BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

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chepri

Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von chepri »

Deine Antwort war jetzt nicht besonders hilfreich! Andersrum gefragt: Gibt es bei KDG derartige Tarife, falls ja, wo finde ich dazu eine Übersicht.
Für klare Antworten danke ich im voraus, weitere Spekulationen über meine Lebensumstände bringen nichts
WackelDackel
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von WackelDackel »

MB-Berlin hat geschrieben:Du kannst 2 Jahre im voraus planen, ob Du z.B.
- eine Frau/Mann kennenlernst und zusammziehst
- den Arbeitsplatz verlierst und in eine ander Stadt ziehen mußt, da es nur dort arbeit gibt
- den Arbeitsplatz verlierst und in eine preiswertere Wohnung umziehen musst
- die Wohnung zu klein wird, weil sich nicht ganz geplanter Nachwuchs einstellt

Dann kann ich Dich zu Deinen hellseherischen Fähigkeiten nur beglückwünschen.

Wenn ich sowas plane, dann höre ich von dem Herrn da oben im Himmel nur ein schallendes Lachen
und es passiert mit Sicherheit nicht so.

Deswegen: Recht und Vernunft sind 2 verschiedene Sachen. :kaffee:
- Gott gab dem Mann Hirn und Penis, aber nicht genug Blut zur gleichzeitigen Versorgung von beidem -
- - - - - - - - - - - In den Callcentern der Netzbetreiber arbeiten einfach zu viele Mädels - - - - - - - - - - -

KD 6000 mit THG540K
Silverio
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von Silverio »

WackelDackel hat geschrieben:Dann kann ich Dich zu Deinen hellseherischen Fähigkeiten nur beglückwünschen.
...
Ich gaube du hast MB-Berlins Ironie nicht bemerkt... :wink2:
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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Igge
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von Igge »

MB-Berlin hat geschrieben:
Newty hat geschrieben:Da es monatlich kündbare Veträge gibt, ist ein passenden Angebot vorhanden.
Aber nur bei einigen Anbietern, die auch nicht überall verfügbar sind.
Newty hat geschrieben:Man kennt doch seine Lebensumstände und weiß, wie nah ein Umzug ist.
Du kannst 2 Jahre im voraus planen, ob Du z.B.

- die Wohnung zu klein wird, weil sich nicht ganz geplanter Nachwuchs einstellt
...

MB-Berlin
ROFL - der war gut. Somit wird die Tragezeit der Laufzeit des DSL-Vertrages angepaßt um dann auch eine neue Wohnung zu suchen.
:party:
Zuletzt geändert von Igge am 13.11.2010, 16:26, insgesamt 1-mal geändert.
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RcRaCk2k
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von RcRaCk2k »

Wie gesagt Leute, es ist reine Kulanz. KDG lässt den Kunden ja aus dem Vertrag.

Wenn es Gang und Gebe wäre, dass ich bei Umzug meinen Vertrag / Anschluss kündigen könne, dann würde doch jeder für 2 Wochen schnell bei seiner Oma in Buxdehude einziehen, nur um einen Vertrag schnell los zu werden.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
Silverio
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von Silverio »

Wessen Oma wohnt schon in Buxtehude??? :D

Klar ist das schwierig, dennoch blöd.
Und ist ja auch nicht direkt auf KD bezogen, die verhalten sich derzeit ja eher noch kulant.

Ich glaube bei dem Urteil war die eine Prozessbeteiligte auch 1&1, oder? Jedenfalls stand da was von Amtsgericht Montabaur als Vorinstanz, das riecht danach ;)
Aber der nette Herr d'Avis von 1&1, der alleweil durch die TV-Werbung tönt, hat ja eine Erhebung gemacht, dass kurze Laufzeiten eh keinem Wichtig sind. :shock:
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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Newty
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von Newty »

RcRaCk2k hat geschrieben:Buxdehude einziehen
Buxtehude ist aber ausgebaut :)

Abschließend: Es ist ein gewisses Risiko, sich in Dauerschuldverträgen mit längeren Laufzeiten zu binden.

Jedoch ist ein Vertrag mit Einrichtungsgebühr 200€, 15€/Monat, monatlich kündbar, bei Verlegung des Anschlusses erneute Einrichtungsgebühr(vermindert, da Hardware bereits vorhanden) 150€ defintiv nicht markttauglich, ist aber der einzige Ausweg aus diesem "Problem".
Mit Glasfaser in den Keller
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Scraby
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von Scraby »

chepri hat geschrieben:Deine Antwort war jetzt nicht besonders hilfreich! Andersrum gefragt: Gibt es bei KDG derartige Tarife, falls ja, wo finde ich dazu eine Übersicht.Für klare Antworten danke ich im voraus, weitere Spekulationen über meine Lebensumstände bringen nichts
Ja gibts. Aber nicht für jeden. Es wurden mehrere Tausend Flyer zur Werbung an Nichtkunden verschickt. Geworben wurde mit dem Paket Internet & Telefon 32 für 19,90 Euro monatlich kündbar und die ersten 2 Monate kostenfrei. http://www.bilder-hosting.info/viewer.p ... 45749r.jpg
Balu
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Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von Balu »

Scraby hat geschrieben:
chepri hat geschrieben:Telefon 32 für 19,90 Euro monatlich kündbar und die ersten 2 Monate kostenfrei. http://www.bilder-hosting.info/viewer.p ... 45749r.jpg
Hast du falsch gelesen, da steht ab den 13 Monat für 29,90 mit 4 Wochen Kündigungsfrist :wink:
chepri

Re: BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

Beitrag von chepri »

Hast du falsch geschrieben, denn ich habe nirgendwo geschrieben "Telefon 32 für 19,90 Euro monatlich kündbar und die ersten 2 Monate kostenfrei"