ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

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Gumble
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ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von Gumble »

Hallo zusammen,
seit November 2008 hab ich Internet&Telefonie von KD. Nun hab ich vor ca 2 Wochen zum 31.12.2010 den Anschluss gekündigt. Der Grund ist ein Umzug, Wohnung hab ich bislang noch keine, KDG kommt mir auch keinenfalls mehr ins Haus.

Q: Mindestvertragslaufzeit ist 2 Jahre beim Internet&Phone-Anschluss richtig?
Q: Danach gilt 4 Wochen Kündigungsfrist? Oder verlängert sich der Vertrag automatisch um ?? 12 Monate?

Das Bestätigungsschreiben von KDG kam jedenfalls heute (frech: Schreiben vom 7.10. Post 8 Tage später im Kasten, Stempel gibts gar nicht)
und demnach geht KD von einer ausserordentlichen umzugsbedingten Kündigung (Stichwort: Sonderkündigungsrecht) aus. Blöd, das macht nur noch mehr Ärger.

Anyway, dick markiert steht in dem Schreiben "Schicken sie uns dazu noch vor dem oben genannten Kündigungstermin eine schriftliche Bestätigung zu ihrem Umzug zu. Senden sie uns gerne eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder ihres neuen Mietvertrags".

Q: "schriftliche Bestätigung zu ihrem Umzug" was ist alles zulässig?
Q: "Kopie der Meldebestätigung" > Würde eine Kopie des Personalausweises reichen? Hab keine Zeit für unsägliche Behördengänge.
Q: "neuen Mietvertrag" > hab noch keine Wohnung und es ist gut möglich, dass ich vorrübergehend bei meinen Eltern wohne (nicht im KD Anschlussgebiet). Akzeptiert KD eine schriftliche Bestätigung meines Verbleibens von meinen Eltern? Stell ich mir fast zu einfach vor - und die Gauner von KDG drehen dann einen Strick daraus...

Q: bzgl Rücksendung der Hardware: gibt es hier etwas spezielles zu beachten? Was ist mit der getauschten Netzdose? Im Schreiben steht explizit nur Kabelmodem.

Alles im allem gehe ich, wie ich es von KDB gewohnt bin, von Ärger, Extrakosten und versteckter Verarsche aus. Für jeden Tipp bin ich daher sehr dankbar!
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RcRaCk2k
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Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von RcRaCk2k »

1. wie wärs mit nachlesen? http://www.kabeldeutschland.de/
2. 1 Jahr MVLZ und 6W Kündigungsfrist

Die Meldepflicht am Einwohnermeldeamt beträgt 4 Wochen. Ein Umzug ist daher bei der neuen Gemeinde anzuzeigen. Den Daten des geänderten Ausweises als Kopie an Kabel-Deutschland, so kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Sollte an der neuen gemeldeten Adresse eine Versorgung via K.D möglich sein, so wird der Vertrag auf die neue Adresse umgeschrieben.

Wenn auf dem Schreiben nur Kabelmodem steht, dann ist das auch so.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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zeisel
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Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von zeisel »

Die MVL beträgt normalerweise 12 Monate

Das Modem musst Du zurückschicken

Die wollen eine Meldebescheinigung ODER einen Mietvertrag sehen, d.h. wenn Du umziehst musst Du Dich auch ummelden, von dem Einwohnermeldeamt dann ne Kopie von dem Schriftstück oder versuchen kannst Du es ja, lass Dir von Deinen Eltern einen Mietvertrag ausstellen vielleicht reicht das ja

EDIT: damned Micha ist wieder früher gekommen
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VBE-Berlin
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Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von VBE-Berlin »

zeisel hat geschrieben:lass Dir von Deinen Eltern einen Mietvertrag ausstellen vielleicht reicht das ja
Viel Spaß damit. Der ist dann 10 Jahre lang bei der KDG im System zugänglich für das Finanzamt.
Dann müßten seine Eltern die Einnahmen auch versteuern. Die Steuerpflicht würde sich dann auf min. die Einnahmen, die ortsüblich sind beziehen. Ein Mietvertrag über 1 Euro würde hier nicht helfen.

