspezifikation für Kabel für Anwendungen in der Telekommunikation Miniaturkabel für digitale Kommunikationssysteme Deutsche Fassung EN 50117-3-1: 2002
VDE 0887 Teil 3 1996-05 DIN EN 50117-3 Koaxialkabel für Kabelverteilanlagen - Teil 3: Rahmenspezifikation für Hausanschlusskabel Deutsche Fassung EN 50117-3: 1996
VDE 0887 Teil 4 1996-05 DIN EN 50117-4 Koaxialkabel für Kabelverteilanlagen - Teil 4: Rahmenspezifikation für Verteiler-und Linienkabel Deutsche Fassung EN 50117-4: 1996
VDE 0887 Teil 5 1998-03 DIN EN 50117-5 Koaxialkabel für Kabelverteilanlagen - Teil 5: Rahmenspezifikation für Hausinstallationskabel für Anlagen für Frequenzen von 5 MHz bis 2150 MHz Deutsche Fassung EN 50117-5: 1997
VDE 0887 Teil 6 1998-03 DIN EN 50117-6 Koaxialkabel für Kabelverteilanlagen - Teil 6: Rahmenspezifikation für Hausanschlusskabel für Anlagen für Frequenzen von 5 MHz bis 2150 MHz Deutsche Fassung EN 50117-6: 1997
Du hast ja auch sicher schon geschnallt, dass die Werke urheberrechtlich geschützt sind.
Für Details wirst Du sie kaufen oder in der UNI-Bibliothek nachschlagen müssen.
Einen rechtssicheren Klageschriftsatz gegen Deine Baugesellschaft wirst Du hier wohl nicht erhalten.
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Re: Kabeltyp und EN 50117
@ wackeldackel: Vielen Dank für Deine Mühe, aber bitte sehe von weiteren Antworten ab, wenn Du unsachlich und beleidigend wirst. Lass uns doch bitte höflich bleiben.
@ alle: Ich bin mir sicher, dass Ihr meine Frage versteht: Nach welcher Vorschrift/Norm/"Stand der Technik" (Bezeichnung und Version) hatte sich in 2006 ein Elektriker zu richten, wenn er in einer Wohnanlage ein Kabelnetz errichtete.
Danke,
Bernhard.
@ alle: Ich bin mir sicher, dass Ihr meine Frage versteht: Nach welcher Vorschrift/Norm/"Stand der Technik" (Bezeichnung und Version) hatte sich in 2006 ein Elektriker zu richten, wenn er in einer Wohnanlage ein Kabelnetz errichtete.
Danke,
Bernhard.
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Re: Kabeltyp und EN 50117
Ich glaube, das Wackeldackel das bereits beantwortet hat. Außerdem kann Dir keiner, ohne es besichtigt zu haben, sagen, was falsch ist. Dafür gibt es Gutachter. Und eine rechtssichere Aussage darf hier keiner machen. Es sind alles nur Tipps und Ratschläge.
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Re: Kabeltyp und EN 50117
Halo alle,
Meines Erachtens ist das verbaute Kabel für den Betrieb von Fernsehen geeignet. Somit hat der "50 Hz Elektriker" seinen Auftrag "im Rahmen seiner Möglichkeiten" bestmöglich und im Sinne des Auftraggebers, der Bauleitung, korrekt erfüllt. Um jetzt Garantie oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, währe es sinnvoll den Auftrag des Elektrikers zu kennen.
Ferner wäre noch zu klären ob von den anderen Eigentümer eine Reklamation mitgetragen wird. So als einzelner Kläger würde ich die Angelegenheit eher schwierig und kostenintensiv halten. Vermuten würde ich eher weniger, da Fernsehen wahrscheinlich gut funktioniert.
Als weiteres währe noch zu klären, wer derzeit Eigentümer der Anlage ist. Ich meine, dass durch das Aufrüsten einer Anlage wegen eines Tel / Internetanschluss die KDG Eigentümer ist, bei einem normalen Fernsehanschluss ist die Eigntümergemeinschaft Eigentümer der Anlage. Wenn dem so währe, dann währe auch die KDG für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zuständig. Die Techniker von KDG hätten die Einrichtung von HSI ablehnen sollen, da das beschriebene Kabel nicht den anforderungen entspricht.
Ich meine du vermutest wenn man das Kabel ersetzt währen Deine Störungen am KDG - Modem automatisch behoben. Interesant währen die Betriebsdaten des Modems. 100 Meter und dann noch 5 ADo halte ich eher für Unwahrscheinlich. Wenn dem so währe, vermute ich eher einen Fehler durch falsch dimensionierte und auch räumlich ungünstig platzierte Verstärker. Dies hätten aber die Techniker von KDG sehen sollen, und dann ggf. die Anlage entsprechend Umbauen oder den Auftrag ablehnen....
Nach meiner Meinung macht es keinen Sinn der Elektriker zu belangen. Die Zuständigkeit liegt bei KDG. Wie die Vorschriftenlage auch immer sein mag....
Grüsse
Fruchtzwerg
Meines Erachtens ist das verbaute Kabel für den Betrieb von Fernsehen geeignet. Somit hat der "50 Hz Elektriker" seinen Auftrag "im Rahmen seiner Möglichkeiten" bestmöglich und im Sinne des Auftraggebers, der Bauleitung, korrekt erfüllt. Um jetzt Garantie oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, währe es sinnvoll den Auftrag des Elektrikers zu kennen.
Ferner wäre noch zu klären ob von den anderen Eigentümer eine Reklamation mitgetragen wird. So als einzelner Kläger würde ich die Angelegenheit eher schwierig und kostenintensiv halten. Vermuten würde ich eher weniger, da Fernsehen wahrscheinlich gut funktioniert.
Als weiteres währe noch zu klären, wer derzeit Eigentümer der Anlage ist. Ich meine, dass durch das Aufrüsten einer Anlage wegen eines Tel / Internetanschluss die KDG Eigentümer ist, bei einem normalen Fernsehanschluss ist die Eigntümergemeinschaft Eigentümer der Anlage. Wenn dem so währe, dann währe auch die KDG für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zuständig. Die Techniker von KDG hätten die Einrichtung von HSI ablehnen sollen, da das beschriebene Kabel nicht den anforderungen entspricht.
Ich meine du vermutest wenn man das Kabel ersetzt währen Deine Störungen am KDG - Modem automatisch behoben. Interesant währen die Betriebsdaten des Modems. 100 Meter und dann noch 5 ADo halte ich eher für Unwahrscheinlich. Wenn dem so währe, vermute ich eher einen Fehler durch falsch dimensionierte und auch räumlich ungünstig platzierte Verstärker. Dies hätten aber die Techniker von KDG sehen sollen, und dann ggf. die Anlage entsprechend Umbauen oder den Auftrag ablehnen....
Nach meiner Meinung macht es keinen Sinn der Elektriker zu belangen. Die Zuständigkeit liegt bei KDG. Wie die Vorschriftenlage auch immer sein mag....
Grüsse
Fruchtzwerg