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chepri

Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von chepri »

lass Dir von Deinen Eltern einen Mietvertrag ausstellen
Lass dir und deinen Eltern dann aber auch von einem Rechtsanwalt erklären was das rechtlich gesehen ist, wenn kein Mietverhältnis existiert.
So mancher Rat hier ist schon arg grenzwertig und wenn er dann noch dazu von einem team-mitglied kommt umso bedenklicher.
Aber wozu das Ganze, wenn du dann eh nicht mehr im KD Anschlussgebiet wohnst, wie du eingangs geschrieben hast.
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zeisel
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Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von zeisel »

Und wenn er, wie er schreibt womöglich dort bei seinen Eltern vorrübergehend zur Miete wohnen wird? Dann würde der reale Mietvertrag, in dem nicht von KD erschlossenen Gebiet, nach der Ummeldung seine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen.... oder nicht?
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chepri

Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von chepri »

Aus diesen Worten:
es ist gut möglich, dass ich vorrübergehend bei meinen Eltern wohne
kann ich nicht schließem, dass er dort zur Miete wohnt. Wenn es denn so wäre, hätte sich der Sachverhalt grundlegend geändert und man müßte erneut prüfen. Zudem wissen wir ja nicht einmal, ob seine Eltern überhaupt Eigentümer der Wohnung sind und somit einen Mietvertrag abschließen können, oder ob sie diese Wohnung selbst nur als Mieter benutzen. Dann käme allerhöchstens ein Untermietvertrag zustande, wobei die Frage ist, ob der Wohnungsbesitzer mit der Untervermietung einverstanden ist bzw. einverstanden sein muß, weil die berechtigten Interessen des Mieters höher anzusetzen sind als die des Wohnungseigentümers. Die finanziellen Aspekte (Versteuerung der Mieteinnahme durch die Eltern etc.) wurden ja weiter oben schon angesprochen.
Deshalb rate ich immer zur Vorsicht wenn es darum geht, in die "Trickkiste" zu greifen. Oftmals geht der Schuß nach hinten los.
Im übrigen ist es doch vollkommen gleichgültig ob er dort mit oder ohne Mietvertrag ist. Meldet er sich beim Einwohnermeldeamt ordentlich an (sofern seine knapp bemessene Freizeit dies überhaupt zuläßt) und gibt KDG eine Meldebestätigung, ist doch alles in Butter, wenn der Aufenthaltsort von KDG nicht versorgt wird, so wie er anfangs schreibt.
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Scraby
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Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von Scraby »

Schick eine Kopie der Kündigungsbestätigung für das Mietverhältnis deiner aktuellen Wohnung. Das sollte als Nachweis reichen und akzeptiert werden. Ist zumindest der Stand auf dem ich im Moment bin.
Gumble
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Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von Gumble »

Dank euch allen für die Antworten.

so, hab eben mit dem Kundenservice telefoniert - mir war das nicht ganz klar - ich dacht ich hätte die Möglichkeit "ordentlich" zu kündigen. Aber anscheinend hat sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert. Mist den "ordentlichen" Termin hab ich unbewusst um 4 Tage verpasst (4.10. gekündigt) - 31.10. war der Sticktag, also -4 Woche = 31.09. Schade.

Also bleibt nur noch die ausserordentliche Kündigung. Wenn ich wüsste, dass meine neue Wohnung (die ich noch nicht habe) stressfreien, ungebremsten Speed & Pings, auch während den Haupt-Onlinezeiten bietet, dann würd ich ja den Vertrag mitnehmen. Aber mein bisherigen Anschluss war Mist - für einen Online-Zocker nicht brauchbar - und man hat mich unfair "hingehalten" und die Hotline hatte jedesmal etwas anderes erzählt. Das nehm ich KDG echt übel :/

Anyway, Frage: reicht eine Kopie des Personalausweises nun aus? Bin nämlich noch falsch gemeldet (ja ich weiss, das ist eine Ordnungswidrigkeit)

Ich denk, ich werd von meinen Eltern eine "Wohnbestätigung" machen lassen (ja, die sind die Hausbesitzer), dazu eine Kopie meines Persos + eine Kopie meiner Kündigungsbestätigung meiner alten Wohnung. Hoffe dass das dann auch ausreicht.
chepri

Re: ausserordentliche Kündigung vs ordentliche Kündigung

Beitrag von chepri »

Warum hast du die Frage nicht gleich beim Kundenservice gestellt,, wenn du eh schon mit denen telefoniert hast?
WENN du tatsächlich bei deinen Eltern wohnst (andernfalls wäre eine solche Bescheinigung u.U. Urkundenfälschung bzw. Beihilfe zum Betrug) und dort kein Anschluss möglich ist, dürfte es kein Problem sein. Allerdings verstehe ich nicht, was du mit der Kopie des PA willst. Wenn du noch nicht umgemeldet bist, bringt das doch nichts. Und wenn KDG auf der Meldebestätigung besteht, wirst du wohl dem nachkommen müssen, denn dieses Verlangen ist ganz sicher rechtmäßig.